Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in dem Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten, seine Schriftenreihe.
Der deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Zuleeg, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des Instituts, welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die Freiheit wäre verloren, wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts, nicht eine Rechtsgemeinschaft wäre.
Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich auf alle Rechtsgebiete aus, insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht. Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als Staatenverbund dogmatisiert, dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in dem Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten, seine Schriftenreihe.
Der deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Zuleeg, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des Instituts, welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die Freiheit wäre verloren, wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts, nicht eine Rechtsgemeinschaft wäre.
Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich auf alle Rechtsgebiete aus, insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht. Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als Staatenverbund dogmatisiert, dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö
Aktualisiert: 2023-05-25
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Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in dem Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten, seine Schriftenreihe.
Der deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Zuleeg, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des Instituts, welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die Freiheit wäre verloren, wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts, nicht eine Rechtsgemeinschaft wäre.
Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich auf alle Rechtsgebiete aus, insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht. Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als Staatenverbund dogmatisiert, dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht.
Vorteile auf einen Blickzunehmende Bedeutung des Betriebsrentenrechtszunehmender BeratungsbedarfKomplexität der Materie verständlich kommentierthohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts
Zur Neuauflage
aus dem arbeits- und dem sozialversicherungsrechtlichen TeilWiderruf von VersorgungszusagenArbeitgeberzuschussInsolvenzsicherungBeitragspflicht und LeistungsansprücheAnpassung von BetriebsrentenVersorgungsausgleich von Betriebsrenten (externen Teilung)ferner wichtig:Diskriminierungsfreie GestaltungNovellierung der "versicherungsförmigen Lösung"Übertragung von Versorgungsanrechten auf PensionskassenEbAV-Richtlinie; Auskunftspflichten der Versorgungsträger nach dem VAG und der VAG-InfoVBeitragsbemessung bei Pensionsfonds-ZusagenErweiterte Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber dem PSVaGInsolvenzsicherung verfallbarer AnwartschaftenNeue Freibetragsregelung für Betriebsrenten in der GKVBeitragspflicht privat fortgeführter betrieblicher Versorgungszusagen zur GKV aus dem steuerrechtlichen TeilBMF-Schreiben v. 12.8.2021Bilanzierung von rückgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen nach IDW RS HFA 30 n.F. | neuer KongruenzbegriffWeiterentwicklung der Kommentierung zum BRSGWertgleiche Umstellung des DurchführungswegesÜbertragung von Unterstützungskassenvermögenferner wichtig:betriebliche Versorgungsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS, US GAAP)Ausschüttungssperre beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie bei Erträgen aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden ZeitwertFünftelregelungPensionsrückstellungen für einen Allein-GGF in Fällen der EntgeltumwandlungAuszahlungsplan im Sinne des § 82 Abs. 2 S. 2 EStGNeues zum BAV-FörderbetragGeringverdienerförderungPauschalbesteuerung nach § 40b aF seit Inkrafttreten des BRSG
Zielgruppe
Für Rentenberaterinnen und Rentenberater, Justiz, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsratsgremien, Versicherungsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht.
Vorteile auf einen Blick
- zunehmende Bedeutung des Themas
- zunehmender Beratungsbedarf
- Komplexität der Materie verständlich kommentiert
- hohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts
Zur Neuauflage
Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen sind:
- Sozialpartnermodell Betriebsrente ab 1.1.2018
- Die reine Beitragszusage als neue Zusageform der betrieblichen Altersversorgung
- Gestaltungsspielräume der Tarifvertragsparteien und ihre Grenzen
- Ablösung bestehender Versorgungszusagen durch reine Beitragszusagen
- Übertragung bestehender Versorgungszusagen auf einen Versorgungsträger im Sozialpartnermodell
- Optionssysteme zur Einführung der betrieblichen Altersversorgung
- Obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
- Ablösung betriebsvereinbarungsoffener Zusagen durch (auch verschlechternde) Betriebsvereinbarungen
- Anpassung von Betriebsrenten, insbesondere durch Pensionskassen
- Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie zum 1. Januar 2018
- Geänderte Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit von Rentenanwartschaften
- Dynamisierung unverfallbarer Anwartschaften
- Abfindung von Anwartschaften
- Erweiterung der Auskunftspflichten des Arbeitgebers und der externen Versorgungsträger
- Auswirkungen der Solvency II-Richtlinie auf die betriebliche Altersversorgung
- Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- Ausführliche Darstellung der Insolvenzsicherung von Versorgungszusagen Luxemburger Unternehmen
- Umfassende Aktualisierung des steuerrechtlichen Teils
Zielgruppe
Für Rentenberater, Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsräte, Versicherungsunternehmen.
Aktualisiert: 2022-04-27
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Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in dem Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten, seine Schriftenreihe.
Der deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Zuleeg, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des Instituts, welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die Freiheit wäre verloren, wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts, nicht eine Rechtsgemeinschaft wäre.
Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich auf alle Rechtsgebiete aus, insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht. Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als Staatenverbund dogmatisiert, dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö
Aktualisiert: 2023-04-15
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