Handelsregisterrecht

Handelsregisterrecht von Leutner,  Gerd, Müther,  Peter Hendrik, Schmidt-Kessel,  Martin
Zum Werk Das Handelsregister ist für das Recht der Kaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften von ebenso zentraler Bedeutung wie das Grundbuch für das Immobilienrecht. Dieser neue Kommentar fasst die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen, umfassend reformierten Vorschriften über das Handelsregister zusammen. Besonderheiten der Register für spezielle Rechtsformen (Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister) sowie das Kostenrecht sind in den Erläuterungen mitberücksichtigt. Verarbeitet sind u.a. die ersten Erfahrungen mit den elektronischen Registern, die durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) eingeführt wurden. Danach sind jetzt alle Registereintragungen sind über Internet einsehbar. Jahresabschlüsse von Unternehmen werden seitdem in einem elektronischen Anzeiger bekanntgemacht. Neu geschaffen wurde ein neben dem Handelsregister bestehendes, EU-weites Unternehmensregister. Im Zuge der Aufhebung des FGG ist das Registerverfahrensrecht in den §§ 378-401 FamFG neu geordnet worden. Diese Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten (Unternehmenspublizität) wirft Fragen auf, die der Kommentar praxisgerecht beantwortet. An Bedeutung gewonnen hat das Registerrecht auch infolge der neueren Rechtsprechung betreffend deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Dem trägt nicht nur die Kommentierung der einschlägigen §§ 13d ff. HGB Rechnung, sondern auch ein Sonderteil mit verdichteten Hinweisen zur registerrechtlichen Behandlung wichtiger ausländischer Gesellschaftsformen, z.B. der englischen Limited, plc und LLP, der französischen S.A.R.L., S.A.S. und S.A. sowie weiterer Formen aus Österreich, Italien, Polen und der Schweiz. Vorteile auf einen Blick - übersichtliche Kommentierung mit Querverweisen - Synopse sachverwandter Vorschriften - Kurzdarstellungen zu ausländischem Recht Zu den Autoren Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, ist durch wichtige Veröffentlichungen besonders zum Zivilrecht und zum Europäischen und Internationalen Privatrecht bekannt. Rechtsanwalt Dr. Gerd Leutner, Berlin, ist Partner der Sozietät CMS und hat sich auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions sowie Vermögensnachfolge spezialsiert. Dr. Peter-Hendrik Müther war als Richter für Beschwerdeentscheidungen in Registersachen zuständig; er ist Autor mehrerer Publikationen zum Handels- und Registerrecht. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Notare, Registergerichte, Rechtsabteilungen, Geschäftsführer, Banken, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr.

Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr. von Leutner,  Gerd
Die vollstreckbare Urkunde als außergerichtlicher Titel entstand im Zusammenhang mit der Herausbildung eines juristischen kompetenten Notariats. Frankreich darf als das Mutterland der exekutorischen Urkunde betrachtet werden. Seine Kodifikation von 1803 fand weite Verbreitung in Europa; lediglich Skandinavien und der Common-Law-Rechtskreis blieben abseits. Eine Vollstreckbarerklärung im Ausland ermöglichten neben dem sehr uneinheitlichen autonomen Recht zunächst zweiseitige Staatsverträge. Darüber hinausgehend stellten Art. 50 des Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens von 1968 und Art. 50 des Luganer Parallelübereinkommens von 1988 die allseitige Freizügigkeit exekutorischer Urkunden in Westeuropa her. Die Arbeit bringt zunächst eine Bestandsaufnahme der Urkundenvollstreckung in den beteiligten Rechtsordnungen - einschließlich der Rechtsbehelfe des Schuldners und des Exequaturs nach autonomem Recht -, um auf dieser Grundlage eine rechtsvergleichend-vertragsautonome Auslegung der Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung nach Art. 50 GVÜ/LugÜ zu gewinnen. Insbesondere das Kriterium der »öffentlichen« Urkunde wird in Abgrenzung zu Rechtsordnungen ohne Lateinisches Notariat geklärt. Zudem zeigt der Vergleich, daß über den Wortlaut hinaus eine Beteiligung des Schuldners bei der Titelerrichtung notwendig ist. Schließlich werden die Einwendungen des Schuldners - insbesondere die materiellen - im Zusammenhang mit dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung erörtert. International zuständig für materielle Behelfe ist in Anlehnung an die Schuldnerschutzgerichtsstände der Übereinkommen nicht nur der für Klagverfahren zuständige Staat, sondern auch der Vollstreckungsstaat; zwischen beiden besitzt der Schuldner ein Wahlrecht. Die Auslegung der Übereinkommen ergibt weiterhin, daß eine Kombination von Vollstreckbarerklärung und Vollstreckungsgegenklage, wie sie das deutsche Recht praktiziert, unzulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr.

Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr. von Leutner,  Gerd
Die vollstreckbare Urkunde als außergerichtlicher Titel entstand im Zusammenhang mit der Herausbildung eines juristischen kompetenten Notariats. Frankreich darf als das Mutterland der exekutorischen Urkunde betrachtet werden. Seine Kodifikation von 1803 fand weite Verbreitung in Europa; lediglich Skandinavien und der Common-Law-Rechtskreis blieben abseits. Eine Vollstreckbarerklärung im Ausland ermöglichten neben dem sehr uneinheitlichen autonomen Recht zunächst zweiseitige Staatsverträge. Darüber hinausgehend stellten Art. 50 des Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens von 1968 und Art. 50 des Luganer Parallelübereinkommens von 1988 die allseitige Freizügigkeit exekutorischer Urkunden in Westeuropa her. Die Arbeit bringt zunächst eine Bestandsaufnahme der Urkundenvollstreckung in den beteiligten Rechtsordnungen - einschließlich der Rechtsbehelfe des Schuldners und des Exequaturs nach autonomem Recht -, um auf dieser Grundlage eine rechtsvergleichend-vertragsautonome Auslegung der Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung nach Art. 50 GVÜ/LugÜ zu gewinnen. Insbesondere das Kriterium der »öffentlichen« Urkunde wird in Abgrenzung zu Rechtsordnungen ohne Lateinisches Notariat geklärt. Zudem zeigt der Vergleich, daß über den Wortlaut hinaus eine Beteiligung des Schuldners bei der Titelerrichtung notwendig ist. Schließlich werden die Einwendungen des Schuldners - insbesondere die materiellen - im Zusammenhang mit dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung erörtert. International zuständig für materielle Behelfe ist in Anlehnung an die Schuldnerschutzgerichtsstände der Übereinkommen nicht nur der für Klagverfahren zuständige Staat, sondern auch der Vollstreckungsstaat; zwischen beiden besitzt der Schuldner ein Wahlrecht. Die Auslegung der Übereinkommen ergibt weiterhin, daß eine Kombination von Vollstreckbarerklärung und Vollstreckungsgegenklage, wie sie das deutsche Recht praktiziert, unzulässig ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr.

Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr. von Leutner,  Gerd
Die vollstreckbare Urkunde als außergerichtlicher Titel entstand im Zusammenhang mit der Herausbildung eines juristischen kompetenten Notariats. Frankreich darf als das Mutterland der exekutorischen Urkunde betrachtet werden. Seine Kodifikation von 1803 fand weite Verbreitung in Europa; lediglich Skandinavien und der Common-Law-Rechtskreis blieben abseits. Eine Vollstreckbarerklärung im Ausland ermöglichten neben dem sehr uneinheitlichen autonomen Recht zunächst zweiseitige Staatsverträge. Darüber hinausgehend stellten Art. 50 des Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens von 1968 und Art. 50 des Luganer Parallelübereinkommens von 1988 die allseitige Freizügigkeit exekutorischer Urkunden in Westeuropa her. Die Arbeit bringt zunächst eine Bestandsaufnahme der Urkundenvollstreckung in den beteiligten Rechtsordnungen - einschließlich der Rechtsbehelfe des Schuldners und des Exequaturs nach autonomem Recht -, um auf dieser Grundlage eine rechtsvergleichend-vertragsautonome Auslegung der Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung nach Art. 50 GVÜ/LugÜ zu gewinnen. Insbesondere das Kriterium der »öffentlichen« Urkunde wird in Abgrenzung zu Rechtsordnungen ohne Lateinisches Notariat geklärt. Zudem zeigt der Vergleich, daß über den Wortlaut hinaus eine Beteiligung des Schuldners bei der Titelerrichtung notwendig ist. Schließlich werden die Einwendungen des Schuldners - insbesondere die materiellen - im Zusammenhang mit dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung erörtert. International zuständig für materielle Behelfe ist in Anlehnung an die Schuldnerschutzgerichtsstände der Übereinkommen nicht nur der für Klagverfahren zuständige Staat, sondern auch der Vollstreckungsstaat; zwischen beiden besitzt der Schuldner ein Wahlrecht. Die Auslegung der Übereinkommen ergibt weiterhin, daß eine Kombination von Vollstreckbarerklärung und Vollstreckungsgegenklage, wie sie das deutsche Recht praktiziert, unzulässig ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Handbuch Geschäftsraummiete

Handbuch Geschäftsraummiete von Bartholomäi,  Reinhard, Baumann,  Florian, Eggersberger,  Michael, Fliegner,  Robert, Heider,  Markus, Hörndler,  Ira, Hübner,  Jürgen, Kuß,  Matthias, Laas,  Bernhard, Leutner,  Gerd, Lindner-Figura,  Jan, Moeser,  Ekkehard, Moeser,  Martin, Oprée,  Frank, Senk,  Wolf-Rüdiger, Sittner,  Silvio, Stellmann,  Frank, Zehelein,  Kai
Zum Werk Dieses Werk geht - wie derzeit kaum ein anderes - mit wissenschaftlichem Anspruch auf sämtliche Bedürfnisse der Praxis auf dem Gebiete der Geschäftsraummiete ein. Der Geschäftsraummietvertrag ist das zentrale Regelungsinstrument für die gewerbliche Gebrauchsüberlassung von Grundstücken und Gebäuden jeder Art; demgegenüber haben sich Pachtverträge oder Leasingverträge nur in Spezialbereichen durchgesetzt. Das Werk befasst sich insbesondere mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungspraxis, die angesichts kärglicher gesetzlicher Regelungen in eine große Anzahl von vertraglichen Einzelregelungen eingreift. Darüber hinaus enthält das Werk zahlreiche Hinweise für die praktische Handhabung mietrechtlicher Probleme. Das Werk stellt die gesamte Problematik des Rechts der Geschäftsraummiete in einzigartiger Weise dar:VertragsparteienAnbahnungsverhältnisseCulpa in contrahendoVertragsabschlussFormvorschriftenAllgemeine GeschäftsbedingungenStörung der GeschäftsgrundlageVertragsdauerMieteBetriebs- u.a. NebenkostenSicherung des VermietersGebrauchsüberlassung und -gewährungRechte des VermietersRechte des MietersVertragsbeendigungAbwicklungVerjährung und VerwirkungUntermieteZwangsvollstreckungInsolvenzverfahrenDingliche Sicherung des MietersVersicherungsfragenSpezialimmobilien (Flughäfen, Hotels etc.) Vorteile auf einen Blickdas Standardwerk jetzt wieder neu mit aktueller Rechtsprechung und Literaturzahlreiche Hinweise für die Praxiskompetente Kommentierungen aller Probleme in einem Band Zur Neuauflage Seit der letzten Auflage ist umfassende neue BGH-Rechtsprechung ergangen, die komplett berücksichtigt wurde, ebenso die gesamte weitere relevante Spezialliteratur. Zielgruppe Für alle im gewerblichen Mietrecht tätigen Praktikerinnen und Praktiker: Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter in Gewerbe und Industrie sowie deren Berater (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater); ferner für Gerichte und schließlich für Gebietskörperschaften mit beträchtlichem Geschäftsraumbestand.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Geschäftsraummiete

Geschäftsraummiete von Bartholomäi,  Reinhard, Beyerle,  Peter, Eggersberger,  Michael, Fuerst,  Stefanie, Griesbach,  Annette, Hörndler,  Ira, Hübner,  Jürgen, Kuß,  Matthias, Laas,  Bernhard, Leutner,  Gerd, Lindner-Figura,  Jan, Moeser,  Ekkehard, Oprée,  Frank, Pietz,  Christian, Senk,  Wolf-Rüdiger, Stellmann,  Frank, Zöll,  Bodo
Zum Werk Dieses Werk geht - wie derzeit kaum ein anderes - mit wissenschaftlichem Anspruch auf sämtliche Bedürfnisse der Praxis auf dem Gebiete der Geschäftsraummiete ein. Der Geschäftsraummietvertrag ist das zentrale Regelungsinstrument für die gewerbliche Gebrauchsüberlassung von Grundstücken und Gebäuden jeder Art; demgegenüber haben sich Pachtverträge oder Leasingverträge nur in Spezialbereichen durchgesetzt. Das Werk befasst sich insbesondere mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungspraxis, die angesichts kärglicher gesetzlicher Regelungen in eine große Anzahl von vertraglichen Einzelregelungen eingreift. Darüber hinaus enthält das Werk zahlreiche Hinweise für die praktische Handhabung mietrechtlicher Probleme. Das Werk stellt die gesamte Problematik des Rechts der Geschäftsraummiete in einzigartiger Weise dar: - Vertragsparteien - Anbahnungsverhältnisse - Culpa in contrahendo - Vertragsabschluss - Formvorschriften - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Störung der Geschäftsgrundlage - Vertragsdauer - Miete - Betriebs- u.a. Nebenkosten - Sicherung des Vermieters - Gebrauchsüberlassung und -gewährung - Rechte des Vermieters - Rechte des Mieters - Vertragsbeendigung - Abwicklung - Verjährung und Verwirkung - Untermiete - Zwangsvollstreckung - Insolvenzverfahren - Dingliche Sicherung des Mieters - Versicherungsfragen - Spezialimmobilien (Flughäfen, Hotels etc.) Vorteile auf einen Blick - das Standardwerk jetzt wieder neu mit aktueller Rechtsprechung und Literatur - zahlreiche Hinweise für die Praxis - kompetente Kommentierungen aller Probleme in einem Band Zur Neuauflage Seit der letzten Auflage 2012 sind vor allem zwei große MietR-Novellen, das Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG 2013) sowie das Mietrechtsnovellierungsgsgesetz (MietNovG 2015 - "Mietpreisbremse") ergangen. Neben den zahlreichen relevanten BGH-Entscheidungen aus 2015 und 2016, etwa zur Mietminderung, wurden vor allem diese Novellen in der Neuauflage berücksichtigt. Zielgruppe Für alle im gewerblichen Mietrecht tätigen Praktiker: Vermieter und Mieter in Gewerbe und Industrie sowie deren Berater (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater); ferner für Gerichte und schließlich für Gebietskörperschaften mit beträchtlichem Geschäftsraumbestand.
Aktualisiert: 2023-01-12
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Beurkundung von Unternehmenstransaktionen

Beurkundung von Unternehmenstransaktionen von Leutner,  Gerd, Schlotter,  Jochen N., Zätzsch,  Jörg
Zum Werk Im Transaktionsgeschäft, d.h. bei Unternehmenskäufen (Anteilskauf oder Asset Deal) und bestimmten Umwandlungsvorgängen, stellt sich regelmäßig die Frage, in welchem Umfang ein qualifizierter Formzwang in Gestalt der Beurkundungspflicht besteht. Für diese können Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts (z.B. § 311b BGB) ebenso maßgeblich sein wie solche des Gesellschaftsrechts (z.B. des GmbHG oder des UmwG), des IPR oder des Zwangsvollstreckungsrechts. Auf manche Zweifelsfragen, etwa zum Umfang eventueller Beurkundungen, gibt es in Literatur und Rechtsprechung kaum verlässliche Antworten. Die Faustregel, im Zweifel alles zu beurkunden, ist aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen oft unbefriedigend. Das vorliegende neue Praxishandbuch erschließt sowohl das Ob als auch das Wie der Beurkundung von Unternehmenstransaktionen. Behandelt werden auch die internationalen Bezüge, z.B. die Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Beurkundungen und praktisch umsetzbare, rechtlich haltbare Lösungen für die Nutzung von Beurkundungsmöglichkeiten im Ausland. Das Werk erschließt den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie notarieller und anwaltlicher Praxis zur Transaktions-Beurkundung. Konkrete Beispiele und Formulierungshilfen aus der Praxis nationaler und internationaler Unternehmenstransaktionen illustrieren die Darstellung. Das sowohl wissenschaftlich fundierte Handbuch zeichnet sich daher auch durch hohen Gebrauchswert aus. Aus dem Inhalt: - Grundlagen (§ 139, 125 BGB) - Notarielle Beurkundungspflicht nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG - Grundstücksveräußerungen, § 311b Abs. 1 BGB - Verträge über die Veräußerung des gesamten Vermögens, § 311b Abs. 3 BGB - Formerfordernisse bei Umwandlungen einschließlich grenzüberschreitender Verschmelzungen (Cross Border Mergers) - Beteiligungsverträge nach § 53 Abs. 2 GmbHG - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO - Beurkundungsverfahren im Einzelnen - Unternehmenstransaktionen mit Auslandsbezug, Art. 11 Abs. 1 EGBGB - Formulierungsmuster - Rechtsprechungsübersicht Vorteile auf einen Blick - erfahrene Experten als Autoren - umfassende Darstellung mit internationaler Dimension - Formulierungsvorschläge aus der Praxis Zu den Autoren Die Verfasser - zwei Rechtsanwälte und ein Anwaltsnotar - sind erfahrene Praktiker des internationalen Transaktionsgeschäfts und durch diverse Fachpublikationen zum Wirtschaftsrecht ausgewiesen. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensjuristen, Geschäftsführer, Registergerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr.

Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr. von Leutner,  Gerd
Die vollstreckbare Urkunde als außergerichtlicher Titel entstand im Zusammenhang mit der Herausbildung eines juristischen kompetenten Notariats. Frankreich darf als das Mutterland der exekutorischen Urkunde betrachtet werden. Seine Kodifikation von 1803 fand weite Verbreitung in Europa; lediglich Skandinavien und der Common-Law-Rechtskreis blieben abseits. Eine Vollstreckbarerklärung im Ausland ermöglichten neben dem sehr uneinheitlichen autonomen Recht zunächst zweiseitige Staatsverträge. Darüber hinausgehend stellten Art. 50 des Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens von 1968 und Art. 50 des Luganer Parallelübereinkommens von 1988 die allseitige Freizügigkeit exekutorischer Urkunden in Westeuropa her. Die Arbeit bringt zunächst eine Bestandsaufnahme der Urkundenvollstreckung in den beteiligten Rechtsordnungen - einschließlich der Rechtsbehelfe des Schuldners und des Exequaturs nach autonomem Recht -, um auf dieser Grundlage eine rechtsvergleichend-vertragsautonome Auslegung der Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung nach Art. 50 GVÜ/LugÜ zu gewinnen. Insbesondere das Kriterium der »öffentlichen« Urkunde wird in Abgrenzung zu Rechtsordnungen ohne Lateinisches Notariat geklärt. Zudem zeigt der Vergleich, daß über den Wortlaut hinaus eine Beteiligung des Schuldners bei der Titelerrichtung notwendig ist. Schließlich werden die Einwendungen des Schuldners - insbesondere die materiellen - im Zusammenhang mit dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung erörtert. International zuständig für materielle Behelfe ist in Anlehnung an die Schuldnerschutzgerichtsstände der Übereinkommen nicht nur der für Klagverfahren zuständige Staat, sondern auch der Vollstreckungsstaat; zwischen beiden besitzt der Schuldner ein Wahlrecht. Die Auslegung der Übereinkommen ergibt weiterhin, daß eine Kombination von Vollstreckbarerklärung und Vollstreckungsgegenklage, wie sie das deutsche Recht praktiziert, unzulässig ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Handelsregisterrecht

Handelsregisterrecht von Leutner,  Gerd, Müther,  Peter Hendrik, Schmidt-Kessel,  Martin
Zum Werk Das Handelsregister ist für das Recht der Kaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften von ebenso zentraler Bedeutung wie das Grundbuch für das Immobilienrecht. Dieser neue Kommentar fasst die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen, umfassend reformierten Vorschriften über das Handelsregister zusammen. Besonderheiten der Register für spezielle Rechtsformen (Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister) sowie das Kostenrecht sind in den Erläuterungen mitberücksichtigt. Verarbeitet sind u.a. die ersten Erfahrungen mit den elektronischen Registern, die durch das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) eingeführt wurden. Danach sind jetzt alle Registereintragungen sind über Internet einsehbar. Jahresabschlüsse von Unternehmen werden seitdem in einem elektronischen Anzeiger bekanntgemacht. Neu geschaffen wurde ein neben dem Handelsregister bestehendes, EU-weites Unternehmensregister. Im Zuge der Aufhebung des FGG ist das Registerverfahrensrecht in den §§ 378-401 FamFG neu geordnet worden. Diese Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten (Unternehmenspublizität) wirft Fragen auf, die der Kommentar praxisgerecht beantwortet. An Bedeutung gewonnen hat das Registerrecht auch infolge der neueren Rechtsprechung betreffend deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Dem trägt nicht nur die Kommentierung der einschlägigen §§ 13d ff. HGB Rechnung, sondern auch ein Sonderteil mit verdichteten Hinweisen zur registerrechtlichen Behandlung wichtiger ausländischer Gesellschaftsformen, z.B. der englischen Limited, plc und LLP, der französischen S.A.R.L., S.A.S. und S.A. sowie weiterer Formen aus Österreich, Italien, Polen und der Schweiz. Vorteile auf einen Blick - übersichtliche Kommentierung mit Querverweisen - Synopse sachverwandter Vorschriften - Kurzdarstellungen zu ausländischem Recht Zu den Autoren Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, ist durch wichtige Veröffentlichungen besonders zum Zivilrecht und zum Europäischen und Internationalen Privatrecht bekannt. Rechtsanwalt Dr. Gerd Leutner, Berlin, ist Partner der Sozietät CMS und hat sich auf Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions sowie Vermögensnachfolge spezialsiert. Dr. Peter-Hendrik Müther war als Richter für Beschwerdeentscheidungen in Registersachen zuständig; er ist Autor mehrerer Publikationen zum Handels- und Registerrecht. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Notare, Registergerichte, Rechtsabteilungen, Geschäftsführer, Banken, Rechtswissenschaftler.
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