Der NK-GA ist der Großkommentar zum Arbeitsrecht. 70 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben.
Die 2. Auflage liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des modernen Arbeitsrechts im Kontext der aktuellen juristischen, politischen und globalen Entwicklungen, u.a. mit
Arbeitsbedingungen-Richtlinie
reformiertem Entsenderecht des AEntG
neuem Mindestlohn
Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
Durchgängig kommentiert sind zudem die aktuellen Entwicklungen rund um die Stichworte Pandemie, Kurzarbeit, Homeoffice, Betriebsrentenstärkung, Arbeitsschutzkontrolle, Elektronischer Rechtsverkehr sowie Ausbildungsvergütung.
Ein besonderer Fokus liegt in jeder Einzelkommentierung auf
Verfahrensfragen, Darlegungs- und Beweislastregeln, Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes
Schnittstellen zu sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Regelungen
Auswirkungen des europäischen Rechts auf die nationalen Regeln.
Autorinnen und Autoren
RA Marc Becker; RA Prof. Dr. Dirk Beckmann, FAArbR u FAHuGR; VRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler; Ri’in BAG Anke Berger; RA Dr. Christoph Bergwitz, FAArbR; RA Marcus Bodem, M.A., FAArbR; RiOLG a.D. Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M.; Prof. Dr. Burkhard Boemke; RA Dr. Matthias Böglmüller; RAin Dr. Annett Böhm, FAinArbR; RiBAG a.D. Axel Breinlinger; Dr. Stefan Brink; RiArbG Dr. Andreas Budroweit; RA Dr. Falko Daub, LL.M. (VUW), FAArbR; RA Prof. Dr. Martin Diller, FAArbR; Sebastian Wilhelm Droßel; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer; RiArbG Dr. Dirk Elz; RAin Dr. Anja Euler, FAinArbR; VRiBAG a.D. Dr. Mario Eylert; RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M. (Cambridge); RiLG Dr. Tino Frieling; VizePräsLAG Thomas Gerretz; Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf; Prof. Dr. Stefan Greiner; Prof. Dr. Wolfgang Hamann; Prof. Dr. Hans Hanau; Harald Heck; RAin Birgit Heiß; Dr. Martin Heither, FAArbR; RA Dr. Rüdiger Helm; RAin Dr. Iris Henkel, FAinArbR; RA Dr. Johannes Heuschmid; RegDir Dr. Danny Hochheim; VizePräsLAG Michael Holthaus; VRiLAG Dr. Michael Horcher; RA Rainer Huke; Daniel C. Joos; RiBSG Carsten Karmanski; Prof. Dr. Christof Kerwer; Dr. Thomas Klein; VRiLAG Thomas Kloppenburg; RA Dr. Marco König; RA Dr. Tassilo-Rouven König, FAArbR; RA Ulrich Kortmann, FAArbR; RA Christopher Krois, LL.B., EMBA; RA Dr. Friedrich Kühn, FAArbR; RA Dr. Mathias Kühnreich, FAArbR; RA Dieter Kunz, FASozR; RA Dr. Stefan Kursawe, FAArbR; RAin Tanja Kurtzer, FAinArbR; Prof. Dr. Heinrich Lang; PD Dr. Clemens Latzel; RAin Inga Leopold, FAinArbR; RA Prof. Dr. Stefan Lunk, FAArbR; RAin Dr. Cornelia Marquardt, FAinArbR; RA Prof. Dr. Reinhold Mauer, FAArbR; VRiLAG Dr. Mathias Maul-Sartori; Prof. Dr. Uwe Meyer; RA Dr. Marcus Michels, FAArbR; RA Carl-Christian von Morgen, M.A., FAArbR u FAHuGesR; RA Dr. Stefan Müller, FAArbR; RA Tobias Neufeld, LL.M., FAArbR; RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker; VRiLAG Peter Nübold; RA Dr. Stephan Osnabrügge, FAArbR u FASportR; RA Dr. Alexander Otto, FAArbR; RA Dr. Stephan Pauly, FAArbR; Georg Pepping; RA Dr. Michael Johannes Pils; RA Dr. Mathias Preuss, FAArbR; RA Dr. Tobias Pusch, LL. M. (Harvard), MBA, MSc (LBS), FAArbR; RA Thomas Regh, FAArbR; RAin Dr. Barbara Reinhard, FAinArbR; RAin Caroline Risse; VRiVG Dr. Torsten von Roetteken; RiBAG Prof. Dr. Sebastian Roloff; RAin Dr. Tanja Rudnik, FAinArbR; Dr. Till Sachadae; Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon); RA Dr. Volker Schneider, FAArbR; Steffen Schöne; DirAG René Schoob; apl.-Prof. Dr. Jens Schubert; Prof. Dr. Roland Schwarze; RA Bernhard Schwarzkopf; VRiLAG Dr. Jochen Sievers; VRi’inBAG Karin Spelge; RAin Nicole Spieß; RA Dr. Matthias Spirolke, FAArbR; RA Prof. Dr. Robert v. Steinau-Steinrück, FAArbR; RAin Dr. Norma Studt, FAinArbR; DirArbG Thomas Taubert; RA PD Dr. Bernhard Ulrici; RA Ulrich Vienken, FAArbR; RA Dr. Volker Vogt, LL.M. (Bristol), FAArbR; RiArbG Aurel Waldenfels; RiBAG Matthias Waskow; RA Peter Wehner; RA Horst Welkoborsky, FAArbR; RA Dr. Joachim Wichert, FAArbR; RA Dr. Martin Wolmerath; RA Prof. Dr. Michael Worzalla und RAin Inga Wulfert-Markert, FAinArbR.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Der NK-GA ist der Großkommentar zum Arbeitsrecht. 70 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben.
Die 2. Auflage liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des modernen Arbeitsrechts im Kontext der aktuellen juristischen, politischen und globalen Entwicklungen, u.a. mit
Arbeitsbedingungen-Richtlinie
reformiertem Entsenderecht des AEntG
neuem Mindestlohn
Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
Durchgängig kommentiert sind zudem die aktuellen Entwicklungen rund um die Stichworte Pandemie, Kurzarbeit, Homeoffice, Betriebsrentenstärkung, Arbeitsschutzkontrolle, Elektronischer Rechtsverkehr sowie Ausbildungsvergütung.
Ein besonderer Fokus liegt in jeder Einzelkommentierung auf
Verfahrensfragen, Darlegungs- und Beweislastregeln, Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes
Schnittstellen zu sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Regelungen
Auswirkungen des europäischen Rechts auf die nationalen Regeln.
Autorinnen und Autoren
RA Marc Becker; RA Prof. Dr. Dirk Beckmann, FAArbR u FAHuGR; VRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler; Ri’in BAG Anke Berger; RA Dr. Christoph Bergwitz, FAArbR; RA Marcus Bodem, M.A., FAArbR; RiOLG a.D. Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M.; Prof. Dr. Burkhard Boemke; RA Dr. Matthias Böglmüller; RAin Dr. Annett Böhm, FAinArbR; RiBAG a.D. Axel Breinlinger; Dr. Stefan Brink; RiArbG Dr. Andreas Budroweit; RA Dr. Falko Daub, LL.M. (VUW), FAArbR; RA Prof. Dr. Martin Diller, FAArbR; Sebastian Wilhelm Droßel; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer; RiArbG Dr. Dirk Elz; RAin Dr. Anja Euler, FAinArbR; VRiBAG a.D. Dr. Mario Eylert; RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M. (Cambridge); RiLG Dr. Tino Frieling; VizePräsLAG Thomas Gerretz; Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf; Prof. Dr. Stefan Greiner; Prof. Dr. Wolfgang Hamann; Prof. Dr. Hans Hanau; Harald Heck; RAin Birgit Heiß; Dr. Martin Heither, FAArbR; RA Dr. Rüdiger Helm; RAin Dr. Iris Henkel, FAinArbR; RA Dr. Johannes Heuschmid; RegDir Dr. Danny Hochheim; VizePräsLAG Michael Holthaus; VRiLAG Dr. Michael Horcher; RA Rainer Huke; Daniel C. Joos; RiBSG Carsten Karmanski; Prof. Dr. Christof Kerwer; Dr. Thomas Klein; VRiLAG Thomas Kloppenburg; RA Dr. Marco König; RA Dr. Tassilo-Rouven König, FAArbR; RA Ulrich Kortmann, FAArbR; RA Christopher Krois, LL.B., EMBA; RA Dr. Friedrich Kühn, FAArbR; RA Dr. Mathias Kühnreich, FAArbR; RA Dieter Kunz, FASozR; RA Dr. Stefan Kursawe, FAArbR; RAin Tanja Kurtzer, FAinArbR; Prof. Dr. Heinrich Lang; PD Dr. Clemens Latzel; RAin Inga Leopold, FAinArbR; RA Prof. Dr. Stefan Lunk, FAArbR; RAin Dr. Cornelia Marquardt, FAinArbR; RA Prof. Dr. Reinhold Mauer, FAArbR; VRiLAG Dr. Mathias Maul-Sartori; Prof. Dr. Uwe Meyer; RA Dr. Marcus Michels, FAArbR; RA Carl-Christian von Morgen, M.A., FAArbR u FAHuGesR; RA Dr. Stefan Müller, FAArbR; RA Tobias Neufeld, LL.M., FAArbR; RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker; VRiLAG Peter Nübold; RA Dr. Stephan Osnabrügge, FAArbR u FASportR; RA Dr. Alexander Otto, FAArbR; RA Dr. Stephan Pauly, FAArbR; Georg Pepping; RA Dr. Michael Johannes Pils; RA Dr. Mathias Preuss, FAArbR; RA Dr. Tobias Pusch, LL. M. (Harvard), MBA, MSc (LBS), FAArbR; RA Thomas Regh, FAArbR; RAin Dr. Barbara Reinhard, FAinArbR; RAin Caroline Risse; VRiVG Dr. Torsten von Roetteken; RiBAG Prof. Dr. Sebastian Roloff; RAin Dr. Tanja Rudnik, FAinArbR; Dr. Till Sachadae; Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon); RA Dr. Volker Schneider, FAArbR; Steffen Schöne; DirAG René Schoob; apl.-Prof. Dr. Jens Schubert; Prof. Dr. Roland Schwarze; RA Bernhard Schwarzkopf; VRiLAG Dr. Jochen Sievers; VRi’inBAG Karin Spelge; RAin Nicole Spieß; RA Dr. Matthias Spirolke, FAArbR; RA Prof. Dr. Robert v. Steinau-Steinrück, FAArbR; RAin Dr. Norma Studt, FAinArbR; DirArbG Thomas Taubert; RA PD Dr. Bernhard Ulrici; RA Ulrich Vienken, FAArbR; RA Dr. Volker Vogt, LL.M. (Bristol), FAArbR; RiArbG Aurel Waldenfels; RiBAG Matthias Waskow; RA Peter Wehner; RA Horst Welkoborsky, FAArbR; RA Dr. Joachim Wichert, FAArbR; RA Dr. Martin Wolmerath; RA Prof. Dr. Michael Worzalla und RAin Inga Wulfert-Markert, FAinArbR.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Seit einem Vierteljahrhundert beobachten die Sozialwissenschaften Veränderungen in der Organisation von Arbeitsverhältnissen, die sie unter dem Stichwort der Entgrenzung bündeln. Die Dezentralisierung der Organisation — vom Outsourcing, über strategische Allianzen bis hin zu Netzwerken — geht mit der Flexibilisierung und Subjektivierung von Arbeit einher. Was zunächst nur in der Peripherie großer Organisationen und in neuen Branchen registriert wurde, entwickelt sich beschleunigt zum Normalfall im Zentrum der Erwerbsarbeit. In der betriebswirtschaftlichen Organisationsforschung, die diese Wandlungen der Praxis begleitet hat, wird die Frage erörtert, ob die „grenzenlose Unternehmung“ gar einen Verlust des konstitutionellen Gegenstandes der Disziplin bedeutet. In der Teildisziplin Personal wird eine Ausweitung auf das Feld der Arbeit diskutiert. Korrespondierend verlieren im Arbeitsrecht grundlegende Begriffe wie Betrieb, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Schärfe. Damit schwinden die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Schutzinstrumentariums sowie der Einfluss von Betriebs- und Tarifautonomie. Der Band will die nunmehr auch über Fächergrenzen hinweg aufgenommene Debatte anregen und vertiefen. Denn sie betrifft nicht weniger als die Konstitution sozialer Marktwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Seit einem Vierteljahrhundert beobachten die Sozialwissenschaften Veränderungen in der Organisation von Arbeitsverhältnissen, die sie unter dem Stichwort der Entgrenzung bündeln. Die Dezentralisierung der Organisation — vom Outsourcing, über strategische Allianzen bis hin zu Netzwerken — geht mit der Flexibilisierung und Subjektivierung von Arbeit einher. Was zunächst nur in der Peripherie großer Organisationen und in neuen Branchen registriert wurde, entwickelt sich beschleunigt zum Normalfall im Zentrum der Erwerbsarbeit. In der betriebswirtschaftlichen Organisationsforschung, die diese Wandlungen der Praxis begleitet hat, wird die Frage erörtert, ob die „grenzenlose Unternehmung“ gar einen Verlust des konstitutionellen Gegenstandes der Disziplin bedeutet. In der Teildisziplin Personal wird eine Ausweitung auf das Feld der Arbeit diskutiert. Korrespondierend verlieren im Arbeitsrecht grundlegende Begriffe wie Betrieb, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Schärfe. Damit schwinden die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Schutzinstrumentariums sowie der Einfluss von Betriebs- und Tarifautonomie. Der Band will die nunmehr auch über Fächergrenzen hinweg aufgenommene Debatte anregen und vertiefen. Denn sie betrifft nicht weniger als die Konstitution sozialer Marktwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Seit einem Vierteljahrhundert beobachten die Sozialwissenschaften Veränderungen in der Organisation von Arbeitsverhältnissen, die sie unter dem Stichwort der Entgrenzung bündeln. Die Dezentralisierung der Organisation — vom Outsourcing, über strategische Allianzen bis hin zu Netzwerken — geht mit der Flexibilisierung und Subjektivierung von Arbeit einher. Was zunächst nur in der Peripherie großer Organisationen und in neuen Branchen registriert wurde, entwickelt sich beschleunigt zum Normalfall im Zentrum der Erwerbsarbeit. In der betriebswirtschaftlichen Organisationsforschung, die diese Wandlungen der Praxis begleitet hat, wird die Frage erörtert, ob die „grenzenlose Unternehmung“ gar einen Verlust des konstitutionellen Gegenstandes der Disziplin bedeutet. In der Teildisziplin Personal wird eine Ausweitung auf das Feld der Arbeit diskutiert. Korrespondierend verlieren im Arbeitsrecht grundlegende Begriffe wie Betrieb, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Schärfe. Damit schwinden die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Schutzinstrumentariums sowie der Einfluss von Betriebs- und Tarifautonomie. Der Band will die nunmehr auch über Fächergrenzen hinweg aufgenommene Debatte anregen und vertiefen. Denn sie betrifft nicht weniger als die Konstitution sozialer Marktwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Seit einem Vierteljahrhundert beobachten die Sozialwissenschaften Veränderungen in der Organisation von Arbeitsverhältnissen, die sie unter dem Stichwort der Entgrenzung bündeln. Die Dezentralisierung der Organisation — vom Outsourcing, über strategische Allianzen bis hin zu Netzwerken — geht mit der Flexibilisierung und Subjektivierung von Arbeit einher. Was zunächst nur in der Peripherie großer Organisationen und in neuen Branchen registriert wurde, entwickelt sich beschleunigt zum Normalfall im Zentrum der Erwerbsarbeit. In der betriebswirtschaftlichen Organisationsforschung, die diese Wandlungen der Praxis begleitet hat, wird die Frage erörtert, ob die „grenzenlose Unternehmung“ gar einen Verlust des konstitutionellen Gegenstandes der Disziplin bedeutet. In der Teildisziplin Personal wird eine Ausweitung auf das Feld der Arbeit diskutiert. Korrespondierend verlieren im Arbeitsrecht grundlegende Begriffe wie Betrieb, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Schärfe. Damit schwinden die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Schutzinstrumentariums sowie der Einfluss von Betriebs- und Tarifautonomie. Der Band will die nunmehr auch über Fächergrenzen hinweg aufgenommene Debatte anregen und vertiefen. Denn sie betrifft nicht weniger als die Konstitution sozialer Marktwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hans Hanau befaßt sich mit dem wesentlichen Aspekt einer Angemessenheitskontrolle im Privatvertragsrecht: dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ausgehend von der Diskussion um die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zeigt er zunächst anhand eines verfassungsrechtlichen Ansatzes, daß der Streit um die sog. Drittwirkung der Grundrechte um ein Scheinproblem kreist. Denn die zunächst für das öffentliche Recht entwickelte grundrechtliche Schutzdogmatik - mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als zentralem Element - gilt im Grundsatz gleichermaßen gegenüber der staatlichen Sanktionierung privatheteronomer Gestaltungen. Art und Umfang der Kontrolle unterscheiden sich allein durch Art und Umfang des Beitrags, den der Betroffene selbst zur Erzeugung der Rechtswirkung geleistet hat, der er nunmehr ausgesetzt ist. Bislang kategorial getrennte Bereiche entpuppen sich damit als Teil eines zusammenhängenden Kontrollspektrums mit abgestufter Kontrollintensität. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat dabei einen doppelten Zweck: Als Element der iustitia commutativa erlaubt es zum einen die Grenzen der Selbstbindung des Betroffenen festzustellen. Als Element der iustitia protectiva gewährleistet es zum anderen die Bestimmung der Schranken eingreifender privater Gestaltungsmacht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der NK-GA ist der Großkommentar zum Arbeitsrecht. 70 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben.
Die 2. Auflage liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des modernen Arbeitsrechts im Kontext der aktuellen juristischen, politischen und globalen Entwicklungen, u.a. mit
Arbeitsbedingungen-Richtlinie
reformiertem Entsenderecht des AEntG
neuem Mindestlohn
Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
Durchgängig kommentiert sind zudem die aktuellen Entwicklungen rund um die Stichworte Pandemie, Kurzarbeit, Homeoffice, Betriebsrentenstärkung, Arbeitsschutzkontrolle, Elektronischer Rechtsverkehr sowie Ausbildungsvergütung.
Ein besonderer Fokus liegt in jeder Einzelkommentierung auf
Verfahrensfragen, Darlegungs- und Beweislastregeln, Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes
Schnittstellen zu sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Regelungen
Auswirkungen des europäischen Rechts auf die nationalen Regeln.
Autorinnen und Autoren
RA Marc Becker; RA Prof. Dr. Dirk Beckmann, FAArbR u FAHuGR; VRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler; Ri’in BAG Anke Berger; RA Dr. Christoph Bergwitz, FAArbR; RA Marcus Bodem, M.A., FAArbR; RiOLG a.D. Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M.; Prof. Dr. Burkhard Boemke; RA Dr. Matthias Böglmüller; RAin Dr. Annett Böhm, FAinArbR; RiBAG a.D. Axel Breinlinger; Dr. Stefan Brink; RiArbG Dr. Andreas Budroweit; RA Dr. Falko Daub, LL.M. (VUW), FAArbR; RA Prof. Dr. Martin Diller, FAArbR; Sebastian Wilhelm Droßel; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer; RiArbG Dr. Dirk Elz; RAin Dr. Anja Euler, FAinArbR; VRiBAG a.D. Dr. Mario Eylert; RA PD Dr. Gerrit Forst, LL.M. (Cambridge); RiLG Dr. Tino Frieling; VizePräsLAG Thomas Gerretz; Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf; Prof. Dr. Stefan Greiner; Prof. Dr. Wolfgang Hamann; Prof. Dr. Hans Hanau; Harald Heck; RAin Birgit Heiß; Dr. Martin Heither, FAArbR; RA Dr. Rüdiger Helm; RAin Dr. Iris Henkel, FAinArbR; RA Dr. Johannes Heuschmid; RegDir Dr. Danny Hochheim; VizePräsLAG Michael Holthaus; VRiLAG Dr. Michael Horcher; RA Rainer Huke; Daniel C. Joos; RiBSG Carsten Karmanski; Prof. Dr. Christof Kerwer; Dr. Thomas Klein; VRiLAG Thomas Kloppenburg; RA Dr. Marco König; RA Dr. Tassilo-Rouven König, FAArbR; RA Ulrich Kortmann, FAArbR; RA Christopher Krois, LL.B., EMBA; RA Dr. Friedrich Kühn, FAArbR; RA Dr. Mathias Kühnreich, FAArbR; RA Dieter Kunz, FASozR; RA Dr. Stefan Kursawe, FAArbR; RAin Tanja Kurtzer, FAinArbR; Prof. Dr. Heinrich Lang; PD Dr. Clemens Latzel; RAin Inga Leopold, FAinArbR; RA Prof. Dr. Stefan Lunk, FAArbR; RAin Dr. Cornelia Marquardt, FAinArbR; RA Prof. Dr. Reinhold Mauer, FAArbR; VRiLAG Dr. Mathias Maul-Sartori; Prof. Dr. Uwe Meyer; RA Dr. Marcus Michels, FAArbR; RA Carl-Christian von Morgen, M.A., FAArbR u FAHuGesR; RA Dr. Stefan Müller, FAArbR; RA Tobias Neufeld, LL.M., FAArbR; RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker; VRiLAG Peter Nübold; RA Dr. Stephan Osnabrügge, FAArbR u FASportR; RA Dr. Alexander Otto, FAArbR; RA Dr. Stephan Pauly, FAArbR; Georg Pepping; RA Dr. Michael Johannes Pils; RA Dr. Mathias Preuss, FAArbR; RA Dr. Tobias Pusch, LL. M. (Harvard), MBA, MSc (LBS), FAArbR; RA Thomas Regh, FAArbR; RAin Dr. Barbara Reinhard, FAinArbR; RAin Caroline Risse; VRiVG Dr. Torsten von Roetteken; RiBAG Prof. Dr. Sebastian Roloff; RAin Dr. Tanja Rudnik, FAinArbR; Dr. Till Sachadae; Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon); RA Dr. Volker Schneider, FAArbR; Steffen Schöne; DirAG René Schoob; apl.-Prof. Dr. Jens Schubert; Prof. Dr. Roland Schwarze; RA Bernhard Schwarzkopf; VRiLAG Dr. Jochen Sievers; VRi’inBAG Karin Spelge; RAin Nicole Spieß; RA Dr. Matthias Spirolke, FAArbR; RA Prof. Dr. Robert v. Steinau-Steinrück, FAArbR; RAin Dr. Norma Studt, FAinArbR; DirArbG Thomas Taubert; RA PD Dr. Bernhard Ulrici; RA Ulrich Vienken, FAArbR; RA Dr. Volker Vogt, LL.M. (Bristol), FAArbR; RiArbG Aurel Waldenfels; RiBAG Matthias Waskow; RA Peter Wehner; RA Horst Welkoborsky, FAArbR; RA Dr. Joachim Wichert, FAArbR; RA Dr. Martin Wolmerath; RA Prof. Dr. Michael Worzalla und RAin Inga Wulfert-Markert, FAinArbR.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Seit einem Vierteljahrhundert beobachten die Sozialwissenschaften Veränderungen in der Organisation von Arbeitsverhältnissen, die sie unter dem Stichwort der Entgrenzung bündeln. Die Dezentralisierung der Organisation — vom Outsourcing, über strategische Allianzen bis hin zu Netzwerken — geht mit der Flexibilisierung und Subjektivierung von Arbeit einher. Was zunächst nur in der Peripherie großer Organisationen und in neuen Branchen registriert wurde, entwickelt sich beschleunigt zum Normalfall im Zentrum der Erwerbsarbeit. In der betriebswirtschaftlichen Organisationsforschung, die diese Wandlungen der Praxis begleitet hat, wird die Frage erörtert, ob die „grenzenlose Unternehmung“ gar einen Verlust des konstitutionellen Gegenstandes der Disziplin bedeutet. In der Teildisziplin Personal wird eine Ausweitung auf das Feld der Arbeit diskutiert. Korrespondierend verlieren im Arbeitsrecht grundlegende Begriffe wie Betrieb, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Schärfe. Damit schwinden die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Schutzinstrumentariums sowie der Einfluss von Betriebs- und Tarifautonomie. Der Band will die nunmehr auch über Fächergrenzen hinweg aufgenommene Debatte anregen und vertiefen. Denn sie betrifft nicht weniger als die Konstitution sozialer Marktwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Seit einem Vierteljahrhundert beobachten die Sozialwissenschaften Veränderungen in der Organisation von Arbeitsverhältnissen, die sie unter dem Stichwort der Entgrenzung bündeln. Die Dezentralisierung der Organisation — vom Outsourcing, über strategische Allianzen bis hin zu Netzwerken — geht mit der Flexibilisierung und Subjektivierung von Arbeit einher. Was zunächst nur in der Peripherie großer Organisationen und in neuen Branchen registriert wurde, entwickelt sich beschleunigt zum Normalfall im Zentrum der Erwerbsarbeit. In der betriebswirtschaftlichen Organisationsforschung, die diese Wandlungen der Praxis begleitet hat, wird die Frage erörtert, ob die „grenzenlose Unternehmung“ gar einen Verlust des konstitutionellen Gegenstandes der Disziplin bedeutet. In der Teildisziplin Personal wird eine Ausweitung auf das Feld der Arbeit diskutiert. Korrespondierend verlieren im Arbeitsrecht grundlegende Begriffe wie Betrieb, Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Schärfe. Damit schwinden die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Schutzinstrumentariums sowie der Einfluss von Betriebs- und Tarifautonomie. Der Band will die nunmehr auch über Fächergrenzen hinweg aufgenommene Debatte anregen und vertiefen. Denn sie betrifft nicht weniger als die Konstitution sozialer Marktwirtschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2022-01-25
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Aktualisiert: 2019-06-18
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Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch
ist nach wie vor in weiter Ferne. Die Idee einer in sich stimmigen Gesamtkodifikation des bestehenden Arbeitsrechts bleibt auf der Tagesordnung. Vor dem Hintergrund von Einzeljudikaturen und verstärkten europäischen Einflüssen können neue Argumentationslinien ohne den Gesetzgeber nur durch eine vertiefte wie systematisierende Gesamtdarstellung gefunden werden und damit in der Rechtsprechung Gehör finden.
Der Kommentar zum Gesamten Arbeitsrecht
ist die grundlegende Bibliothek des Arbeitsrechts auf höchstem wissenschaftlichen Niveau. 91 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben. Die Kommentierungen bieten den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung.
Insbesondere die Herleitungen und Argumentationen des europäischen Rechts sind in der konkreten Bearbeitung der Richtlinien in ihren Auswirkungen auf die nationalen Regeln editorisch verknüpft. Dies gilt auch für die mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Gesetze.
Besonders hilfreich
sind die durchgängig in der Einzelkommentierung behandelten Verfahrensfragen, Darlegungs- und Beweislastregeln sowie Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes. Notwendige Bezüge zum Kirchenarbeitsrecht wie das Dienst- und Personalrecht werden entwickelt. Dies betont noch einmal die überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der wissenschaftlich gegründeten Analyse für die Praxis.
Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt die durchgängig aktuelle Darstellung bereits das neue Mindestlohngesetz, den aktuellen Diskussionsstand rund um das Thema Tarifeinheit und die entsprechenden Auswirkungen auf das Gesamtgefüge des Arbeitsrecht.
Das editorische Gesamtkonzept
wurde umgesetzt durch ein Zusammenspiel von renommierten HerausgeberInnen, SchriftleiterInnen wie AutorInnen aus Wissenschaft und Praxis.
Aktualisiert: 2023-01-10
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Aktualisiert: 2019-06-18
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Hans Hanau befaßt sich mit dem wesentlichen Aspekt einer Angemessenheitskontrolle im Privatvertragsrecht: dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ausgehend von der Diskussion um die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zeigt er zunächst anhand eines verfassungsrechtlichen Ansatzes, daß der Streit um die sog. Drittwirkung der Grundrechte um ein Scheinproblem kreist. Denn die zunächst für das öffentliche Recht entwickelte grundrechtliche Schutzdogmatik - mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als zentralem Element - gilt im Grundsatz gleichermaßen gegenüber der staatlichen Sanktionierung privatheteronomer Gestaltungen. Art und Umfang der Kontrolle unterscheiden sich allein durch Art und Umfang des Beitrags, den der Betroffene selbst zur Erzeugung der Rechtswirkung geleistet hat, der er nunmehr ausgesetzt ist. Bislang kategorial getrennte Bereiche entpuppen sich damit als Teil eines zusammenhängenden Kontrollspektrums mit abgestufter Kontrollintensität. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat dabei einen doppelten Zweck: Als Element der iustitia commutativa erlaubt es zum einen die Grenzen der Selbstbindung des Betroffenen festzustellen. Als Element der iustitia protectiva gewährleistet es zum anderen die Bestimmung der Schranken eingreifender privater Gestaltungsmacht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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