Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen von Höland,  Armin, Sethe,  Rolf
Am 29. März 2006 fand an der Universität Halle-Wittenberg ein vom Institut für Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät gemeinsam mit der Notarkammer Sachsen-Anhalt durchgeführtes Symposium zum Thema „Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ statt – nicht zuletzt seit den Entscheidungen von BVerfG und BGH ein Gebiet von besonderer Bedeutung. Mit dem neuen FamRZ-Buch werden sämtliche Vorträge der Fachöffentlichkeit vorgelegt: Prof. Dr. Thomas Wagenitz Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen – ein Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M. Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen – eine Zwischenbilanz Dr. Thomas Weckerle, LL.M. Steuerliche Aspekte von Güterstandsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen Dieter Bäumel Unterhaltsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen Prof. Dr. Günter Brambring Fragen der inhaltlichen Gestaltung von Eheverträgen aus notarieller Sicht Erstrangige Fachkenner aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft, Anwaltschaft und Notariat verschaffen dabei nicht nur eine grundlegende und zuverlässige Orientierung aus ihrer jeweiligen Sicht. Mit neuen Lösungsansätzen, Beispielsrechnungen oder Mustervereinbarungen werden darüber hinaus konkrete Hilfen bei Problemstellungen im Rechtsalltag gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen von Höland,  Armin, Sethe,  Rolf
Am 29. März 2006 fand an der Universität Halle-Wittenberg ein vom Institut für Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät gemeinsam mit der Notarkammer Sachsen-Anhalt durchgeführtes Symposium zum Thema „Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ statt – nicht zuletzt seit den Entscheidungen von BVerfG und BGH ein Gebiet von besonderer Bedeutung. Mit dem neuen FamRZ-Buch werden sämtliche Vorträge der Fachöffentlichkeit vorgelegt: Prof. Dr. Thomas Wagenitz Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen – ein Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M. Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen – eine Zwischenbilanz Dr. Thomas Weckerle, LL.M. Steuerliche Aspekte von Güterstandsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen Dieter Bäumel Unterhaltsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen Prof. Dr. Günter Brambring Fragen der inhaltlichen Gestaltung von Eheverträgen aus notarieller Sicht Erstrangige Fachkenner aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft, Anwaltschaft und Notariat verschaffen dabei nicht nur eine grundlegende und zuverlässige Orientierung aus ihrer jeweiligen Sicht. Mit neuen Lösungsansätzen, Beispielsrechnungen oder Mustervereinbarungen werden darüber hinaus konkrete Hilfen bei Problemstellungen im Rechtsalltag gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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SELBST verwalten!

SELBST verwalten! von Braun,  Bernard, Braun,  Bernhard, Fritz,  Anke, Fromm,  Nadin, Fuchs,  Harry, Gerlinger,  Thomas, Hauffe,  Ulrike, Hofmann,  Claudia Maria, Höland,  Armin, Kantarevic,  Elvisa, Klemens,  Luise, Klemens,  Uwe, Klenk,  Tanja, Kluth,  Winfried, Papier,  Hans Jürgen, Pawelski,  Rita, Reiners,  Hartmut, Schöb,  Katrin, Schreiner,  Christian, Schroeder,  Dieter, Schroeder,  Wolfgang, Schuder,  Jürgen, Schultze,  Roland, Szent-Ivanyi,  Tim, Thomas,  Anne, Weiss,  Peter, Welti,  Felix, Wüstrich,  Thomas
Die Soziale Selbstverwaltung ermöglicht Versicherten und Arbeitgebern ein außergewöhnliches Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Sie ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaatsmodells insgesamt. Trotz ihrer herausragenden Bedeutung rückt die Soziale Selbstverwaltung vor allem alle sechs Jahre in die öffentliche Aufmerksamkeit, wenn in den turnusmäßigen Sozialwahlen die ehrenamtlichen Versicherten- und ArbeitgebervertreterInnen in den Sozialparlamenten neu bestimmt werden. Ziel dieses Buches ist es, die Soziale Selbstverwaltung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Erstmals werden Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklungstendenzen dieser Institution umfassend und im Zusammenhang dargestellt. Aufsätze von WissenschaftlerInnen werden ergänzt durch Beiträge aus Politik und Öffentlichkeit sowie durch Praxisberichte von SelbstverwalterInnen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Soziale Selbstverwaltung ermöglicht Versicherten und Arbeitgebern ein außergewöhnliches Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Sie ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaatsmodells insgesamt. Trotz ihrer herausragenden Bedeutung rückt die Soziale Selbstverwaltung vor allem alle sechs Jahre in die öffentliche Aufmerksamkeit, wenn in den turnusmäßigen Sozialwahlen die ehrenamtlichen Versicherten- und ArbeitgebervertreterInnen in den Sozialparlamenten neu bestimmt werden. Ziel dieses Buches ist es, die Soziale Selbstverwaltung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Erstmals werden Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklungstendenzen dieser Institution umfassend und im Zusammenhang dargestellt. Aufsätze von WissenschaftlerInnen werden ergänzt durch Beiträge aus Politik und Öffentlichkeit sowie durch Praxisberichte von SelbstverwalterInnen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Soziale Selbstverwaltung ermöglicht Versicherten und Arbeitgebern ein außergewöhnliches Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Sie ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaatsmodells insgesamt. Trotz ihrer herausragenden Bedeutung rückt die Soziale Selbstverwaltung vor allem alle sechs Jahre in die öffentliche Aufmerksamkeit, wenn in den turnusmäßigen Sozialwahlen die ehrenamtlichen Versicherten- und ArbeitgebervertreterInnen in den Sozialparlamenten neu bestimmt werden. Ziel dieses Buches ist es, die Soziale Selbstverwaltung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Erstmals werden Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklungstendenzen dieser Institution umfassend und im Zusammenhang dargestellt. Aufsätze von WissenschaftlerInnen werden ergänzt durch Beiträge aus Politik und Öffentlichkeit sowie durch Praxisberichte von SelbstverwalterInnen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Wirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht im deutschen Recht

Wirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht im deutschen Recht von Höland,  Armin
Der 1959 errichtete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat nach der Verfahrensreform von 1998 erheblichen Einfluss auf die Rechtspraxis in den mittlerweile 47 Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gewonnen. Beschränkte sich die Wahrnehmung des EGMR über vier Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Fachkreise des Menschenrechtsschutzes und der Strafrechtspflege, so gelangte der „Neue Gerichtshof“ rasch zu Beachtung in der allgemeinen Öffentlichkeit. Bereits zehn Jahre nach der Verfahrensreform hatte der Gerichtshof Ende 2008 seine 10.000ste Entscheidung getroffen. Hierzu beigetragen hat neben dem erleichterten Zugang zum Gerichtshof die Umgestaltung Europas nach den politischen Umbrüchen in Mittel- und Osteuropa ab 1989. Diese Umbrüche haben die Zahlen der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der vor den EGMR gebrachten Fälle deutlich ansteigen lassen.°°Die Rechtsprechung des EGMR ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten. Die Art und Weise der Beachtung allerdings unterscheidet sich. Mit Wirkungen des EGMR auf die Rechtsordnungen in Deutschland und Polen befasste sich ein deutsch-polnisches Kolloquium, das im April 2010 mit finanzieller Förderung der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Die folgende Auswahl von Beiträgen stellt aktuelle Erkenntnisse aus den Teilgebieten des öffentlichen und privaten Rechts zusammen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht im deutschen Recht

Wirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht im deutschen Recht von Höland,  Armin
Der 1959 errichtete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat nach der Verfahrensreform von 1998 erheblichen Einfluss auf die Rechtspraxis in den mittlerweile 47 Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gewonnen. Beschränkte sich die Wahrnehmung des EGMR über vier Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Fachkreise des Menschenrechtsschutzes und der Strafrechtspflege, so gelangte der „Neue Gerichtshof“ rasch zu Beachtung in der allgemeinen Öffentlichkeit. Bereits zehn Jahre nach der Verfahrensreform hatte der Gerichtshof Ende 2008 seine 10.000ste Entscheidung getroffen. Hierzu beigetragen hat neben dem erleichterten Zugang zum Gerichtshof die Umgestaltung Europas nach den politischen Umbrüchen in Mittel- und Osteuropa ab 1989. Diese Umbrüche haben die Zahlen der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der vor den EGMR gebrachten Fälle deutlich ansteigen lassen.°°Die Rechtsprechung des EGMR ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten. Die Art und Weise der Beachtung allerdings unterscheidet sich. Mit Wirkungen des EGMR auf die Rechtsordnungen in Deutschland und Polen befasste sich ein deutsch-polnisches Kolloquium, das im April 2010 mit finanzieller Förderung der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Die folgende Auswahl von Beiträgen stellt aktuelle Erkenntnisse aus den Teilgebieten des öffentlichen und privaten Rechts zusammen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Soziale Selbstverwaltung ermöglicht Versicherten und Arbeitgebern ein außergewöhnliches Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Sie ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaatsmodells insgesamt. Trotz ihrer herausragenden Bedeutung rückt die Soziale Selbstverwaltung vor allem alle sechs Jahre in die öffentliche Aufmerksamkeit, wenn in den turnusmäßigen Sozialwahlen die ehrenamtlichen Versicherten- und ArbeitgebervertreterInnen in den Sozialparlamenten neu bestimmt werden. Ziel dieses Buches ist es, die Soziale Selbstverwaltung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Erstmals werden Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklungstendenzen dieser Institution umfassend und im Zusammenhang dargestellt. Aufsätze von WissenschaftlerInnen werden ergänzt durch Beiträge aus Politik und Öffentlichkeit sowie durch Praxisberichte von SelbstverwalterInnen.
Aktualisiert: 2023-05-03
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SELBST verwalten! von Braun,  Bernard, Braun,  Bernhard, Fritz,  Anke, Fromm,  Nadin, Fuchs,  Harry, Gerlinger,  Thomas, Hauffe,  Ulrike, Hofmann,  Claudia Maria, Höland,  Armin, Kantarevic,  Elvisa, Klemens,  Luise, Klemens,  Uwe, Klenk,  Tanja, Kluth,  Winfried, Papier,  Hans Jürgen, Pawelski,  Rita, Reiners,  Hartmut, Schöb,  Katrin, Schreiner,  Christian, Schroeder,  Dieter, Schroeder,  Wolfgang, Schuder,  Jürgen, Schultze,  Roland, Szent-Ivanyi,  Tim, Thomas,  Anne, Weiss,  Peter, Welti,  Felix, Wüstrich,  Thomas
Die Soziale Selbstverwaltung ermöglicht Versicherten und Arbeitgebern ein außergewöhnliches Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Sie ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaatsmodells insgesamt. Trotz ihrer herausragenden Bedeutung rückt die Soziale Selbstverwaltung vor allem alle sechs Jahre in die öffentliche Aufmerksamkeit, wenn in den turnusmäßigen Sozialwahlen die ehrenamtlichen Versicherten- und ArbeitgebervertreterInnen in den Sozialparlamenten neu bestimmt werden. Ziel dieses Buches ist es, die Soziale Selbstverwaltung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Erstmals werden Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklungstendenzen dieser Institution umfassend und im Zusammenhang dargestellt. Aufsätze von WissenschaftlerInnen werden ergänzt durch Beiträge aus Politik und Öffentlichkeit sowie durch Praxisberichte von SelbstverwalterInnen.
Aktualisiert: 2023-05-03
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SELBST verwalten! von Braun,  Bernard, Braun,  Bernhard, Fritz,  Anke, Fromm,  Nadin, Fuchs,  Harry, Gerlinger,  Thomas, Hauffe,  Ulrike, Hofmann,  Claudia Maria, Höland,  Armin, Kantarevic,  Elvisa, Klemens,  Luise, Klemens,  Uwe, Klenk,  Tanja, Kluth,  Winfried, Papier,  Hans Jürgen, Pawelski,  Rita, Reiners,  Hartmut, Schöb,  Katrin, Schreiner,  Christian, Schroeder,  Dieter, Schroeder,  Wolfgang, Schuder,  Jürgen, Schultze,  Roland, Szent-Ivanyi,  Tim, Thomas,  Anne, Weiss,  Peter, Welti,  Felix, Wüstrich,  Thomas
Die Soziale Selbstverwaltung ermöglicht Versicherten und Arbeitgebern ein außergewöhnliches Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Sie ist ein Grundpfeiler des deutschen Sozialstaatsmodells insgesamt. Trotz ihrer herausragenden Bedeutung rückt die Soziale Selbstverwaltung vor allem alle sechs Jahre in die öffentliche Aufmerksamkeit, wenn in den turnusmäßigen Sozialwahlen die ehrenamtlichen Versicherten- und ArbeitgebervertreterInnen in den Sozialparlamenten neu bestimmt werden. Ziel dieses Buches ist es, die Soziale Selbstverwaltung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Erstmals werden Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklungstendenzen dieser Institution umfassend und im Zusammenhang dargestellt. Aufsätze von WissenschaftlerInnen werden ergänzt durch Beiträge aus Politik und Öffentlichkeit sowie durch Praxisberichte von SelbstverwalterInnen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Bedeutung von Erinnerungskultur und ihre Ausgestaltung

Die Bedeutung von Erinnerungskultur und ihre Ausgestaltung von Höland,  Armin
Einleitung Die folgenden Überlegungen knüpfen an die Erfahrungen mit einer Reihe von Seminaren an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum großen Thema „Auschwitz“ an. Durchgeführt wurden alle Seminare zusammen mit den Professoren Werner Beulke von der Universität Passau, Michael Kilian aus unserer Hallischen Fakultät sowie dem polnischen Strafrechtsprofessor Andrzej Zoll. In den letzten beiden Jahren übernahm mein Kollege Dirk Hanschel mit anderen zusammen die ebenso belastende wie schöne Aufgabe der Organisation eines neuen Auschwitz-Seminars. Mit meinen folgenden Überlegungen will ich versuchen, Erfahrungen aus den bisherigen Auschwitz-Seminaren an das Thema dieser Ringvorlesung heranzuführen.
Aktualisiert: 2021-10-21
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Dr. iur. Viktor Hoeniger, Reichsgerichtsrat

Dr. iur. Viktor Hoeniger, Reichsgerichtsrat von Höland,  Armin
Das Leben eines Richters in Deutschland, das 1870 beginnt und 1953 endet und in seiner Amtszeit zwischen 1899 und 1935 durch stark unterschiedliche politische Ordnungen hindurch läuft, ist schon für sich eine ergiebige Quelle für Erkenntnisse zu Person, Beruf und Gesellschaft. Im Leben eines Richters verbinden sich hoheitliche Findung und Durchsetzung von Recht mit zeitgenössischer Privatheit. Als Hoheitsträger dient ein Richter dem Staat in seiner jeweiligen politischen Ausprägung, in den privaten Verhältnissen unterscheidet er oder sie sich nicht von anderen Lebensentwürfen, nimmt am sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Gesellschaft teil. In seiner Lebenszeit traversierte ein zwischen 1899 und 1935 in Deutschland tätiger Richter wechselvolle Staats- und Rechtsordnungen, vom Deutschen Kaiserreich durch die Revolutionszeit 1918/19 und die Weimarer Republik bis zur Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus. Unter besonderen Bedingungen steht ein Lebenslauf in dieser Zeit aber dann, wenn er, wie bei dem Reichsgerichtsrat Dr. Viktor Hoeniger, einen jüdischen Ursprung hat. Die Zugehörigkeit zur jüdischen Religion oder auch nur die jüdische Herkunft unterwerfen das Leben in Deutschland, ungeachtet späterer evangelischer Taufe, den Bedingungen einer religiösen und kulturellen Minderheit, die ab 1933 zu einer rassisch verfolgten Gruppe von Menschen wird. Wer, wie Viktor Hoeniger, als Richter dieser Gruppe angehörte, erlebte mit dem Beginn der „nationalen Erhebung“ die starke Spannung zwischen hoheitlichem Amt und privater Verletzlichkeit, zwischen der Ruhe und Denkkultur des Richteramtes und der hasserfüllten Erregung in der Öffentlichkeit. Aus der Erregung erwuchs Gewalt, aus dieser erwuchsen Verfolgung und schließlich millionenfache Vernichtung von Leben. Viktor Hoeniger hat den Nationalsozialismus überlebt. Warum und auf welche Weise, ist Gegenstand dieses Buches; aber auch, wie schnell die Grenze zwischen bürgerlicher Sicherheit und bedrohtem Leben dünn werden kann, wenn Ethos und Institutionen des Rechtsstaats verloren gehen.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Recht und Praxis der Widerspruchsausschüsse in der Sozialversicherung

Recht und Praxis der Widerspruchsausschüsse in der Sozialversicherung von Adler,  Michael, Böttcher,  Sabine, Buchwald,  Christina, Fischer,  Manuela, Höland,  Armin, Krausbeck,  Elisabeth, Pitschas,  Rainer, Rehder,  Britta, Rottleuthner,  Hubert, Welti,  Felix
Widerspruchsausschüsse sind weitgehend unbekannte Institutionen im Sozialstaat, haben aber eine hohe Bedeutung für Versicherte: Mehr als 800.000 Widersprüche werden jährlich gegen Entscheidungen von sozialen Sicherungsträgern erhoben, und ein Teil davon wird dann in Widerspruchsausschüssen behandelt. Auf Basis einer Befragung von Mitgliedern in Widerspruchsausschüssen und einer Analyse von Gerichtsakten liegen mit diesem Band nun Ergebnisse und Einordnungen zu Verfahrens- und Konfliktaustragungsmustern aus rechtlicher, soziologischer, politik- und verwaltungswissenschaftlicher Sicht vor.
Aktualisiert: 2019-05-21
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Wirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht im deutschen Recht

Wirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht im deutschen Recht von Höland,  Armin
Der 1959 errichtete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat nach der Verfahrensreform von 1998 erheblichen Einfluss auf die Rechtspraxis in den mittlerweile 47 Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gewonnen. Beschränkte sich die Wahrnehmung des EGMR über vier Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Fachkreise des Menschenrechtsschutzes und der Strafrechtspflege, so gelangte der „Neue Gerichtshof“ rasch zu Beachtung in der allgemeinen Öffentlichkeit. Bereits zehn Jahre nach der Verfahrensreform hatte der Gerichtshof Ende 2008 seine 10.000ste Entscheidung getroffen. Hierzu beigetragen hat neben dem erleichterten Zugang zum Gerichtshof die Umgestaltung Europas nach den politischen Umbrüchen in Mittel- und Osteuropa ab 1989. Diese Umbrüche haben die Zahlen der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der vor den EGMR gebrachten Fälle deutlich ansteigen lassen.°°Die Rechtsprechung des EGMR ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten. Die Art und Weise der Beachtung allerdings unterscheidet sich. Mit Wirkungen des EGMR auf die Rechtsordnungen in Deutschland und Polen befasste sich ein deutsch-polnisches Kolloquium, das im April 2010 mit finanzieller Förderung der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Die folgende Auswahl von Beiträgen stellt aktuelle Erkenntnisse aus den Teilgebieten des öffentlichen und privaten Rechts zusammen.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Erb- und steuerrechtliche Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Erb- und steuerrechtliche Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge von Höland,  Armin, Notarkammer Sachsen-Anhalt, Sethe,  Rolf
Der Tagungsband gibt die Referate des gleichnamigen Notarsymposiums wieder, das am 6.6.2007 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Er enthält Beiträge zu folgenden Themen: „Unternehmensbezogene Fragen der Erbschaftsteuerreform“ (Söffing/Thoma), „Zweckmäßige Nachfolgeklauseln in GmbH-Satzungen“ (Trölitzsch), „Ertragsteuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge“ (Sieker), „Die Beschränkung der Erbenhaftung für unternehmensbezogene Nachlassverbindlichkeiten“ (Keim) und „Das Vermächtnis als Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge“ (Ivo). Die einzelnen Beiträge der namhaften Praktiker und Wissenschaftler gehen auf die jüngste Entwicklung im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge ein und berücksichtigen dabei insbesondere Fragen der Rechtsgestaltung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Grenzen des Rechts

Grenzen des Rechts von Foblets,  Marie-Claire, Hanschel,  Dirk, Höland,  Armin
Wie lassen sich die Grenzen des Rechts würdigen? Entstanden ist diese Veröffentlichung aus dem Lehrveranstaltungsformat eines „Gesellschaftswissenschaftlichen Kollegs“, das sich unter dem Titel „Die Grenzen des (staatlichen) Rechts" über einen Zeitraum von zwei Jahren, genauer von 2015 bis 2017, erstreckte und von der Studienstiftung des deutschen Volkes organisiert wurde. Das Ziel besteht darin zu zeigen, wie bereichernd ein Ansatz sein kann, der sich nicht darauf beschränkt zu erkunden, wie das positive Recht bestimmte Situationen regelt, sondern für sich in Anspruch nimmt, möglichst genau die Grenzen des Rechts zu untersuchen und konkrete Fälle unzureichender rechtlicher Antworten auf individuelle Situationen zu identifizieren. Noch vor wenigen Jahren hätte ein Buch wie das vorliegende manches Erstaunen hervorrufen können. Mittlerweile jedoch sind die Grenzen des positiven Rechts immer offenkundiger geworden. Der Gedanke, ihnen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, ist mit dieser Beobachtung verbunden und dürfte daher nicht überraschen. Vor dem Hintergrund dieser und weiterer grundsätzlicher Überlegungen stellen sieben Studierende, die sich in der Schlussphase ihrer universitären Ausbildung befinden und die sich für Grenzen des Rechts interessieren, dem Leser in diesem Band ihre Sichtweisen hierauf vor. Sie bieten sieben Ansätze, die – jeder auf seine Weise – in gehaltvolle Analysen des Rechts münden, die das Recht nicht als eine geschlossene Gesamtheit von Regeln, sondern als einen Prozess der Entwicklung, des Wandels und der Anpassung beschreiben, der in seinem jeweiligen Kontext zu würdigen ist und hier seine Kraft entfaltet. Indem man akzeptiert, dass das positive Recht nicht für alle Situationen die angemessene Lösung bereithält, lernt man auch zu akzeptieren, dass die Suche nach Gerechtigkeit damit nicht endet, sondern fortgesetzter Überprüfung und Bemühungen bedarf.
Aktualisiert: 2020-01-07
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