Vertragsfreiheit und Diskriminierung.

Vertragsfreiheit und Diskriminierung. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef, Lobinger,  Thomas, Repgen,  Tilman
Vertragsfreiheit enthält auch Freiheit zur Diskriminierung. Sie entbindet legitime Willkür. Der Private entscheidet autonom, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er eine vertragliche Beziehung knüpft. Diese Freiheit kommt jedermann in gleichem rechtlichen Maße zu. Doch deren Ausübung erfolgt unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so daß die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Von jeher streben Moral und Recht danach, dem Mißbrauch der Vertragsfreiheit zu wehren. Insbesondere bemüht sich der Sozialstaat, ein soziales Machtgefälle durch rechtliche Vorkehrungen zu kompensieren und den sozial Schwächeren zu schützen durch Beschränkung der Vertragsfreiheit seines sozial überlegenen Partners. Die staatliche Regulierung der Vertragsfreiheit hat neuartige Intensität erlangt durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung sowie der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr schaffen ein umfangreiches Repertoire an Beschwerde- und Klagebefugnissen, Denunziationsmöglichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen. Die Vertragsfreiheit steht nunmehr unter Sozialstaatskuratel. Unter der Geltung des Grundgesetzes hat bisher kein anderes Gesetz so umfassend den grundrechtlichen Freiraum beschränkt wie das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz, keines so kräftig am Fundament der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft gerüttelt. Das vorliegende Gemeinschaftswerk widmet sich dem Problem der Diskriminierungsverbote, wie sie aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2006 bestehen, aus mehreren rechtlichen Perspektiven: der des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, des Staatskirchenrechts und des Verfassungsrechts, zumal der Grundrechte.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vertragsfreiheit und Diskriminierung.

Vertragsfreiheit und Diskriminierung. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef, Lobinger,  Thomas, Repgen,  Tilman
Vertragsfreiheit enthält auch Freiheit zur Diskriminierung. Sie entbindet legitime Willkür. Der Private entscheidet autonom, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er eine vertragliche Beziehung knüpft. Diese Freiheit kommt jedermann in gleichem rechtlichen Maße zu. Doch deren Ausübung erfolgt unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so daß die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Von jeher streben Moral und Recht danach, dem Mißbrauch der Vertragsfreiheit zu wehren. Insbesondere bemüht sich der Sozialstaat, ein soziales Machtgefälle durch rechtliche Vorkehrungen zu kompensieren und den sozial Schwächeren zu schützen durch Beschränkung der Vertragsfreiheit seines sozial überlegenen Partners. Die staatliche Regulierung der Vertragsfreiheit hat neuartige Intensität erlangt durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung sowie der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr schaffen ein umfangreiches Repertoire an Beschwerde- und Klagebefugnissen, Denunziationsmöglichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen. Die Vertragsfreiheit steht nunmehr unter Sozialstaatskuratel. Unter der Geltung des Grundgesetzes hat bisher kein anderes Gesetz so umfassend den grundrechtlichen Freiraum beschränkt wie das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz, keines so kräftig am Fundament der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft gerüttelt. Das vorliegende Gemeinschaftswerk widmet sich dem Problem der Diskriminierungsverbote, wie sie aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2006 bestehen, aus mehreren rechtlichen Perspektiven: der des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, des Staatskirchenrechts und des Verfassungsrechts, zumal der Grundrechte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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System des kollektiven Arbeitsrechts

System des kollektiven Arbeitsrechts von Hartmann,  Felix, Lobinger,  Thomas, Picker,  Eduard, Richardi,  Reinhard
Wie kaum ein anderer hat Eduard Picker im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts systembildend gewirkt. Seine Schriften zeigen auf, wie sich insbesondere das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht in eine auf der Privatautonomie des Einzelnen gründende Zivilrechtsordnung integrieren lassen. Bislang fehlte es jedoch an einer Gesamtdarstellung seiner kollektivarbeitsrechtlichen Konzeption. In diese Lücke stößt der vorliegende Band. Er versammelt kollektivarbeitsrechtliche Schlüsseltexte Eduard Pickers und orientiert sich bei der Anordnung am äußeren System eines Lehrbuchs. Dies erleichtert gerade auch dem an bestimmten einzelnen Sachmaterien interessierten Leser den Zugang zum inneren System des kollektiven Arbeitsrechts im Sinne Eduard Pickers und hält so zugleich die Einsicht wach, dass Einzelfragen immer erst nach einer Klärung der Grundfragen angemessen und überzeugend zu lösen sind.
Aktualisiert: 2022-12-22
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System des kollektiven Arbeitsrechts

System des kollektiven Arbeitsrechts von Hartmann,  Felix, Lobinger,  Thomas, Picker,  Eduard, Richardi,  Reinhard
Wie kaum ein anderer hat Eduard Picker im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts systembildend gewirkt. Seine Schriften zeigen auf, wie sich insbesondere das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht in eine auf der Privatautonomie des Einzelnen gründende Zivilrechtsordnung integrieren lassen. Bislang fehlte es jedoch an einer Gesamtdarstellung seiner kollektivarbeitsrechtlichen Konzeption. In diese Lücke stößt der vorliegende Band. Er versammelt kollektivarbeitsrechtliche Schlüsseltexte Eduard Pickers und orientiert sich bei der Anordnung am äußeren System eines Lehrbuchs. Dies erleichtert gerade auch dem an bestimmten einzelnen Sachmaterien interessierten Leser den Zugang zum inneren System des kollektiven Arbeitsrechts im Sinne Eduard Pickers und hält so zugleich die Einsicht wach, dass Einzelfragen immer erst nach einer Klärung der Grundfragen angemessen und überzeugend zu lösen sind.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Vertragsfreiheit und Diskriminierung.

Vertragsfreiheit und Diskriminierung. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef, Lobinger,  Thomas, Repgen,  Tilman
Vertragsfreiheit enthält auch Freiheit zur Diskriminierung. Sie entbindet legitime Willkür. Der Private entscheidet autonom, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er eine vertragliche Beziehung knüpft. Diese Freiheit kommt jedermann in gleichem rechtlichen Maße zu. Doch deren Ausübung erfolgt unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so daß die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Von jeher streben Moral und Recht danach, dem Mißbrauch der Vertragsfreiheit zu wehren. Insbesondere bemüht sich der Sozialstaat, ein soziales Machtgefälle durch rechtliche Vorkehrungen zu kompensieren und den sozial Schwächeren zu schützen durch Beschränkung der Vertragsfreiheit seines sozial überlegenen Partners. Die staatliche Regulierung der Vertragsfreiheit hat neuartige Intensität erlangt durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung sowie der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr schaffen ein umfangreiches Repertoire an Beschwerde- und Klagebefugnissen, Denunziationsmöglichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen. Die Vertragsfreiheit steht nunmehr unter Sozialstaatskuratel. Unter der Geltung des Grundgesetzes hat bisher kein anderes Gesetz so umfassend den grundrechtlichen Freiraum beschränkt wie das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz, keines so kräftig am Fundament der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft gerüttelt. Das vorliegende Gemeinschaftswerk widmet sich dem Problem der Diskriminierungsverbote, wie sie aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2006 bestehen, aus mehreren rechtlichen Perspektiven: der des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, des Staatskirchenrechts und des Verfassungsrechts, zumal der Grundrechte.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Grenzen rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten

Die Grenzen rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten von Lobinger,  Thomas
Die Frage, ob und inwieweit rechtsgeschäftliche Leistungspflichten durch veränderte, insbesondere leistungserschwerende Umstände berührt werden, gehört seit jeher zu den Hauptproblemen des vertraglichen Schuldrechts. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung haben auch die insoweit einschlägigen Regelungen des BGB erhebliche Änderungen erfahren. In kritischer Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften (v.a. §§ 275, 311a, 313 BGB) entwickelt Thomas Lobinger ein Lösungskonzept, das sich strikt an der Privatautonomie als dem Geltungsgrund rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten orientiert. Dessen Leistungsfähigkeit belegt er anhand zahlreicher Fälle aus der Rechtsprechung sowie auch an Problemfeldern, deren Regelung das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bewußt offen gelassen hat (insbesondere die sog. vorübergehende Unmöglichkeit). Dabei sichert er sein Konzept immer auch durch historische sowie rechtsvergleichende Hinweise ab. Die Untersuchung ist damit nicht nur für die Anwendung der neuen Vorschriften des deutschen BGB von Bedeutung. Sie läßt sich zugleich als Vorarbeit für ein künftiges europäisches Schuldvertragsrecht verstehen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung

Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung von Lobinger,  Thomas
Verpflichtungen, die wie schuldvertragliche Leistungspflichten der Aufstockung des Gläubigervermögens dienen, erfordern nach traditioneller Lehre einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Schuldners. Demgegenüber erkennen Wissenschaft und Rechtsprechung solche Verpflichtungen heute in weitem Umfang auch dann an, wenn dieser Verpflichtungswille fehlt. Thomas Lobinger überprüft die Tragfähigkeit der von den modernen Lehren zumeist herangezogenen Verschuldens-, Vertrauens-, Verkehrsschutz- und Verantwortungsgesichtspunkte und weist im Anschluß daran auf die grundlegenden Ordnungsmuster des Bürgerlichen Rechts hin. Dabei zeigt sich, daß man im Hinblick auf die Entstehung vermögensaufstockender Leistungspflichten für das Bürgerliche Recht auch heute noch vom Willensprinzip als Grundregel ausgehen muß. Deutlich gemacht wird ferner, daß die zentralen Vorschriften des BGB über Rechtsgeschäfte dieser Grundregel auch weitgehend entsprechen. Thomas Lobinger untersucht insbesondere den Grundsatz der Unbeachtlichkeit geheimer Vorbehalte sowie die gesetzliche Irrtumsregelung. Für die Problematik des 'fehlenden Erklärungsbewußtseins' unterbreitet er einen neuen Lösungsvorschlag. Außerdem interpretiert er die sogenannten 'Rechtsscheinvollmachten' der §§ 170 ff. BGB sowie die Erfüllungshaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB neu. Abschließend sucht er nach einem neuen dogmatischen Fundament für die Lösung der Problematik 'faktischer Vertragsverhältnisse der Daseinsvorsorge' und des 'sozialtypischen Verhaltens'.
Aktualisiert: 2022-05-06
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Zur Integrationskraft zivilrechtlicher Dogmatik

Zur Integrationskraft zivilrechtlicher Dogmatik von Lobinger,  Thomas, Piekenbrock,  Andreas, Stoffels,  Markus
Die fortschreitende Ausdifferenzierung des Rechts entwickelt nicht nur in der Gesamtrechtsordnung, sondern auch innerhalb des Privatrechts erhebliche dogmatische Fliehkräfte. "Nebengebiete" emanzipieren sich immer stärker vom Kernfach. Die gemeinsamen gedanklichen Grundlagen drohen so aus dem Blick zu geraten, was nicht nur der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abträglich ist, sondern auch die innere Wertungskonsistenz der Rechtsordnung gefährdet. Die Beiträge dieses Bandes prüfen deshalb, ob und inwieweit solchen Entwicklungen durch einen Rückgriff auf allgemeines zivilrechtsdogmatisches Denken entgegengewirkt werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei zunächst das Arbeitsrecht und das Insolvenzrecht. Gefragt wird aber auch, welche Rolle zivilrechtsdogmatisches Denken im Verfassungsrecht, im Recht der Europäischen Union sowie bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention spielen könnte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag am 3. November 2010

Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag am 3. November 2010 von Lobinger,  Thomas, Picker,  Eduard, Richardi,  Reinhard, Wilhelm,  Jan
Mit der Festschrift für Eduard Picker zum 70. Geburtstag ehren Weggefährten, Freunde, Kollegen und Schüler einen herausragenden Gelehrten, dessen breit angelegtes wissenschaftliches Œuvre maßgebliche Beiträge zur Entwicklung des Privatrechts enthält. Die Vielfalt im Schaffen des Jubilars spiegelt sich in einer großen Zahl von Veröffentlichungen zum Bürgerlichen Recht, zum Arbeitsrecht, zum Zivilprozessrecht, zur Rechtsgeschichte und nicht zuletzt zu methodischen Fragen wider. Prägender Zug dieses Werkes ist die Kraft zur Systembildung. Rechtsdogmatik und Rechtsgeschichte verschmelzen hier zu einer hermeneutischen Einheit, die in der heutigen Rechtswissenschaft einen Seltenheitswert genießt. Die Festschrift versammelt Beiträge renommierter Autoren aus dem In- und Ausland. In thematischer Hinsicht spannt sie einen weiten Bogen, der das Werk des Jubilars in seiner ganzen Breite reflektiert: Zahlreiche Aufsätze befassen sich mit Grundproblemen des Bürgerlichen Rechts und des Zivilprozessrechts und knüpfen dabei an die Beiträge Eduard Pickers an. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei aktuellen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Beiträge zu rechtsgeschichtlichen Themen und übergreifenden Fragestellungen runden die Festschrift ab.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB) von Gebauer,  Martin, Hadding,  Walther, Lindacher,  Walter, Lobinger,  Thomas, Matthiessen,  Michael, Pfeiffer,  Thomas, Schreiber,  Klaus, Soergel,  Hans-Theodor
Band 5/3 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der §§ 328-432 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die §§ 328-335 (Versprechung der Leistung an einen Dritten), §§ 336-345 (Draufgabe, Vertragsstrafe), §§ 346-354 (Rücktritt), §§ 355-361 (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen), §§ 362-371 (Erfüllung), §§ 372-386 (Hinterlegung), §§ 387-396 (Aufrechung), § 397 (Erlass), §§ 398-413 (Übertragung), §§ 414-419 (Schuldübernahme), §§ 420-432 (Mehrheit von Schuldner und Gläubigern).
Aktualisiert: 2023-04-04
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