DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-19
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Außensteuergesetz

Außensteuergesetz von Duttine,  Tino, Edelmann,  Georg S., Hentschel,  Sven, Kraft,  Gerhard, Krause,  Martin, Oppel,  Florian, Rasch,  Stephan
Zum Werk Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) soll die Verschiebung vom Einkommen oder Vermögen in das Ausland und die daraus resultierende Verringerung des inländischen Steueraufkommens verhindern oder erschweren. Der Kommentar zeigt die inhaltlichen Bezüge der außensteuerrechtlichen Normen zu den verwandten Rechtsnormen auf und hilft der Rechtsanwenderin und dem Rechtsanwender, bei ungelösten Rechtsfragen fundiert zu einer begründeten eigenen Meinung zu gelangen. Vorteile auf einen BlickAStG-Reform erstmals ausführlich kommentiertwissenschaftlich fundierte Erläuterungen mit Praxisbezugohne Umschweife zum Kern des Problemshochqualifiziertes Autorenteam Zur Neuauflage Durch das Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) erfolgten Anpassungen der Verrechnungspreisregelungen und durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG) Anpassungen im Bereich hybrider Gestaltungen, Entstrickungs-, Wegzugs- sowie Hinzurechnungsbesteuerung. Zudem wurde das AStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes und zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2022 geändert sowie der Anwendungserlass zum AStG neu gefasst. Das durch die Reform neu strukturierte AStG wird mit den neuen Bestimmungen grundlegend praxisbezogen kommentiert. Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-22
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-16
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Außensteuergesetz

Außensteuergesetz von Duttine,  Tino, Edelmann,  Georg S., Hentschel,  Sven, Kraft,  Gerhard, Krause,  Martin, Oppel,  Florian, Rasch,  Stephan
Zum Werk Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) soll die Verschiebung vom Einkommen oder Vermögen in das Ausland und die daraus resultierende Verringerung des inländischen Steueraufkommens verhindern oder erschweren. Der Kommentar zeigt die inhaltlichen Bezüge der außensteuerrechtlichen Normen zu den verwandten Rechtsnormen auf und hilft der Rechtsanwenderin und dem Rechtsanwender, bei ungelösten Rechtsfragen fundiert zu einer begründeten eigenen Meinung zu gelangen. Vorteile auf einen BlickAStG-Reform erstmals ausführlich kommentiertwissenschaftlich fundierte Erläuterungen mit Praxisbezugohne Umschweife zum Kern des Problemshochqualifiziertes Autorenteam Zur Neuauflage Durch das Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) erfolgten Anpassungen der Verrechnungspreisregelungen und durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG) Anpassungen im Bereich hybrider Gestaltungen, Entstrickungs-, Wegzugs- sowie Hinzurechnungsbesteuerung. Zudem wurde das AStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes und zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2022 geändert sowie der Anwendungserlass zum AStG neu gefasst. Das durch die Reform neu strukturierte AStG wird mit den neuen Bestimmungen grundlegend praxisbezogen kommentiert. Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Deutsche Regelungen zur internationalen Funktionsverlagerung

Deutsche Regelungen zur internationalen Funktionsverlagerung von Hentschel,  Sven
Sven Hentschel geht auf die zahlreichen Ungenauigkeiten und Widersprüche der gesetzlichen Regelungen zur Transferpaketbewertung systematisch ein. Konkret stellt er Möglichkeiten vor, wie kapitalmarktorientierte Verfahren unter Berücksichtigung der methodischen Zusammenhänge zur Bewertung von Transferpaketen nutzbar gemacht werden können. Zahlreiche Übersichten und Beispiele verdeutlichen das Bewertungsverfahren und erleichtern das Verständnis der komplexen Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-03-14
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Deutsche Regelungen zur internationalen Funktionsverlagerung

Deutsche Regelungen zur internationalen Funktionsverlagerung von Hentschel,  Sven
Sven Hentschel geht auf die zahlreichen Ungenauigkeiten und Widersprüche der gesetzlichen Regelungen zur Transferpaketbewertung systematisch ein. Konkret stellt er Möglichkeiten vor, wie kapitalmarktorientierte Verfahren unter Berücksichtigung der methodischen Zusammenhänge zur Bewertung von Transferpaketen nutzbar gemacht werden können. Zahlreiche Übersichten und Beispiele verdeutlichen das Bewertungsverfahren und erleichtern das Verständnis der komplexen Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-04-04
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