Der konsultative Staat

Der konsultative Staat von Bogumil,  Jörg, Braun,  Sebastian, Butzer,  Hermann, Fiedler,  Jobst, Fischer,  Gisela Charlotte, Heinelt,  Hubert, Heinze,  Rolf G., Lamping,  Wolfram, Mezger,  Erika, Nullmeier,  Frank, Rüb,  Friedbert W, Schmid,  Josef, Schridde,  Henning, Schubert,  Klaus, Simon,  apl. Prof. Dr. Fritz B., Wagener,  Andreas, Walter,  Thomas, Wewer,  Göttrik
Kann die Politik beraten werden? Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Grenzen und Möglichkeiten von Politikberatung. Politikberatung scheitert, wenn sie nicht die komplexe Eigentümlichkeit des ""Politischen"" berücksichtigt. Das Einlassen auf die politische Rationalität führt jedoch nicht selten dazu, dass die Beratenden von der politischen Sphäre vereinnahmt und Teil jener eigendynamischen politischen Prozesse werden, mit denen klug umzugehen erhebliche Kompetenzen erfordert. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Erwartungen der Berater und der zu Beratenden häufig voneinander abweichen und Verständigungsbarrieren das Verhältnis beider trüben können. Kann Politikberatung dennoch erfolgreich sein? Wie beratbar ist die Politik und wie beratungsfähig ist die Wissenschaft?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der konsultative Staat von Bogumil,  Jörg, Braun,  Sebastian, Butzer,  Hermann, Fiedler,  Jobst, Fischer,  Gisela Charlotte, Heinelt,  Hubert, Heinze,  Rolf G., Lamping,  Wolfram, Mezger,  Erika, Nullmeier,  Frank, Rüb,  Friedbert W, Schmid,  Josef, Schridde,  Henning, Schubert,  Klaus, Simon,  apl. Prof. Dr. Fritz B., Wagener,  Andreas, Walter,  Thomas, Wewer,  Göttrik
Kann die Politik beraten werden? Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Grenzen und Möglichkeiten von Politikberatung. Politikberatung scheitert, wenn sie nicht die komplexe Eigentümlichkeit des "Politischen" berücksichtigt. Das Einlassen auf die politische Rationalität führt jedoch nicht selten dazu, dass die Beratenden von der politischen Sphäre vereinnahmt und Teil jener eigendynamischen politischen Prozesse werden, mit denen klug umzugehen erhebliche Kompetenzen erfordert. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Erwartungen der Berater und der zu Beratenden häufig voneinander abweichen und Verständigungsbarrieren das Verhältnis beider trüben können. Kann Politikberatung dennoch erfolgreich sein? Wie beratbar ist die Politik und wie beratungsfähig ist die Wissenschaft?
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Kann die Politik beraten werden? Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Grenzen und Möglichkeiten von Politikberatung. Politikberatung scheitert, wenn sie nicht die komplexe Eigentümlichkeit des "Politischen" berücksichtigt. Das Einlassen auf die politische Rationalität führt jedoch nicht selten dazu, dass die Beratenden von der politischen Sphäre vereinnahmt und Teil jener eigendynamischen politischen Prozesse werden, mit denen klug umzugehen erhebliche Kompetenzen erfordert. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Erwartungen der Berater und der zu Beratenden häufig voneinander abweichen und Verständigungsbarrieren das Verhältnis beider trüben können. Kann Politikberatung dennoch erfolgreich sein? Wie beratbar ist die Politik und wie beratungsfähig ist die Wissenschaft?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der konsultative Staat von Bogumil,  Jörg, Braun,  Sebastian, Butzer,  Hermann, Fiedler,  Jobst, Fischer,  Gisela Charlotte, Heinelt,  Hubert, Heinze,  Rolf G., Lamping,  Wolfram, Mezger,  Erika, Nullmeier,  Frank, Rüb,  Friedbert W, Schmid,  Josef, Schridde,  Henning, Schubert,  Klaus, Simon,  apl. Prof. Dr. Fritz B., Wagener,  Andreas, Walter,  Thomas, Wewer,  Göttrik
Kann die Politik beraten werden? Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Grenzen und Möglichkeiten von Politikberatung. Politikberatung scheitert, wenn sie nicht die komplexe Eigentümlichkeit des "Politischen" berücksichtigt. Das Einlassen auf die politische Rationalität führt jedoch nicht selten dazu, dass die Beratenden von der politischen Sphäre vereinnahmt und Teil jener eigendynamischen politischen Prozesse werden, mit denen klug umzugehen erhebliche Kompetenzen erfordert. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Erwartungen der Berater und der zu Beratenden häufig voneinander abweichen und Verständigungsbarrieren das Verhältnis beider trüben können. Kann Politikberatung dennoch erfolgreich sein? Wie beratbar ist die Politik und wie beratungsfähig ist die Wissenschaft?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der konsultative Staat von Bogumil,  Jörg, Braun,  Sebastian, Butzer,  Hermann, Fiedler,  Jobst, Fischer,  Gisela Charlotte, Heinelt,  Hubert, Heinze,  Rolf G., Lamping,  Wolfram, Mezger,  Erika, Nullmeier,  Frank, Rüb,  Friedbert W, Schmid,  Josef, Schridde,  Henning, Schubert,  Klaus, Simon,  apl. Prof. Dr. Fritz B., Wagener,  Andreas, Walter,  Thomas, Wewer,  Göttrik
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer signifikanten Erhöhung des Bundeszuschusses an die Gesetzliche Rentenversicherung.

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer signifikanten Erhöhung des Bundeszuschusses an die Gesetzliche Rentenversicherung. von Butzer,  Hermann, Hollo,  Anna-Lena
Die Untersuchung gilt der Frage, ob es für Bundeszuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung eine verfassungsrechtliche Obergrenze gibt und wo diese ggf. liegt. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG, das Eigentumsrecht an sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaften, der Allgemeine Gleichheitssatz und das Unionsrecht (Art. 101 AEUV) einer Erhöhung der Bundeszuschüsse erst entgegenstehen, wenn die Grenze von 50 Prozent Staatsfinanzierung überschritten wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat.

Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat. von Butzer,  Hermann, Kaltenborn,  Markus, Meyer,  Wolfgang
Am 4. Oktober 2008 hat Friedrich Eberhard Schnapp sein 70. Lebensjahr vollendet. Die zu diesem Geburtstag erschienene Festschrift enthält Beiträge, in denen sich die wissenschaftlichen Interessen und das langjährige Wirken des Jubilars als Forscher und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum und als Richter im Nebenamt am Landessozialgericht Essen widerspiegeln. Das Interesse Friedrich Schnapps gilt in erster Linie dem Organisationsrecht - einer staats- und verwaltungsrechtlichen Querschnittsmaterie, zu deren wissenschaftlicher Durchdringung er nicht nur in Bezug auf ihre theoretischen Grundlagen maßgeblich beigetragen hat, sondern die auch im Rahmen seiner Beschäftigung mit Referenzgebieten wie dem Beamtenrecht, dem Kommunalrecht und dem Sozialversicherungsrecht immer wieder sein Interesse fand. Grundfragen der Verfassungsrechtsdogmatik - etwa Überlegungen zu den Grundrechtsträgern, den Grundrechtsschranken und zum Rechtsstaatsprinzip - stellen einen weiteren Schwerpunkt des Œuvre von Schnapp dar. Von nach wie vor großem Einfluss auch auf die Rechtspraxis ist sodann die Vielzahl seiner Abhandlungen sowohl zu den Grundlagen als auch zu aktuellen Problemen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Vertragsarztrechts. Schnapp hat immer den engen Austausch mit der Praxis gepflegt; die Erfahrungen, die er als nebenamtlicher Richter, als Vorsitzender verschiedener Schiedsämter und als Gutachter sammeln konnte, haben oftmals Eingang in seine Schriften gefunden. Schließlich sind auch die theoretischen und geschichtlichen Fundamente unserer Rechtsordnung sowie Belange der Ausbildung des juristischen Nachwuchses nicht nur am Rande seines breiten Œuvre vertreten. Mit der vorliegenden Festschrift ehren fast 50 namhafte Autoren Person und Wirken Friedrich Schnapps in Forschung, Lehre und Gesellschaft. Die Beiträge sind unter den Titel Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat gestellt und insgesamt vier Themenfeldern zugeordnet: Grundrechte und Staatsorganisationsrecht, Europarecht; Gesundheits- und Sozialrecht; Verwaltungsrecht und Prozessrecht; Rechtstheorie und Rechtssetzungslehre.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht.

Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht. von Butzer,  Hermann
Auf der öffentlichen Verwaltung lastet seit längerem ein ganz erheblicher Ökonomisierungsdruck. Wirft man einen Blick in neuere Veröffentlichungen zur Verwaltungsreform, dann vermittelt allein schon die dort vorherrschende Terminologie einen Eindruck davon, welch immense Bedeutung der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften, aber auch in der Verwaltungspraxis mittlerweile erlangt hat: "Input- und outputorientierte Budgetierung", "Benchmarking", "Verwaltungscontrolling", "Profit"- und "Cost Centers", "Lean Government" - die Häufigkeit, in der einem diese und andere Schlagworte aus der Diskussion um "New Public Management" (NPM) und "Neues Steuerungsmodell" (NSM) begegnen, lässt zuweilen gar den Eindruck entstehen, dass die ökonomische Perspektive inzwischen die anderen Maßstäbe des Verwaltungshandelns weit in den Hintergrund gedrängt hat. Derzeit wird die Diskussion um Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung besonders im wirtschafts-, politik- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich geführt. Es gehört indes - wie der einführende Beitrag zu verdeutlichen sucht - zu den Aufgaben der modernen Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft, hier nicht als Zuschauer an der Seite stehen zu bleiben. Mit dem im November 2003 an der Ruhr-Universität Bochum veranstalteten Symposium zum Generalthema "Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht", dessen Referate der vorliegende Band dokumentiert, soll für eine solche, intensivere Beteiligung des Öffentlichen Rechts an der Diskussion geworben werden. Der erste Beitrag gilt den verfassungs- und einfachrechtlichen Determinanten des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Diese rein rechtliche Sicht wird sodann am Beispiel der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme um die verwaltungswissenschaftliche und organisationstheoretische Sicht ergänzt. Es schließen sich Überlegungen zu der Frage an, in welchen Feldern das Allgemeine Verwaltungsrecht dazu beitragen kann, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Die weiteren Referate gehen der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes in zwei wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts nach: einmal im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, sodann im Umweltschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Freiheitsrechtliche Grenzen der Steuer- und Sozialabgabenlast.

Freiheitsrechtliche Grenzen der Steuer- und Sozialabgabenlast. von Butzer,  Hermann
Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird. Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des Halbteilungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz und bejaht seine Verfassungsgemäßheit. Sodann werden einige Orientierungsmarken für seine Operationalisierung aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Problemkreis der Sozial-(versicherungs-)abgaben, der in der bisherigen, überwiegend steuerrechtlich geprägten Diskussion noch kaum eine Rolle gespielt hat. Weil die Konsequenzen des Halbteilungsgrundsatzes weit über die juristischen Fragen hinausgreifen und sich in die Diskussion um den "Wirtschaftsstandort Deutschland" einfügen, behandelt Butzer schließlich auch die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Halbteilungsgrundsatzes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Freiheitsrechtliche Grenzen der Steuer- und Sozialabgabenlast.

Freiheitsrechtliche Grenzen der Steuer- und Sozialabgabenlast. von Butzer,  Hermann
Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird. Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des Halbteilungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz und bejaht seine Verfassungsgemäßheit. Sodann werden einige Orientierungsmarken für seine Operationalisierung aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Problemkreis der Sozial-(versicherungs-)abgaben, der in der bisherigen, überwiegend steuerrechtlich geprägten Diskussion noch kaum eine Rolle gespielt hat. Weil die Konsequenzen des Halbteilungsgrundsatzes weit über die juristischen Fragen hinausgreifen und sich in die Diskussion um den "Wirtschaftsstandort Deutschland" einfügen, behandelt Butzer schließlich auch die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Halbteilungsgrundsatzes.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer signifikanten Erhöhung des Bundeszuschusses an die Gesetzliche Rentenversicherung.

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer signifikanten Erhöhung des Bundeszuschusses an die Gesetzliche Rentenversicherung. von Butzer,  Hermann, Hollo,  Anna-Lena
Die Untersuchung gilt der Frage, ob es für Bundeszuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung eine verfassungsrechtliche Obergrenze gibt und wo diese ggf. liegt. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG, das Eigentumsrecht an sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaften, der Allgemeine Gleichheitssatz und das Unionsrecht (Art. 101 AEUV) einer Erhöhung der Bundeszuschüsse erst entgegenstehen, wenn die Grenze von 50 Prozent Staatsfinanzierung überschritten wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht.

Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht. von Butzer,  Hermann
Auf der öffentlichen Verwaltung lastet seit längerem ein ganz erheblicher Ökonomisierungsdruck. Wirft man einen Blick in neuere Veröffentlichungen zur Verwaltungsreform, dann vermittelt allein schon die dort vorherrschende Terminologie einen Eindruck davon, welch immense Bedeutung der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften, aber auch in der Verwaltungspraxis mittlerweile erlangt hat: "Input- und outputorientierte Budgetierung", "Benchmarking", "Verwaltungscontrolling", "Profit"- und "Cost Centers", "Lean Government" - die Häufigkeit, in der einem diese und andere Schlagworte aus der Diskussion um "New Public Management" (NPM) und "Neues Steuerungsmodell" (NSM) begegnen, lässt zuweilen gar den Eindruck entstehen, dass die ökonomische Perspektive inzwischen die anderen Maßstäbe des Verwaltungshandelns weit in den Hintergrund gedrängt hat. Derzeit wird die Diskussion um Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung besonders im wirtschafts-, politik- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich geführt. Es gehört indes - wie der einführende Beitrag zu verdeutlichen sucht - zu den Aufgaben der modernen Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft, hier nicht als Zuschauer an der Seite stehen zu bleiben. Mit dem im November 2003 an der Ruhr-Universität Bochum veranstalteten Symposium zum Generalthema "Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht", dessen Referate der vorliegende Band dokumentiert, soll für eine solche, intensivere Beteiligung des Öffentlichen Rechts an der Diskussion geworben werden. Der erste Beitrag gilt den verfassungs- und einfachrechtlichen Determinanten des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Diese rein rechtliche Sicht wird sodann am Beispiel der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme um die verwaltungswissenschaftliche und organisationstheoretische Sicht ergänzt. Es schließen sich Überlegungen zu der Frage an, in welchen Feldern das Allgemeine Verwaltungsrecht dazu beitragen kann, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Die weiteren Referate gehen der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes in zwei wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts nach: einmal im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, sodann im Umweltschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat.

Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat. von Butzer,  Hermann, Kaltenborn,  Markus, Meyer,  Wolfgang
Am 4. Oktober 2008 hat Friedrich Eberhard Schnapp sein 70. Lebensjahr vollendet. Die zu diesem Geburtstag erschienene Festschrift enthält Beiträge, in denen sich die wissenschaftlichen Interessen und das langjährige Wirken des Jubilars als Forscher und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum und als Richter im Nebenamt am Landessozialgericht Essen widerspiegeln. Das Interesse Friedrich Schnapps gilt in erster Linie dem Organisationsrecht - einer staats- und verwaltungsrechtlichen Querschnittsmaterie, zu deren wissenschaftlicher Durchdringung er nicht nur in Bezug auf ihre theoretischen Grundlagen maßgeblich beigetragen hat, sondern die auch im Rahmen seiner Beschäftigung mit Referenzgebieten wie dem Beamtenrecht, dem Kommunalrecht und dem Sozialversicherungsrecht immer wieder sein Interesse fand. Grundfragen der Verfassungsrechtsdogmatik - etwa Überlegungen zu den Grundrechtsträgern, den Grundrechtsschranken und zum Rechtsstaatsprinzip - stellen einen weiteren Schwerpunkt des Œuvre von Schnapp dar. Von nach wie vor großem Einfluss auch auf die Rechtspraxis ist sodann die Vielzahl seiner Abhandlungen sowohl zu den Grundlagen als auch zu aktuellen Problemen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Vertragsarztrechts. Schnapp hat immer den engen Austausch mit der Praxis gepflegt; die Erfahrungen, die er als nebenamtlicher Richter, als Vorsitzender verschiedener Schiedsämter und als Gutachter sammeln konnte, haben oftmals Eingang in seine Schriften gefunden. Schließlich sind auch die theoretischen und geschichtlichen Fundamente unserer Rechtsordnung sowie Belange der Ausbildung des juristischen Nachwuchses nicht nur am Rande seines breiten Œuvre vertreten. Mit der vorliegenden Festschrift ehren fast 50 namhafte Autoren Person und Wirken Friedrich Schnapps in Forschung, Lehre und Gesellschaft. Die Beiträge sind unter den Titel Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat gestellt und insgesamt vier Themenfeldern zugeordnet: Grundrechte und Staatsorganisationsrecht, Europarecht; Gesundheits- und Sozialrecht; Verwaltungsrecht und Prozessrecht; Rechtstheorie und Rechtssetzungslehre.
Aktualisiert: 2023-05-20
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