Das neue VVG- Eine synoptische Gegenüberstellung mit der alten Gesetzeslage

Das neue VVG- Eine synoptische Gegenüberstellung mit der alten Gesetzeslage von Kassing,  Daniel, Staudinger,  Ansgar
Anfang Juli 2007 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beschlossen, welches am 01.01.2008 in Kraft trat. Die Novelle wird dabei nicht nur auf Neuverträge Anwendung finden, sondern sich – teilweise nach Ablauf einer Übergangszeit – grundsätzlich auf sämtliche nach derzeitiger Rechtslage zustande gekommenen Versicherungsverträge erstrecken. Dies zwingt die Versicherer, die diesen Rechtsgeschäften zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen anzupassen. Dieses Handbuch enthält im Hauptteil eine Synopse des alten und neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie ist aus dem Blickwinkel des Praktikers konzipiert, der auf der Grundlage der ihm bekannten Rechtslage ermitteln möchte, welche Änderungen sich aus der Reform des VVG ab dem 01.01.2008 ergeben. Für die Krankenversicherung werden außerdem die erst mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform ab dem 01.01.2009 geltenden Vorschriften dem bisherigen Recht gegenübergestellt. In weiteren Teilen beinhaltet das Werk den fortlaufenden Text des VVG-Reformgesetzes sowie die Endfassung der neuen VVG-Informationspflichtenverordnung, ohne die sich der äußerst bedeutsame § 7 VVG nicht er-schließt. Die Verfasser: Prof. Dr. Ansgar Staudinger ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld und seit Jahren mit der Fachanwaltsausbildung betraut sowie als Dozent des Postgraduiertenstudiengangs Versicherungsrecht an der Universität Münster tätig. Assessor jur. Daniel Kassing ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Staudinger am Lehrstuhl in Bielefeld und promoviert im Versicherungsrecht.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Das neue VVG- Eine synoptische Gegenüberstellung mit der alten Gesetzeslage

Das neue VVG- Eine synoptische Gegenüberstellung mit der alten Gesetzeslage von Kassing,  Daniel, Staudinger,  Ansgar
Anfang Juli 2007 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beschlossen, welches am 01.01.2008 in Kraft trat. Die Novelle wird dabei nicht nur auf Neuverträge Anwendung finden, sondern sich – teilweise nach Ablauf einer Übergangszeit – grundsätzlich auf sämtliche nach derzeitiger Rechtslage zustande gekommenen Versicherungsverträge erstrecken. Dies zwingt die Versicherer, die diesen Rechtsgeschäften zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen anzupassen. Dieses Handbuch enthält im Hauptteil eine Synopse des alten und neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie ist aus dem Blickwinkel des Praktikers konzipiert, der auf der Grundlage der ihm bekannten Rechtslage ermitteln möchte, welche Änderungen sich aus der Reform des VVG ab dem 01.01.2008 ergeben. Für die Krankenversicherung werden außerdem die erst mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform ab dem 01.01.2009 geltenden Vorschriften dem bisherigen Recht gegenübergestellt. In weiteren Teilen beinhaltet das Werk den fortlaufenden Text des VVG-Reformgesetzes sowie die Endfassung der neuen VVG-Informationspflichtenverordnung, ohne die sich der äußerst bedeutsame § 7 VVG nicht er-schließt. Die Verfasser: Prof. Dr. Ansgar Staudinger ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld und seit Jahren mit der Fachanwaltsausbildung betraut sowie als Dozent des Postgraduiertenstudiengangs Versicherungsrecht an der Universität Münster tätig. Assessor jur. Daniel Kassing ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Staudinger am Lehrstuhl in Bielefeld und promoviert im Versicherungsrecht.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Das neue VVG- Eine synoptische Gegenüberstellung mit der alten Gesetzeslage

Das neue VVG- Eine synoptische Gegenüberstellung mit der alten Gesetzeslage von Kassing,  Daniel, Staudinger,  Ansgar
Anfang Juli 2007 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beschlossen, welches am 01.01.2008 in Kraft trat. Die Novelle wird dabei nicht nur auf Neuverträge Anwendung finden, sondern sich – teilweise nach Ablauf einer Übergangszeit – grundsätzlich auf sämtliche nach derzeitiger Rechtslage zustande gekommenen Versicherungsverträge erstrecken. Dies zwingt die Versicherer, die diesen Rechtsgeschäften zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen anzupassen. Dieses Handbuch enthält im Hauptteil eine Synopse des alten und neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie ist aus dem Blickwinkel des Praktikers konzipiert, der auf der Grundlage der ihm bekannten Rechtslage ermitteln möchte, welche Änderungen sich aus der Reform des VVG ab dem 01.01.2008 ergeben. Für die Krankenversicherung werden außerdem die erst mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform ab dem 01.01.2009 geltenden Vorschriften dem bisherigen Recht gegenübergestellt. In weiteren Teilen beinhaltet das Werk den fortlaufenden Text des VVG-Reformgesetzes sowie die Endfassung der neuen VVG-Informationspflichtenverordnung, ohne die sich der äußerst bedeutsame § 7 VVG nicht er-schließt. Die Verfasser: Prof. Dr. Ansgar Staudinger ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld und seit Jahren mit der Fachanwaltsausbildung betraut sowie als Dozent des Postgraduiertenstudiengangs Versicherungsrecht an der Universität Münster tätig. Assessor jur. Daniel Kassing ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Staudinger am Lehrstuhl in Bielefeld und promoviert im Versicherungsrecht.
Aktualisiert: 2018-08-03
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Aufwendungsersatz bei Verhinderung des Haftpflichtversicherungsfalls

Aufwendungsersatz bei Verhinderung des Haftpflichtversicherungsfalls von Kassing,  Daniel
Am 1. Januar 2008 trat im Nachgang zur Schuldrechtsmodernisierung die zweite "Jahrhundertreform" in Kraft. Der Gesetzgeber hat dabei das aus dem Jahr 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einer umfassenden Rosskur unterzogen. Ziel der Reform war nicht nur die Umsetzung der Vorgaben etwa der Versicherungsvermittlerrichtlinie sowie derjenigen vollharmonisierenden Maßnahme über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Vielmehr sollte auch das bisherige Richterrecht in Gesetzesform gegossen und vor allem dem Gebot der Rechtsklarheit und Transparenz Rechnung getragen werden. Inwieweit die Legislative dieses Ziel erreicht hat, ist unter anderem Gegenstand dieser Untersuchung zum Aufwendungsersatz. Seit je her war umstritten, ob der Versicherungsnehmer Aufwendungen im Wege des Rettungskostenersatzes vom Versicherer verlangen kann, sofern er jene vor Eintritt des Versicherungsfalles tätigt, um ihn abzuwenden. In der Sparte der Sachversicherungen hatte sich insofern die Vorerstreckungstheorie etablieren können. Hiernach greift die Rettungsobliegenheit und übereinstimmend mit ihr der Anspruch auf Ersatz der Rettungskosten bereits dann, wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevorsteht. Demgegenüber stieß die Vorerstreckungstheorie in der Haftpflichtversicherung bislang weitgehend auf Ablehnung. Dies folgte vornehmlich aus § 152 VVG a.F., wonach der Versicherer erst dann leistungsfrei wurde, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hatte. Würde nun die Rettungsobliegenheit sowie der damit korrespondierende Kostenersatzanspruch vorerstreckt, drohte somit der Verlust des Versicherungsschutzes, sofern der Versicherungsnehmer seine Rettungsobliegenheit grob fahrlässig verletzt hatte. Der Verfasser erörtert zum einen die Möglichkeit der Vorerstreckung des gesetzlichen Rettungskostenersatzanspruchs, zum anderen entwickelt er einen eigenen Lösungsansatz. Dabei betrifft die Analyse zunächst die Rechtslage nach Maßgabe des alten VVG und die aufgrund dieser Regeln entwickelte Judikatur sowie Literatur. Im Anschluss geht der Verfasser auf die Novellierung des VVG ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass unabhängig von der Vorerstreckungstheorie bereits aus dem Verbot des venire contra factum proprium einerseits die Obliegenheit zur Verhinderung des Versicherungsfalls und andererseits ein Aufwendungsersatzanspruch für dementsprechende Rettungskosten folgt (sog. Akzessorisches Modell).
Aktualisiert: 2019-12-20
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Sachversicherung

Sachversicherung von Armbrüster,  Christian, Fortmann,  Michael, Gal,  Jens, Harsdorf-Gebhardt,  Marion, Hoenicke,  Ulf, Jula,  Rocco, Kassing,  Daniel, Klimke,  Dominik, Martin,  Anton, Reusch,  Peter, Rintelen,  Claus von, Rixecker,  Roland, Schimikowski,  Peter, Schneider,  Winfried-Thomas, Schnepp,  Winfried, Segger,  Stefan, Spielmann,  Stefan, Wandt,  Manfred
Zum Werk Die Neuauflage des zuletzt 1992 erschienenen Klassikers wird seit Langem erwartet. Auch in der 4. Auflage behandelt das Werk übergreifend die Zweige der Sachversicherung:Einbruchdiebstahl, RaubElementargefahren, AllriskFeuerGlasHausrat, WohngebäudeLeitungswasser, Sturm, HagelTerrorDas Werk erläutert die einzelnen Versicherungssparten nicht in Kommentarform, sondern behandelt die Probleme der einzelnen Versicherungszweige übergreifend. Dies wird insbesondere der Gestaltung der Musterversicherungsbedingungen gerecht, die in vielen Teilen gleichlautend sind (dort Abschnitte B). Die Erläuterungen sind spezifisch sachversicherungsrechtlich ausgerichtet und knapp und problemorientiert gehalten. Vorteile auf einen BlickNeuauflage des Klassikersgesamtes Sachversicherungsrecht in einem Bandgründlich überarbeitet und neu strukturiert Zur Neuauflage Die Neuauflage wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Aufbau und Inhalt sind an die heutigen Bedürfnisse angepasst worden. Der Inhalt wurde insbesondere um weitere versicherte Gefahren (Glasbruch, Elementargefahren, Industrie, Terror) erweitert. InhaltGrundlagen und AVBVersicherungsfall, versicherte GefahrenBrand, Blitzschlag, ExplosionDiebstahl, RaubLeitungswasser, Sturm, HagelGlasbruchHausrat, Wohngebäudeindustrielle Sachversicherung, Elementargefahrenversichertes InteresseAnzeigepflichten, Obliegenheiten, GefahrerhöhungEntschädigungshöhe, WiederherstellungVersicherungssumme, UnterversicherungSelbstbehaltSelbstbehalt, Regressinternationale Programme Zielgruppe Für Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungs- und sonstige Wirtschaftsunternehmen, Sachverständigenbüros.
Aktualisiert: 2023-04-04
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