Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.
Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.
Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen" der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.
Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.
Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen" der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.
Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.
Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen" der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.
Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.
Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen" der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.
Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.
Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen" der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verstöße gegen Kartellrechtsvorschriften können ein Unternehmen im Extremfall in seiner Existenz gefährden. Neben empfindlichen Geldbußen gegen das Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter, einer Schädigung des Rufs sowie der Beziehungen zu Geschäftspartnern drohen auch strafrechtliche Sanktionen und Schadensersatzansprüche Dritter. Neben den Vorschriften des deutschen Rechts sind oft noch die Vorgaben des europäischen Kartellrechts und ggf. je nach Handelspartnern weitere Rechtsordnungen zu beachten.
Das Handbuch behandelt das Thema Kartellrecht und Compliance umfassend und abschließend.
1. Teil: schlüssige Darstellung der besonderen materiell-rechtlichen Risikofelder der Kartell-Compliance, getrennt nach Kartell- und Strafrecht
2. Teil: vertiefende Erläuterung der Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Kartellrecht einschließlich Schadensersatzklagen und Regressansprüche eines Unternehmens
3. Teil: praxisgerechte Erläuterung der von einem in der Krise befindlichen Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen
4. Teil: umfassende Erläuterung der präventiven Kartell Compliance-Maßnahmen von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis zur präventiven Absicherung durch D&O-Versicherungen
5. Teil: Überblick über wichtige Kartell Compliance-Erfordernisse in CH, A, F, I, E, USA, China, Russland und Brasilien, teilweise in englischer Sprache.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Malte MBA Abel,
Donata Beck,
Virginia Belluci,
Marc Blumenauer,
Andreas Boos,
Tobias Brenner,
Italia Caminiti,
Enrico Maria Canzi,
Sibylle von Coelln,
Lilly Fiedler,
Christian LL.M. Haellmigk,
Andreas Hahn,
Isabella LL.M. Hartung,
Berndt Hess,
Christian Heuking,
Francesco Isolabella,
Frank Jiang,
John Jiang,
Christian Karbaum,
Lars MBA Kogel,
Matthias Lorenz,
Daniil Lozovsky,
David LL.M. Mamane,
Uwe Mühlhoff,
Philipp Otto Neideck,
Malaika Nolde,
Alexander Paradissis,
Nicola Pietrantoni,
Mathias Priewer,
Lukas Ritzenhoff,
Andreas Rosenfeld,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Vassily Rudomino,
Florian Schmidt-Volkmar,
Markus Schöner,
Max Schwerdtfeger,
Christoph H. Seibt,
Christoff Henrik LL.M. Soltau,
Ricardo Inglez de Souza,
Daniel Travers,
Luca Trevisan,
Thomas Trölitzsch,
Roman Vedernikov,
Philipp Voet van Vormizeele,
Ralf Willer,
Christoph Wolf,
German Zakharov
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Zum Werk
Soziale Verantwortung im Unternehmen ist inzwischen mehr als ein Lippenbekenntnis, sondern erreicht aufgrund entsprechenden Erwartungshaltungen der Kunden, aber auch haftungsrelevanter Elemente (wie den Fragen rund um den Brand einer Textilfabrik in Bangladesch) einen immer höheren Stellenwert in der Unternehmensplanung und der Implementierung von Compliance. Hierfür bietet das Werk einen umfassenden, dennoch prägnanten Einblick in diese anspruchsvolle Materie
Vorteile auf einen BlickChecklisten für einen schnellen und sicheren Überblickkomprimierte, dennoch umfassende Darstellung der verschiedenen CSR-relevanten Bereichehoch spezialisiertes Autorenteam aus den Bereichen CSR, Human Rights und Compliance
Zielgruppe
Für Compliance-Officers, Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen, (Syndicus)Anwälte und entsprechende Mitarbeiter, die entsprechende CSR-Standards anzuwenden oder zu überprüfen haben. Auch die weiteren Autoren sind jeweils ausgewiesene Experten im Bereich CSR und verantworten jeweils die ihrem Fachgebiet zugehörigen Kapitel des Werkes.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Heribert M. Anzinger,
Carsten Beisheim,
Axel Birk,
Tobias Brouwer,
Ulrich Burgard,
Sibylle von Coelln,
Jan-Michael Dierkes,
Juliane Dopychai,
Felix Ekardt,
Ernst Thomas Emde,
Bernhard Grünauer,
Julia Hartmann,
Carsten Heimann,
Christian Heuking,
Daniel Klocke,
Susanne Kolb,
Daniel Kronen,
Rebecca Kube,
Georg Lanfermann,
Daniel Thomas Laumann,
Sebastian Mock,
Guido Neubeck,
Michael Nietsch,
Theresa Rath,
Osman Sacarcelik,
Anita Schieffer,
Matthias Schmidt,
Birgit Spießhofer,
Michael Wiedmann,
Christina Wolfgramm,
David Wuttke
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Verstöße gegen Kartellrechtsvorschriften können ein Unternehmen im Extremfall in seiner Existenz gefährden. Neben empfindlichen Geldbußen gegen das Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter, einer Schädigung des Rufs sowie der Beziehungen zu Geschäftspartnern drohen auch strafrechtliche Sanktionen und Schadensersatzansprüche Dritter. Neben den Vorschriften des deutschen Rechts sind oft noch die Vorgaben des europäischen Kartellrechts und ggf. je nach Handelspartnern weitere Rechtsordnungen zu beachten.
Das Handbuch behandelt das Thema Kartellrecht und Compliance umfassend und abschließend.
1. Teil: schlüssige Darstellung der besonderen materiell-rechtlichen Risikofelder der Kartell-Compliance, getrennt nach Kartell- und Strafrecht
2. Teil: vertiefende Erläuterung der Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Kartellrecht einschließlich Schadensersatzklagen und Regressansprüche eines Unternehmens
3. Teil: praxisgerechte Erläuterung der von einem in der Krise befindlichen Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen
4. Teil: umfassende Erläuterung der präventiven Kartell Compliance-Maßnahmen von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis zur präventiven Absicherung durch D&O-Versicherungen
5. Teil: Überblick über wichtige Kartell Compliance-Erfordernisse in CH, A, F, I, E, USA, China, Russland und Brasilien, teilweise in englischer Sprache.
Aktualisiert: 2023-02-14
Autor:
Malte MBA Abel,
Donata Beck,
Virginia Belluci,
Marc Blumenauer,
Andreas Boos,
Tobias Brenner,
Italia Caminiti,
Enrico Maria Canzi,
Sibylle von Coelln,
Lilly Fiedler,
Christian LL.M. Haellmigk,
Andreas Hahn,
Isabella LL.M. Hartung,
Berndt Hess,
Christian Heuking,
Francesco Isolabella,
Frank Jiang,
John Jiang,
Christian Karbaum,
Lars MBA Kogel,
Matthias Lorenz,
Daniil Lozovsky,
David LL.M. Mamane,
Uwe Mühlhoff,
Philipp Otto Neideck,
Malaika Nolde,
Alexander Paradissis,
Nicola Pietrantoni,
Mathias Priewer,
Lukas Ritzenhoff,
Andreas Rosenfeld,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Vassily Rudomino,
Florian Schmidt-Volkmar,
Markus Schöner,
Max Schwerdtfeger,
Christoph H. Seibt,
Christoff Henrik LL.M. Soltau,
Ricardo Inglez de Souza,
Daniel Travers,
Luca Trevisan,
Thomas Trölitzsch,
Roman Vedernikov,
Philipp Voet van Vormizeele,
Ralf Willer,
Christoph Wolf,
German Zakharov
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Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.
Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.
Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen" der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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