Die Abschaffung der Fürsorgepflicht

Die Abschaffung der Fürsorgepflicht von Brors,  Christiane
Christiane Brors untersucht die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Diese wird als Leerformel verabschiedet und durch ein vertragstheoretisches Modell ersetzt, das unter Berücksichtigung der tatsächlichen ökonomischen Funktionsbedingungen des Arbeitsvertrags erklärt, in welchen Grenzen die Rechtsprechung Erwartungen des Arbeitnehmers aufgreifen und verrechtlichen darf. Die Rechtsprechung kann nur dann Nebenpflichten des Arbeitgebers begründen, wenn die berechtigten Äquivalenzerwartungen des Arbeitnehmers enttäuscht werden, weil außerrechtliche, wirtschaftliche Sanktionsmechanismen fehlen, die den Arbeitgeber zu einem vertragsgemäßen Verhalten zwingen. Den Grund für die besonderen vertraglichen Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers sieht die Autorin daher nicht - wie traditionell angenommen - in einem besonderen Gemeinschaftsverhältnis. Diese Pflichten knüpfen auch nicht daran, daß der Arbeitnehmer seine Persönlichkeit in das Arbeitsverhältnis einbringt. Vielmehr sollen sie einer situationsbezogenen strategischen Überlegenheit des Arbeitgebers entgegenwirken. Anders als beim Austausch von Gütern wird beim Arbeitsvertrag ein interner Markt zwischen den Parteien gebildet. Im Gegensatz zum externen Markt, auf dem die Verhandlungspartner ohne erhebliche Kosten ausgewechselt werden können, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Vertragsschluß aufgrund von Abwanderungskosten wirtschaftlich aneinander gebunden. Nur wenn eine Partei diese Abhängigkeit strategisch ausnutzt und der anderen die wirtschaftlichen Sanktionsmechanismen fehlen, um ihre Äquivalenzerwartungen zu schützen, muß das Recht die Vertragsdurchführung absichern.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von Brors,  Christiane, Diepenbrock,  Thorsten, Hamann,  Wolfgang, Schüren,  Peter, Wilde,  Anna
>Zum Werk Kommentiert wird das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel risikobehafteter als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert, und doch wissenschaftlich fundiert. Dahinter stehen mehr als 25 Jahre Erfahrung mit dem Recht des Fremdpersonaleinsatzes. >Vorteile auf einen BlickErläuterung der Abgrenzung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen § 611a BGBErmittlung der Höchstüberlassungsdauer im Einzelfall mit der Anrechnung von UnterbrechungszeitenGleichbehandlungsgebot mit und ohne TarifregelungUmsetzung der neuen Offenlegungspflichten für legale Überlassung >Zur Neuauflage Der Gesetzgeber hat weitere Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt, u.a.Gesetz gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchFachkräfteeinwanderungsgesetzGesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das KurzarbeitergeldDarüber hinaus vertieft die Neuauflage die Folgen des verschärften Fremdpersonaleinsatzes im Hinblick auf die wieder eingeführte Höchstüberlassungsdauer.Ebenso werden die Konsequenzen aus dem Wegfall der Vorratserlaubnis bei der Absicherung zweifelhafter Werkverträge vertieft.Zudem stellt sich der Kommentar Themen der Gleichbehandlung und tariflicher Belange. Hierzu werden umfassend die neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit einbezogen. >Zielgruppe Für Anwaltschaft, Syndizi, Betriebsratsmitglieder, Verbände und Justiz.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Abschaffung der Fürsorgepflicht

Die Abschaffung der Fürsorgepflicht von Brors,  Christiane
Christiane Brors untersucht die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Diese wird als Leerformel verabschiedet und durch ein vertragstheoretisches Modell ersetzt, das unter Berücksichtigung der tatsächlichen ökonomischen Funktionsbedingungen des Arbeitsvertrags erklärt, in welchen Grenzen die Rechtsprechung Erwartungen des Arbeitnehmers aufgreifen und verrechtlichen darf. Die Rechtsprechung kann nur dann Nebenpflichten des Arbeitgebers begründen, wenn die berechtigten Äquivalenzerwartungen des Arbeitnehmers enttäuscht werden, weil außerrechtliche, wirtschaftliche Sanktionsmechanismen fehlen, die den Arbeitgeber zu einem vertragsgemäßen Verhalten zwingen. Den Grund für die besonderen vertraglichen Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers sieht die Autorin daher nicht - wie traditionell angenommen - in einem besonderen Gemeinschaftsverhältnis. Diese Pflichten knüpfen auch nicht daran, daß der Arbeitnehmer seine Persönlichkeit in das Arbeitsverhältnis einbringt. Vielmehr sollen sie einer situationsbezogenen strategischen Überlegenheit des Arbeitgebers entgegenwirken. Anders als beim Austausch von Gütern wird beim Arbeitsvertrag ein interner Markt zwischen den Parteien gebildet. Im Gegensatz zum externen Markt, auf dem die Verhandlungspartner ohne erhebliche Kosten ausgewechselt werden können, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Vertragsschluß aufgrund von Abwanderungskosten wirtschaftlich aneinander gebunden. Nur wenn eine Partei diese Abhängigkeit strategisch ausnutzt und der anderen die wirtschaftlichen Sanktionsmechanismen fehlen, um ihre Äquivalenzerwartungen zu schützen, muß das Recht die Vertragsdurchführung absichern.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von Brors,  Christiane, Diepenbrock,  Thorsten, Hamann,  Wolfgang, Schüren,  Peter, Wilde,  Anna
Zum Werk Kommentiert wird das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel gefährlicher als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert, und doch wissenschaftlich fundiert. Dahinter stehen mehr als 25 Jahre Erfahrung mit dem Recht des Fremdpersonaleinsatzes. Vorteile auf einen Blick - Erläuterung der Abgrenzung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen § 611a BGB - ohne die Möglichkeit der Vorratserlaubnis sind diese Fragen noch wichtiger als bisher - Ermittlung der Höchstüberlassungsdauer im Einzelfall mit der Anrechnung von Unterbrechungszeiten - Gleichbehandlungsgebot mit und ohne Tarifregelung - Umsetzung der neuen Offenlegungspflichten für legale Überlassung Zur Neuauflage Die AÜG-Reform von 2017 hat den Fremdpersonaleinsatz erheblich riskanter und schwieriger gemacht. Es gibt wieder eine Höchstüberlassungsdauer, die aber ganz unterschiedlich ausfallen kann. Wird sie überschritten, droht das fingierte Arbeitsverhältnis und mit ihm das Strafrecht. Die Absicherung zweifelhafter Werkverträge durch eine Vorratserlaubnis gibt es nicht mehr. Fehler können hier katastrophale Folgen haben. Die Abgrenzung ist durch die Reform nicht einfacher geworden. Der Kommentar behandelt diesen Bereich sehr ausführlich. Die anderen neuen Fragen wie das Verbot der Streikbrecherarbeit, des Kettenverleihs und der veränderten Anforderungen an die Gleichbehandlung und an die Offenlegung werden ebenfalls gründlich behandelt. Der Kommentar bezieht überall die neuen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ein. Das ist für die Praxis wichtig, denn die Ermittlungsbehörden handeln danach. Die 5. Auflage ist eine grundlegende Überarbeitung und in vielen Teilen ganz neu. Alle Autorinnen und Autoren haben langjährige Erfahrung mit dem Rechtsgebiet. Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen, Betriebsratsmitglieder, Verbandsjuristinnen und -juristen und Arbeitsrichterinnen und -richter.
Aktualisiert: 2022-03-02
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