Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 3: Schuldrecht – Allgemeiner Teil II

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 3: Schuldrecht – Allgemeiner Teil II von Emmerich,  Volker, Ernst,  Wolfgang, Fetzer,  Rhona, Finkenauer,  Thomas, Fritsche,  Jörn, Gaier,  Reinhard, Gottwald,  Peter, Habersack,  Mathias, Heinemeyer,  Susanne, Kieninger,  Eva-Maria, Krueger,  Wolfgang, Metzger,  Axel, Ruhwinkel,  Sebastian, Schlüter,  Martin, Wendehorst,  Christiane, Würdinger,  Markus
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 3 Die Besonderheiten aufgrund der Pandemie-Gesetzgebung, insbesondere durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, sind eingearbeitet. Die vollharmonisierende Umsetzung der RL (EU) 2019/771 (sog. Warenkauf-RL) führt zu zahlreichen Änderungen:Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung für Sachen mit digitalen Elementen,neue Sonderbestimmungen für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist,neue Sonderbestimmungen für die Rückabwicklung des Kaufvertrags nach Rücktritt,besondere Anforderungen an die Vereinbarung einer Abweichung von objektiven Anforderungen an die Kaufsache,Verlängerung der Beweislastumkehr bei Mängeln,ergänzende Bestimmungen zu Garantien.Erstmals kommentiert wird die Umsetzung der RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (sog. Digitale-Inhalte-RL). Zahlreiche Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der Leistung des Unternehmers sowie die Rechte des Verbrauchers bei Schlechtleistung (Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Minderung) werden eingefügt und angepasst mit dem Ziel einer Vollharmonisierung im europäischen Binnenmarkt. Die Umsetzung der RL (EU) 2019/2161 (sog. "Omnibus-RL") zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union ist ebenfalls berücksichtigt. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariat, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Finkenauer,  Thomas, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kieninger,  Eva-Maria, Kindler,  Peter, Kleinschmidt,  Jens, Koch,  Elisabeth, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Maultzsch,  Felix, Metzger,  Axel, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rentsch,  Bettina Konstanze, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schäfer,  Carsten, Schneider,  Angie, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Weitemeyer,  Birgit, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Wurmnest,  Wolfgang
Aktualisiert: 2023-04-21
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Coester,  Michael, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Gaier,  Reinhard, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Lipp,  Volker, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Scheller,  Johannes, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Zum Werk Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren. Band 13 ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und zentralen wirtschaftsrechtlichen Teilgebieten vorbehalten. Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern. Die Kommentierungen der Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen und der Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen wurden gründlich aktualisiert. Gleiches gilt für das Internationale Sachenrecht und Enteignungsrecht. Ein Schwerpunkt des Bandes 13 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. In Bezug auf die Rom II-VO wurdendas Internationale Kartell- und Wettbewerbsrechtdas Internationale Lauterkeitsrecht unddas Immaterialgüterrecht grundlegend überarbeitet.Erläutert werden zudem in eigenen Abschnittendas Internationale Gesellschaftsrechtdas Internationale Insolvenzrecht sowiedas Internationale Kapitalmarktrecht.Die Übergangsvorschriften und die verbraucherschützenden Informationspflichten ab Art. 50 ff. EGBGB werden ebenfalls in Band 13 kommentiert. Zielgruppe Für Angehörige der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, von Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Habersack,  Mathias, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan v., Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Immenga,  Ulrich, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schürnbrand,  Jan, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagenitz,  Thomas, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Vorteile auf einen Blick - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 12 Die Konzeption des Internationalen Privatrechts wurde für die 7. Auflage völlig neu überdacht. Notwendig wurde dies durch die rege Tätigkeit des Europäischen Gesetzgebers. Die Kommentierungen der zahlreichen Normtexte werden nunmehr nach Themengebieten gegliedert. Ein Schwerpunkt des Bandes 12 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. Erläutert werden in eigenen Abschnitten - das Internationale Gesellschaftsrecht - das Internationale Insolvenzrecht - das Internationale Kapitalmarktrecht - das Internationale Kartell- und Wettbewerbsrecht - das Internationale Lauterkeitsrecht - das Immaterialgüterrecht Der restliche Normbestand des EGBGB, soweit noch ein Anwendungsbereich bleibt, wird ebenfalls in Band 12 kommentiert. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2020-09-11
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Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 1: §§ 1-354

Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 1: §§ 1-354 von Becker-Eberhard,  Ekkehard, Fritsche,  Jörn, Gottwald,  Peter, Hau,  Wolfgang, Häublein,  Martin, Krueger,  Wolfgang, Müller,  Maximilian, Musielak,  Hans-Joachim, Patzina,  Reinhard, Prütting,  Hanns, Rauscher,  Thomas, Schultes,  Hans-Jörg, Schulz,  Andreas, Stackmann,  Nikolaus, Toussaint,  Guido, Ulrici,  Bernhard, Wache,  Daniel, Wöstmann,  Heinz
Zum Gesamtwerk Der Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht nur ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne, er zeigt vielmehr auch die rechtlichen Zusammenhänge der einzelnen Normen zur Durchsetzung des materiellen Rechts auf. Dabei stehen realitätsnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen im Vordergrund. Band 1 umfasst die Kommentierung der allgemeinen Vorschriften wie z. B. Zuständigkeit, Wertvorschriften, Gerichtsstand, Parteien, Prozesskosten, mündliche Verhandlung, Zustellungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die ersten Vorschriften für Verfahren im ersten Rechtszug. Vorteile auf einen Blickpräzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechungexakte Information über die wesentliche Literaturübersichtliche Darstellungvorzügliche Lesbarkeit Zur Neuauflage von Band 1 In der 6. Auflage wird die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert und dabei die neue Literatur und Rechtsprechung ausführlich eingearbeitet. Eingearbeitet ist auch das aktuelle Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 3: Schuldrecht – Allgemeiner Teil II

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 3: Schuldrecht – Allgemeiner Teil II von Emmerich,  Volker, Ernst,  Wolfgang, Fetzer,  Rhona, Finkenauer,  Thomas, Fritsche,  Jörn, Gaier,  Reinhard, Gottwald,  Peter, Habersack,  Mathias, Heinemeyer,  Susanne, Kieninger,  Eva-Maria, Krueger,  Wolfgang, Ruhwinkel,  Sebastian, Schlüter,  Martin, Wendehorst,  Christiane, Würdinger,  Markus
Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 3 Der Band 3: - berücksichtigt erste Rechtsprechung und Literatur zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die erst in der Vorauflage zu einer grundlegenden Umgestaltung des Fernabsatz- und des Haustürwiderrufsrechts führte - Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung führte zu einer Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH. Im Allgemeinen Schuldrecht wurden die §§ 309, 312, 356e, 357d BGB geändert, eingeführt wurden unter anderem Sonderregelungen für den Widerruf von Verbraucherbauverträgen - berücksichtigt im AGB-Recht die Gesetzesänderung in § 309 BGB durch das Verwertungsgesellschaften-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Eingearbeitet ist ferner umfangreiche neue Rechtsprechung des EuGH, beispielsweise zu missbräuchlichen Klauseln entgegen dem Gebot von Treu und Glauben, und des BGH, beispielsweise zu Einmalbedingungen, zu doppelten Schriftformklauseln, zu Mahn- und Rücklastschriftkostenpauschalen und zu Nachzügler-Klauseln beim Erwerb von Wohnungseigentum - berücksichtigt das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften mit Folgeänderungen in den §§ 312, 312g BGB Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 1: §§ 1-354

Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung Bd. 1: §§ 1-354 von Becker-Eberhard,  Ekkehard, Fritsche,  Jörn, Gottwald,  Peter, Häublein,  Martin, Krueger,  Wolfgang, Lindacher,  Walter F., Musielak,  Hans-Joachim, Patzina,  Reinhard, Prütting,  Hanns, Rauscher,  Thomas, Schultes,  Hans-Jörg, Schulz,  Andreas, Stackmann,  Nikolaus, Toussaint,  Guido, Ulrici,  Bernhard, Wache,  Daniel, Wöstmann,  Heinz
Zur Neuauflage von Band 1 In der 5. Auflage wird die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert und dabei die neue Literatur und Rechtsprechung ausführlich eingearbeitet. Die Änderungen insbesondere durch das ProzesskostenhilfeG und das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind intensiv eingearbeitet. Zu den Autoren Band 1 Bearbeiter des ersten Bandes: Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard, Universität Leipzig; Jörn Fritsche, Richter am Oberlandesgericht; Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald, Universität Regensburg; Prof. Dr. Martin Günther Häublein, Universität Innsbruck; Prof. Dr. em. Walter F. Lindacher; Prof. em. Dr. Hans-Joachim Musielak, Universität Passau; Dr. Reinhard Patzina, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt; Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität Köln; Prof. Dr. Thomas Rauscher, Universität Leipzig; Dr. Hans-Jörg Schultes, Rechtsanwalt, Bonn; Andreas Schulz, Richter am Landgericht, Bundesgerichtshof; Dr. Nikolaus Stackmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht; Dr. Guido Toussaint, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof; Dr. Bernhard Ulrici, Rechtsanwalt, Leipzig; Dr. Daniel Wache, Richter am Amtsgericht; Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2020-03-06
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