Innerhalb des Katalogs der im Grundgesetz verankerten Freiheitsgrundrechte, die von ihrer Struktur her durch das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 angelegte Spannungsverhältnis von individuellem Freiheitsrecht und Schranken zugunsten von Gemeinwohlbelangen gekennzeichnet sind, fällt die Eigentumsgarantie mit dem in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 verankerten Auftrag an den Gesetzgeber, Inhalt und Schranken zu bestimmen, heraus.
Auch 15 Jahre nach Erlaß des als dogmatische Wende bezeichneten Naßauskiesungsbeschlusses ist die Diskussion um Funktion und Reichweite dieses Grundrechts angesichts der nach einhelliger Meinung notwendigen rechtlichen Fixierung des Schutzgegenstands nicht zur Ruhe gekommen. Die auffällige Zwitterstellung des Gesetzgebers, der den verbürgten Freiraum nicht nur beschränken, sondern gleichsam auch schaffen soll, führt noch immer zu einer eigentümlichen Schwäche der Wirkkraft dieses Grundrechts. Denkfiguren aus der Weimarer Reichsverfassung, wie z. B. die Institutslehre und die materiellen Enteignungstheorien, stehen neben abrupt eingeführten neuen Merkmalen, wie z. B. das der Existenzsicherung oder das der eigenen Leistungserbringung.
Angesichts dieser Unsicherheiten werden zunächst die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur zu Schutzgegenstand und Weite der Eigentumsgarantie in Art. 153 WRV untersucht, um sodann die Thesen von BGH und BVerfG als zwei voneinander abweichende Modelle ausführlich kritisch zu hinterfragen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Rückführung der einzelnen Begründungstopoi zum Normtext der Verfassung gelegt. Beide Modelle haben sich gleichsam verselbständigt.
Angesichts dieses Befundes liegt es nahe, den Ausgangspunkt für die Schwäche, das Dogma von der rechtlich verfestigten Herrschaft, näher zu begutachten. Der Gesetzgeber schafft im Grunde nicht Eigentum als Freiraum, sondern er verfestigt eine bereits gesellschaftlich anerkannte Macht nur zu einer Rechtsmacht und beschränkt sie in diesem Moment. Legt man das gesellschaftlich anerkannte Eigentum als Bezugsgegenstand der Eigentumsgarantie zugrunde, so lassen sich die verschiedenen Aufträge an den Gesetzgeber aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in ein formal gegliedertes System einordnen und die Auffälligkeiten im Vergleich zu den anderen Freiheitsgrundrechten beseitigen. Dies wird im letzten Teil der Arbeit aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Innerhalb des Katalogs der im Grundgesetz verankerten Freiheitsgrundrechte, die von ihrer Struktur her durch das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 angelegte Spannungsverhältnis von individuellem Freiheitsrecht und Schranken zugunsten von Gemeinwohlbelangen gekennzeichnet sind, fällt die Eigentumsgarantie mit dem in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 verankerten Auftrag an den Gesetzgeber, Inhalt und Schranken zu bestimmen, heraus.
Auch 15 Jahre nach Erlaß des als dogmatische Wende bezeichneten Naßauskiesungsbeschlusses ist die Diskussion um Funktion und Reichweite dieses Grundrechts angesichts der nach einhelliger Meinung notwendigen rechtlichen Fixierung des Schutzgegenstands nicht zur Ruhe gekommen. Die auffällige Zwitterstellung des Gesetzgebers, der den verbürgten Freiraum nicht nur beschränken, sondern gleichsam auch schaffen soll, führt noch immer zu einer eigentümlichen Schwäche der Wirkkraft dieses Grundrechts. Denkfiguren aus der Weimarer Reichsverfassung, wie z. B. die Institutslehre und die materiellen Enteignungstheorien, stehen neben abrupt eingeführten neuen Merkmalen, wie z. B. das der Existenzsicherung oder das der eigenen Leistungserbringung.
Angesichts dieser Unsicherheiten werden zunächst die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur zu Schutzgegenstand und Weite der Eigentumsgarantie in Art. 153 WRV untersucht, um sodann die Thesen von BGH und BVerfG als zwei voneinander abweichende Modelle ausführlich kritisch zu hinterfragen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Rückführung der einzelnen Begründungstopoi zum Normtext der Verfassung gelegt. Beide Modelle haben sich gleichsam verselbständigt.
Angesichts dieses Befundes liegt es nahe, den Ausgangspunkt für die Schwäche, das Dogma von der rechtlich verfestigten Herrschaft, näher zu begutachten. Der Gesetzgeber schafft im Grunde nicht Eigentum als Freiraum, sondern er verfestigt eine bereits gesellschaftlich anerkannte Macht nur zu einer Rechtsmacht und beschränkt sie in diesem Moment. Legt man das gesellschaftlich anerkannte Eigentum als Bezugsgegenstand der Eigentumsgarantie zugrunde, so lassen sich die verschiedenen Aufträge an den Gesetzgeber aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in ein formal gegliedertes System einordnen und die Auffälligkeiten im Vergleich zu den anderen Freiheitsgrundrechten beseitigen. Dies wird im letzten Teil der Arbeit aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Innerhalb des Katalogs der im Grundgesetz verankerten Freiheitsgrundrechte, die von ihrer Struktur her durch das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 angelegte Spannungsverhältnis von individuellem Freiheitsrecht und Schranken zugunsten von Gemeinwohlbelangen gekennzeichnet sind, fällt die Eigentumsgarantie mit dem in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 verankerten Auftrag an den Gesetzgeber, Inhalt und Schranken zu bestimmen, heraus.
Auch 15 Jahre nach Erlaß des als dogmatische Wende bezeichneten Naßauskiesungsbeschlusses ist die Diskussion um Funktion und Reichweite dieses Grundrechts angesichts der nach einhelliger Meinung notwendigen rechtlichen Fixierung des Schutzgegenstands nicht zur Ruhe gekommen. Die auffällige Zwitterstellung des Gesetzgebers, der den verbürgten Freiraum nicht nur beschränken, sondern gleichsam auch schaffen soll, führt noch immer zu einer eigentümlichen Schwäche der Wirkkraft dieses Grundrechts. Denkfiguren aus der Weimarer Reichsverfassung, wie z. B. die Institutslehre und die materiellen Enteignungstheorien, stehen neben abrupt eingeführten neuen Merkmalen, wie z. B. das der Existenzsicherung oder das der eigenen Leistungserbringung.
Angesichts dieser Unsicherheiten werden zunächst die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur zu Schutzgegenstand und Weite der Eigentumsgarantie in Art. 153 WRV untersucht, um sodann die Thesen von BGH und BVerfG als zwei voneinander abweichende Modelle ausführlich kritisch zu hinterfragen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Rückführung der einzelnen Begründungstopoi zum Normtext der Verfassung gelegt. Beide Modelle haben sich gleichsam verselbständigt.
Angesichts dieses Befundes liegt es nahe, den Ausgangspunkt für die Schwäche, das Dogma von der rechtlich verfestigten Herrschaft, näher zu begutachten. Der Gesetzgeber schafft im Grunde nicht Eigentum als Freiraum, sondern er verfestigt eine bereits gesellschaftlich anerkannte Macht nur zu einer Rechtsmacht und beschränkt sie in diesem Moment. Legt man das gesellschaftlich anerkannte Eigentum als Bezugsgegenstand der Eigentumsgarantie zugrunde, so lassen sich die verschiedenen Aufträge an den Gesetzgeber aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in ein formal gegliedertes System einordnen und die Auffälligkeiten im Vergleich zu den anderen Freiheitsgrundrechten beseitigen. Dies wird im letzten Teil der Arbeit aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Herrmann/Heuer/Raupach ist der Standard-Großkommentar zum Einkommensteuerrecht und Körperschaftsteuerrecht. Er bietet eine gesetzessystematische Kommentierung streng am Gesetzeswortlaut orientiert und innerhalb der Kommentierung nach Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen getrennt. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis der Vorschrift und zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Die Kommentierungen überzeugen durch ein Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität. Hierfür sorgen über 100 Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung.
Einzigartig: Die Kommentierungssystematik
-Vorbildliche Textstruktur und lesefreundliche Gestaltung führen schnell zur Lösung
-Allgemeine Erläuterungen geben Orientierung über Rechtsentwicklung, Bedeutung, Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften, Zurechnung, Ermittlung und Verfahrensfragen
-Gesetzessystematische Kommentierung streng nach dem Aufbau der Paragraphen absatz-, satz- und nummernweise
-Kommentierung innerhalb eines Satzes getrennt nach den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen
-Einzelfragen der Beratung und wichtige Anwendungsfälle werden in ABCs zusammengefasst
-Umfangreiche Fragenkomplexe werden in separaten Anhängen erläutert
-vorgeheftete Jahreskommentierungen zu sämtlichen Gesetzesänderungen sorgen für zusätzliche Aktualität
Neu kommentiert und topaktuell – §10 EStG (Sonderausgaben)
Über 250 Seiten umfasst die Kommentierung des äußerst praxisrelevanten § 10 EStG zu den
Sonderausgaben von RiBFH Dr. Egmont Kulosa. Die Kommentierung wurde in weiten Teilen vollständig neu verfasst, um die Fülle neuer Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen einzuarbeiten. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Behandlung der verfassungsrechtlich und europarechtlich umstrittenen Fragen gelegt.
NEU – Investmentsteuergesetzes (InvStG)
Mit der Lieferung 283 (Februar 2018) wurde das Investmentsteuergesetz als neues Gesetz in den Herrmann/Heuer/Raupach aufgenommen. Das InvStG ist für die Attraktivität Deutschlands als Investmentstandort und die der Anlage in Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds durch inländische und ausländische Anleger relevant. Als Anhang zu § 20 EStG werden hier – zeitnah zum Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes zum 1.1.2018 – die §§ 1–15 InvStG kommentiert. Mit Lieferung 284 (April 2018) folgen die Kommentierungen zu den §§ 16–56 des InvStG.
NEU – Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
Neuer Bestandteil des Kommentars ist nun auch die Kommentierung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung als Anhang zu § 49 EStG. Die Vorschriften der BsGaV zielen darauf ab, dass die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle von Betriebsstätten nach gleichen, international anerkannten Grundsätzen geregelt wird wie entsprechende Geschäftsvorfälle nahe stehender Personen (Fremdvergleichsgrundsatz).
Online-Bestandteile des Print-Abos:
-Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG Kommentar
-Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz Kommentar
-Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses (HDJ)
-Fachzeitschrift FinanzRundschau, inklusive Archiv seit 1991
-Verlinkt mit Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung im Volltext
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Zuletzt erschien Lieferung 294 (November 2019 / 114,00 € zzgl. 43,– € für das Online-Modul).
Lieferung 295 ist für Januar 2020 geplant.
Aktualisiert: 2019-12-23
Autor:
Klaus Altendorf,
Heribert M. Anzinger,
Wilfried Apitz,
Jochen Axer,
Sven-Eric Bärsch,
Martina Baumgärtel,
Bernhard Becht †,
Winfried Bergkemper,
Holger Berninghaus,
Sascha Bleschick,
Jürgen Brandt,
Claudia Braun,
Ronald Buge,
Gero Burwitz,
Uwe Clausen,
Marc Desens,
Thomas Dommermuth,
Christian Dorenkamp,
Tobias Dreixler,
Klaus-Dieter Drüen,
Daniel Dürrschmidt,
Hans Martin Eckstein,
Thomas Eisgruber,
Jürgen Eschenbach,
Hans-Ulrich Fissenewert,
Einiko Benno Franz,
Arne von Freeden,
Isabel Gabert,
Michael Geißler,
Eva-Maria Gersch,
Rüdiger Gluth,
Kurt Gratz,
Jens Grönke-Reimann,
Carina Günther,
Günter Haep,
Antje Hagena,
Martin L. Haisch,
Uta Haiß,
Dorothee Hallerbach,
Friedrich E. Harenberg,
Sebastian Hartrott,
Klaus Herkenroth,
Andreas Herlinghaus,
Carl Herrmann,
Herrmann/Heuer/Raupach,
Gerhard Heuer,
Johanna Hey,
Christian Hick,
Lukas Hilbert,
Jörg Hoffmann,
Alfred Hollatz,
Hans-Joachim Horn,
Jens Intemann,
Roland Ismer,
Heike Janetzko,
Rudolf Jansen,
Hans-Joachim Kanzler,
Michael Kempermann,
Albert Kennerknecht,
Hanno Kiesel,
Anne Killat,
Gregor Kirchhof,
Jan-Hendrik Kister,
Martin Klein,
Werner Kleinle,
Thomas Koblenzer,
Hagen Kobor,
Stefan Kolbe,
Alexander Kratzsch,
Volker Kreft,
Ulrich Krömker,
André Kruschke,
Thorsten Kuhn,
Christian Kühner,
Egmont Kulosa,
Lutz Lammers,
Christian Levedag,
Bettina Lieber,
Wolfgang Lingemann,
Mathias Link,
Peter Lüdemann,
Andreas Ludolph,
Martin Mager,
Hendrik Marchal,
Michael Massbaum,
Norbert Meier,
Bernd Meyer,
Lars Micker,
Alfons Mrozek,
Jörg P. Müller,
Andreas Musil,
Ulrich Niehus,
Gregor Nöcker,
Sven Pache,
Joachim Patt,
Stefan Paul,
Petra Peffermann,
Volker Pfirrmann,
Hansjörg Pflüger,
Katja Rade,
Bernd Rätke,
Arndt Raupach,
Lars Rehfeld,
Christina Reuss,
Heiner Richter,
Oliver Rosenberg,
Andreas Roth,
Gary Rüsch,
Ulrich Schallmoser,
Christian Schlotmann,
Andrea Schmidt,
Richard Schmidt,
Stefan Schmitz,
Norbert Schneider,
Tibor Schober,
Sandy Schüler-Täsch,
Jan Schulz,
Markus Schulz,
Thomas Semelka,
Theodor Siegel,
Patrick Spohn,
Reimer Stalbold,
Thomas Stapperfend,
Thomas Stobbe,
Frank Stockmann,
Andreas Striegel,
Markus Suchanek,
Georg Thurmayr,
Susanne Tiedchen,
Kai Tiede,
Oliver Tillmann,
Luise Uhl-Ludäscher,
Klaus Voß,
Klaus J. Wagner,
Georg von Wallis,
Heinrich-Jürgen Watermeyer,
Rainer Wendl,
Michael Wendt,
Stefan Wilk,
Helmuth Wilke,
Sven-Christian Witt,
Friedrich Wrede
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Informationen zu den Ergänzungslieferungen:
Zuletzt erschien Lieferung 316 (März 2023/ 132,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-03-31
Autor:
Klaus Altendorf,
Heribert M. Anzinger,
Wilfried Apitz,
Jochen Axer,
Sven-Eric Bärsch,
Martina Baumgärtel,
Bernhard Becht †,
Winfried Bergkemper,
Holger Berninghaus,
Sascha Bleschick,
Jürgen Brandt,
Claudia Braun,
Ronald Buge,
Gero Burwitz,
Uwe Clausen,
Marc Desens,
Thomas Dommermuth,
Christian Dorenkamp,
Tobias Dreixler,
Klaus-Dieter Drüen,
Daniel Dürrschmidt,
Hans Martin Eckstein,
Thomas Eisgruber,
Jürgen Eschenbach,
Hans-Ulrich Fissenewert,
Einiko Benno Franz,
Arne von Freeden,
Isabel Gabert,
Michael Geißler,
Eva-Maria Gersch,
Rüdiger Gluth,
Kurt Gratz,
Jens Grönke-Reimann,
Carina Günther,
Günter Haep,
Antje Hagena,
Martin L. Haisch,
Uta Haiß,
Dorothee Hallerbach,
Friedrich E. Harenberg,
Sebastian Hartrott,
Klaus Herkenroth,
Andreas Herlinghaus,
Carl Herrmann,
Herrmann/Heuer/Raupach,
Gerhard Heuer,
Johanna Hey,
Christian Hick,
Lukas Hilbert,
Jörg Hoffmann,
Alfred Hollatz,
Hans-Joachim Horn,
Jens Intemann,
Roland Ismer,
Heike Janetzko,
Rudolf Jansen,
Hey Johanna,
Hans-Joachim Kanzler,
Michael Kempermann,
Albert Kennerknecht,
Hanno Kiesel,
Anne Killat,
Gregor Kirchhof,
Jan-Hendrik Kister,
Martin Klein,
Werner Kleinle,
Thomas Koblenzer,
Hagen Kobor,
Stefan Kolbe,
Alexander Kratzsch,
Volker Kreft,
Ulrich Krömker,
André Kruschke,
Thorsten Kuhn,
Christian Kühner,
Egmont Kulosa,
Lutz Lammers,
Christian Levedag,
Bettina Lieber,
Wolfgang Lingemann,
Mathias Link,
Peter Lüdemann,
Andreas Ludolph,
Martin Mager,
Hendrik Marchal,
Michael Massbaum,
Norbert Meier,
Bernd Meyer,
Lars Micker,
Alfons Mrozek,
Jörg P. Müller,
Andreas Musil,
Ulrich Niehus,
Gregor Nöcker,
Sven Pache,
Joachim Patt,
Stefan Paul,
Petra Peffermann,
Volker Pfirrmann,
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Katja Rade,
Bernd Rätke,
Arndt Raupach,
Lars Rehfeld,
Christina Reuss,
Heiner Richter,
Oliver Rosenberg,
Andreas Roth,
Gary Rüsch,
Ulrich Schallmoser,
Christian Schlotmann,
Andrea Schmidt,
Richard Schmidt,
Stefan Schmitz,
Norbert Schneider,
Tibor Schober,
Sandy Schüler-Täsch,
Jan Schulz,
Markus Schulz,
Thomas Semelka,
Theodor Siegel,
Patrick Spohn,
Reimer Stalbold,
Thomas Stapperfend,
Thomas Stobbe,
Frank Stockmann,
Andreas Striegel,
Markus Suchanek,
Georg Thurmayr,
Susanne Tiedchen,
Kai Tiede,
Oliver Tillmann,
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Klaus Voß,
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Sven-Christian Witt,
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