Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe.

Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe. von Kirchesch,  Ralf
Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob das Gewerberecht und das Recht der Freien Berufe der zunehmenden Tendenz Rechnung tragen, daß der Mensch als "Prototyp" des Gewerbetreibenden und des Freiberuflers die jeweilige Profession nicht mehr in seiner Eigenschaft als einzelner ausübt, sondern als "Mensch im Unternehmen" einer Handelsgesellschaft die Eigenschaft einer Berufsausübungsgesellschaft verleiht. Zu diesem Zweck werden die aus der Sicht des Verfassers wichtigsten Gesetze des Gewerberechts und des Berufsrechts schwerpunktlich in ihrem persönlichen Anwendungsbereich daraufhin untersucht, ob die Handelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist und, bejahendenfalls, welche Voraussetzungen der Mensch in einem solchen Unternehmen zu erfüllen hat. Durch den Vergleich der Normen innerhalb des jeweiligen Rechtsgebietes deckt Ralf Kirchesch Unstimmigkeiten zwischen den Gesetzen und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung und die Lehre auf. Er kommt zu dem Schluß, daß das Gewerberecht von dem Grundsatz getragen wird, daß erlaubt ist, was nicht verboten wurde, und daß die Handelsgesellschaft und hier namentlich die Personenhandelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist, nicht etwa deren Gesellschafter. Für das Freiberuflerrecht liegt der Fall anders. Hier gilt, daß die Handelsgesellschaft grundsätzlich die Fähigkeit aufweist, selbst "den" Freien Beruf ausüben zu können, dies aber voraussetzt, daß der Gesetzgeber sie in den Kreis der Rechtssubjekte durch positives Recht aufgenommen hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe.

Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe. von Kirchesch,  Ralf
Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob das Gewerberecht und das Recht der Freien Berufe der zunehmenden Tendenz Rechnung tragen, daß der Mensch als "Prototyp" des Gewerbetreibenden und des Freiberuflers die jeweilige Profession nicht mehr in seiner Eigenschaft als einzelner ausübt, sondern als "Mensch im Unternehmen" einer Handelsgesellschaft die Eigenschaft einer Berufsausübungsgesellschaft verleiht. Zu diesem Zweck werden die aus der Sicht des Verfassers wichtigsten Gesetze des Gewerberechts und des Berufsrechts schwerpunktlich in ihrem persönlichen Anwendungsbereich daraufhin untersucht, ob die Handelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist und, bejahendenfalls, welche Voraussetzungen der Mensch in einem solchen Unternehmen zu erfüllen hat. Durch den Vergleich der Normen innerhalb des jeweiligen Rechtsgebietes deckt Ralf Kirchesch Unstimmigkeiten zwischen den Gesetzen und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung und die Lehre auf. Er kommt zu dem Schluß, daß das Gewerberecht von dem Grundsatz getragen wird, daß erlaubt ist, was nicht verboten wurde, und daß die Handelsgesellschaft und hier namentlich die Personenhandelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist, nicht etwa deren Gesellschafter. Für das Freiberuflerrecht liegt der Fall anders. Hier gilt, daß die Handelsgesellschaft grundsätzlich die Fähigkeit aufweist, selbst "den" Freien Beruf ausüben zu können, dies aber voraussetzt, daß der Gesetzgeber sie in den Kreis der Rechtssubjekte durch positives Recht aufgenommen hat.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe.

Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe. von Kirchesch,  Ralf
Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob das Gewerberecht und das Recht der Freien Berufe der zunehmenden Tendenz Rechnung tragen, daß der Mensch als "Prototyp" des Gewerbetreibenden und des Freiberuflers die jeweilige Profession nicht mehr in seiner Eigenschaft als einzelner ausübt, sondern als "Mensch im Unternehmen" einer Handelsgesellschaft die Eigenschaft einer Berufsausübungsgesellschaft verleiht. Zu diesem Zweck werden die aus der Sicht des Verfassers wichtigsten Gesetze des Gewerberechts und des Berufsrechts schwerpunktlich in ihrem persönlichen Anwendungsbereich daraufhin untersucht, ob die Handelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist und, bejahendenfalls, welche Voraussetzungen der Mensch in einem solchen Unternehmen zu erfüllen hat. Durch den Vergleich der Normen innerhalb des jeweiligen Rechtsgebietes deckt Ralf Kirchesch Unstimmigkeiten zwischen den Gesetzen und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung und die Lehre auf. Er kommt zu dem Schluß, daß das Gewerberecht von dem Grundsatz getragen wird, daß erlaubt ist, was nicht verboten wurde, und daß die Handelsgesellschaft und hier namentlich die Personenhandelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist, nicht etwa deren Gesellschafter. Für das Freiberuflerrecht liegt der Fall anders. Hier gilt, daß die Handelsgesellschaft grundsätzlich die Fähigkeit aufweist, selbst "den" Freien Beruf ausüben zu können, dies aber voraussetzt, daß der Gesetzgeber sie in den Kreis der Rechtssubjekte durch positives Recht aufgenommen hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Steuerplanung und Compliance mit 12 Monaten Mindestbezug

Steuerplanung und Compliance mit 12 Monaten Mindestbezug von Adam,  Sebastian, Albrecht,  Julian, Arlt,  Bernhard, Bergmann,  Malte, Binder,  Sebastian, Blumenberg,  Jens, Borstell,  Thomas, Delp,  Udo A., Dremel,  Ralf, Ehlermann,  Christian, Erdem,  Elias, Färber,  Niklas, Fischer,  Hardy, Goebel,  Sören, Goller,  Anke, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Gsödl,  Markus, Haiß,  Uta, Ham,  Susann van der, Hardeck,  Inga, Haun,  Jürgen, Heinsen,  Oliver, Hölscher,  Sebastian, Hupka,  Arnold, Kessler,  Wolfgang, Kirchesch,  Ralf, Kleinert,  Jens, Klumpp,  Simon, Köhler,  Stefan, Kollruss,  Thomas, Korff,  Matthias, Kreutziger,  Stefan, Lang,  Michael, Lennert,  Philipp, Linn,  Alexander, Luckey,  Jörg, Lühn,  Andreas, Mach,  Holger, Malisius,  Christian, Märker,  Elisabeth, Maywald,  Andreas, Müller,  Stephanie, Nagler,  Jürgen, Nakhai,  Katja, Oppel,  Florian, Pignot,  Benedikt, Rademacher-Gottwald,  Claudia, Rasch,  Stephan, Reich,  Manfred, Richter,  Thomas, Riedl,  Andreas, Riesselmann,  Heike, Roser,  Frank, Sabel,  Gerrit, Salzmann,  Stephan, Scheifele,  Matthias, Schiessl,  LL.M.,  Martin, Schindler,  Anton, Schmid,  Carsten, Schmidt,  Sebastian, Schrepp,  Caroline, Schwarz,  Sebastian, Shou,  Shuning, Stein,  Thomas, Stevens,  Ton, Töben,  Thomas, Ungemach,  Markus, Vögele,  Alexander, Vögele,  Jean-Benoit, Wagner,  Vanessa, Walter,  Wolfgang, Wang,  Huili, Wulf,  Martin, Zänker,  Anne
Das Standardwerk zur internationalen Steuerplanung – jetzt als Loseblattwerk. Die Ausdehnung der Geschäftsbeziehungen und der Vermögensbesitzverhältnisse über die Grenzen haben zu einer Globalisierung der steuerlichen Beratungsmandate geführt. Die internationale Steuerplanung betrifft längst nicht mehr nur die Global Player. Vielmehr beeinflusst sie auch immer intensiver die Geschäftsstrategien der mittelständischen Unternehmen. Die „Internationale Steuerplanung" widmet sich mit zahlreichen Themen umfassend den steuerplanerischen Aspekten und Besteuerungsproblemen bei grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten. Das Werk hält für nahezu jede Fragestellung aus dem breiten Themenspektrum eine fundierte und schnell umsetzbare Antwort bereit, die andere Bücher bislang schuldig geblieben sind. Auch ein bereits für ein Praxisproblem eingeschlagener Lösungsweg kann mit den Ausführungen des „Gosch/Grotherr/Bergmann“ abgeglichen und optimiert werden. Damit leistet das Werk in der steuerlichen Beratungspraxis wertvolle Dienste und wird somit zum unentbehrlichen Helfer. Die Fortführung des Grotherr-Handbuchs als Loseblattwerk gewährleistet fortlaufende Aktualität. So sind Sie auch bei neuen Entwicklungen immer auf einem aktuellen Stand. Inhaltsverzeichnis: Teil 1: Grundlagen der Steuerplanung im Konzern Teil 2: Steuerplanung aus der Sicht einer deutschen Spitzeneinheit Teil 3: Steuerplanung bei wirtschaftlichen Aktivitäten von Steuerausländern im Inland Teil 4: Betriebsstätten und Personengesellschaften Teil 5: Verrechnungspreise Teil 6: Steuerplanung in verschiedenen Branchen und bei Transaktionen Teil 7: Ertrag- und Erbschaftsteuerplanung für natürliche Personen Teil 8: Tax Compliance und Grenzen der Steuerplanung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten
Aktualisiert: 2023-01-24
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Steuerplanung und Compliance ohne Fortsetzungsbez.

Steuerplanung und Compliance ohne Fortsetzungsbez. von Adam,  Sebastian, Albrecht,  Julian, Arlt,  Bernhard, Bergmann,  Malte, Binder,  Sebastian, Blumenberg,  Jens, Borstell,  Thomas, Delp,  Udo A., Dremel,  Ralf, Ehlermann,  Christian, Erdem,  Elias, Färber,  Niklas, Fischer,  Hardy, Goebel,  Sören, Goller,  Anke, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Gsödl,  Markus, Haiß,  Uta, Hardeck,  Inga, Haun,  Jürgen, Heinsen,  Oliver, Hölscher,  Sebastian, Hupka,  Arnold, Kessler,  Wolfgang, Kirchesch,  Ralf, Kleinert,  Jens, Klumpp,  Simon, Köhler,  Stefan, Kollruss,  Thomas, Korff,  Matthias, Kreutziger,  Stefan, Lang,  Michael, Lennert,  Philipp, Linn,  Alexander, Luckey,  Jörg, Lühn,  Andreas, Mach,  Holger, Malisius,  Christian, Märker,  Elisabeth, Maywald,  Andreas, Müller,  Stephanie, Nagler,  Jürgen, Nakhai,  Katja, Oppel,  Florian, Pignot,  Benedikt, Rademacher-Gottwald,  Claudia, Rasch,  Stephan, Reich,  Manfred, Richter,  Thomas, Riedl,  Andreas, Riesselmann,  Heike, Roser,  Frank, Sabel,  Gerrit, Salzmann,  Stephan, Scheifele,  Matthias, Schiessl,  LL.M.,  Martin, Schindler,  Anton, Schmid,  Carsten, Schmidt,  Sebastian, Schrepp,  Caroline V., Schwarz,  Sebastian, Shou,  Shuning, Stein,  Thomas, Stevens,  Ton, Töben,  Thomas, Ungemach,  Markus, van der Ham,  Susann, Vögele,  Alexander, Vögele,  Jean-Benoit, Wagner,  Vanessa, Walter,  Wolfgang, Wang,  Huili, Wulf,  Martin, Zänker,  Anne
Das Standardwerk zur internationalen Steuerplanung – jetzt als Loseblattwerk. Die Ausdehnung der Geschäftsbeziehungen und der Vermögensbesitzverhältnisse über die Grenzen haben zu einer Globalisierung der steuerlichen Beratungsmandate geführt. Die internationale Steuerplanung betrifft längst nicht mehr nur die Global Player. Vielmehr beeinflusst sie auch immer intensiver die Geschäftsstrategien der mittelständischen Unternehmen. Die „Internationale Steuerplanung" widmet sich mit zahlreichen Themen umfassend den steuerplanerischen Aspekten und Besteuerungsproblemen bei grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten. Das Werk hält für nahezu jede Fragestellung aus dem breiten Themenspektrum eine fundierte und schnell umsetzbare Antwort bereit, die andere Bücher bislang schuldig geblieben sind. Auch ein bereits für ein Praxisproblem eingeschlagener Lösungsweg kann mit den Ausführungen des „Gosch/Grotherr/Bergmann“ abgeglichen und optimiert werden. Damit leistet das Werk in der steuerlichen Beratungspraxis wertvolle Dienste und wird somit zum unentbehrlichen Helfer. Die Fortführung des Grotherr-Handbuchs als Loseblattwerk gewährleistet fortlaufende Aktualität. So sind Sie auch bei neuen Entwicklungen immer auf einem aktuellen Stand. Inhaltsverzeichnis: Teil 1: Grundlagen der Steuerplanung im Konzern Teil 2: Steuerplanung aus der Sicht einer deutschen Spitzeneinheit Teil 3: Steuerplanung bei wirtschaftlichen Aktivitäten von Steuerausländern im Inland Teil 4: Betriebsstätten und Personengesellschaften Teil 5: Verrechnungspreise Teil 6: Steuerplanung in verschiedenen Branchen und bei Transaktionen Teil 7: Ertrag- und Erbschaftsteuerplanung für natürliche Personen Teil 8: Tax Compliance und Grenzen der Steuerplanung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten
Aktualisiert: 2023-02-16
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Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe.

Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe. von Kirchesch,  Ralf
Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob das Gewerberecht und das Recht der Freien Berufe der zunehmenden Tendenz Rechnung tragen, daß der Mensch als "Prototyp" des Gewerbetreibenden und des Freiberuflers die jeweilige Profession nicht mehr in seiner Eigenschaft als einzelner ausübt, sondern als "Mensch im Unternehmen" einer Handelsgesellschaft die Eigenschaft einer Berufsausübungsgesellschaft verleiht. Zu diesem Zweck werden die aus der Sicht des Verfassers wichtigsten Gesetze des Gewerberechts und des Berufsrechts schwerpunktlich in ihrem persönlichen Anwendungsbereich daraufhin untersucht, ob die Handelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist und, bejahendenfalls, welche Voraussetzungen der Mensch in einem solchen Unternehmen zu erfüllen hat. Durch den Vergleich der Normen innerhalb des jeweiligen Rechtsgebietes deckt Ralf Kirchesch Unstimmigkeiten zwischen den Gesetzen und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung und die Lehre auf. Er kommt zu dem Schluß, daß das Gewerberecht von dem Grundsatz getragen wird, daß erlaubt ist, was nicht verboten wurde, und daß die Handelsgesellschaft und hier namentlich die Personenhandelsgesellschaft selbst die Berufsausübende ist, nicht etwa deren Gesellschafter. Für das Freiberuflerrecht liegt der Fall anders. Hier gilt, daß die Handelsgesellschaft grundsätzlich die Fähigkeit aufweist, selbst "den" Freien Beruf ausüben zu können, dies aber voraussetzt, daß der Gesetzgeber sie in den Kreis der Rechtssubjekte durch positives Recht aufgenommen hat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gewerbeordnung

Gewerbeordnung von Brüning,  Christoph, Deutschland,  Claudia, Ennuschat,  Jörg, Hoffmann,  Uwe, Holzner,  Thomas, Jungk,  Fabian, Karschau,  Michael, Kirchesch,  Ralf, Koopmann,  Hans-Martin, Leisner,  Walter Georg, Martini,  Mario, Merkle,  Frank, Meßerschmidt,  Klaus, Pielow,  Johann-Christian, Reeckmann,  Martin, Rickert,  Axel, Roedenbeck,  Konrad, Rossi,  Matthias, Schulte,  Alexander, Storr,  Stefan, Will,  Martin, Wormit,  Maximilian
Der Kommentar zum gesamten öffentlichen Wirtschafts- und Gewerberecht Zum Werk Das Gewerberecht ist der Kern des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und damit prägend für die gesamte moderne Arbeitsgesellschaft. Das Gewerberecht umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Normen, welche die Zugangsvoraussetzungen für gewerbliche Tätigkeiten regeln, Organisation, Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse der staatlichen Behörden festlegen und grundlegende arbeitsrechtliche Standards aufstellen. Trotz der Aufsplitterung der Materie in zahlreiche Sondergebiete infolge wirtschaftspolitischer, sozialer und technischer Entwicklungen ist die Gewerbeordnung nach wie vor das Herzstück des gesamten Wirtschafts- und Gewerberechts. Überlegenes Arbeiten: Der dreistufige Aufbau des Kommentars sorgt schnell für Klarheit: - Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung - Standardebene mit ausführlicher Kommentierung - Detailebene mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen, Beispielen, Checklisten sowie landesrechtlichen Besonderheiten für die vertiefte Recherche. Dieser Kommentar eignet sich deshalb gleichermaßen für Praxis, Wissenschaft und Ausbildung. Vorteile auf einen Blick - von einem Team aus Wissenschaftlern und Praktikern - aktueller Rechtsstand - Kommentierung in didaktischer Darstellung Zur Neuauflage Die 2. Auflage hat den Rechtsstand März 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sämtliche Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und wichtige Literaturveröffentlichungen eingearbeitet. Neu zu kommentieren waren insbesondere: - die Änderungen des Gewerbeanzeigeverfahrens in § 14 GewO, - die neuen Vorschriften über die Finanzanlagenvermittlung (§§ 34f, 34g GewO), - die Regelung der Honoraranlagenberatung (§ 34h GewO), - das Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (§ 31 GewO), - die Neuregelung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, - das Verfahren des Datenaustausches zwischen EU-Mitgliedstaaten, - das neue gesetzliche Messwesen, - die Einführung der elektronischen Verwaltung, - die Änderungen registerrechtlicher und gebührenrechtlicher Vorschriften. Zielgruppe Für Gewerbetreibende, Gewerbeaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Verwaltungsrichter, Hochschullehrer, Referendare und Studierende.
Aktualisiert: 2021-05-21
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