Das Kollektivarbeitsrecht, das im Mittelpunkt des zweiten Lehrbuchbandes steht, gibt dem Arbeitsrecht seine Besonderheit. Kollektivmächte – die Gewerkschaften und die Belegschaftsvertretungen (Betriebs- und Personalräte) – wirken auf Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit, um das strukturelle Ungleichgewicht zum Arbeitgeber auszugleichen. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit den Fragen, wer die Akteure sind, wie ihre Rechtsstellung aussieht und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Zwischen Kollektiv- und Individualarbeitsrecht gibt es zahlreiche Berührungspunkte, die sich am deutlichsten bei der Änderung von Arbeitsbedingungen und beim Betriebsübergang zeigen, die im Anschluss an das Kollektivarbeitsrecht behandelt werden. Der Band schließt mit einer Einführung in das Recht der Arbeitsstreitigkeiten, die den Arbeitsgerichten und den Schlichtungsstellen obliegt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Werk behandelt in zwei Bänden alle examenswichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Der erste Band enthält die Grundlagen und das Individualarbeitsrecht, das heißt das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In seinem Aufbau folgt er der Chronologie des Arbeitsverhältnisses: von der Bewerbung über den Vertragsschluss und die Rechtsfragen im bestehenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Besonderen Wert haben die Verfasser auf die Querverbindungen zum Bürgerlichen Recht gelegt. Schaubilder helfen bei der Erfassung der Strukturen, Checklisten und Schemata bei der Lösung von Fällen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Werk behandelt in zwei Bänden alle examenswichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Der erste Band enthält die Grundlagen und das Individualarbeitsrecht, das heißt das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In seinem Aufbau folgt er der Chronologie des Arbeitsverhältnisses: von der Bewerbung über den Vertragsschluss und die Rechtsfragen im bestehenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Besonderen Wert haben die Verfasser auf die Querverbindungen zum Bürgerlichen Recht gelegt. Schaubilder helfen bei der Erfassung der Strukturen, Checklisten und Schemata bei der Lösung von Fällen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Werk behandelt in zwei Bänden alle examenswichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Der erste Band enthält die Grundlagen und das Individualarbeitsrecht, das heißt das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In seinem Aufbau folgt er der Chronologie des Arbeitsverhältnisses: von der Bewerbung über den Vertragsschluss und die Rechtsfragen im bestehenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Besonderen Wert haben die Verfasser auf die Querverbindungen zum Bürgerlichen Recht gelegt. Schaubilder helfen bei der Erfassung der Strukturen, Checklisten und Schemata bei der Lösung von Fällen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Schlüsselproblem des Arbeitsrechts - auf welche Rechtsverhältnisse arbeitsrechtliche Normen anzuwenden sind - ist nach wie vor ungeklärt. Im Zeichen einer Auflösung des »Normalarbeitsverhältnisses« ist die Antwort auf diese Frage wichtiger denn je. Arbeitsverträge - vor allem in den zukunftsweisenden Bereichen der neuen Dienstleistungsgesellschaft («New Economy«, »IT-Branche«, Medienunternehmen) - werden den Verträgen mit Selbständigen immer ähnlicher. In der Grauzone zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ist eine Unterscheidung mit den herkömmlichen Kriterien nur schwer möglich. Neuere Lehren, die den Arbeitnehmer teleologisch definieren und als »verhinderten Unternehmer« begreifen, verleiten nicht nur zu einem unangemessenen Statusdenken, sondern schießen auch über das Ziel hinaus, wenn sie alle sozial schutzbedürftigen Selbständigen dem Arbeitsrecht zuschlagen. Übersehen wird vor allem, daß Zentralbegriff des Arbeitsrechts nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsvertrag ist. Persönliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit sind typische Folgen des arbeitsvertraglichen Leistungsversprechens, aber keine tatbestandlichen Voraussetzungen. So gesehen ist ein Perspektivenwechsel erforderlich. Der Arbeitsvertrag ist das von der Privatrechtsordnung zur Verfügung gestellte Mittel zur Fremdsteuerung des arbeitsteilig organisierten Leistungsprozesses. Mit ihm wird dem Arbeitgeber das Leitungsrecht über diesen Prozeß eingeräumt. Es berechtigt ihn, über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in den Grenzen des Rechts zu verfügen. Sieht man in der »Verfügbarkeit über die Arbeitskraft« das entscheidende Kriterium des neuen Ansatzes, ist das Verhältnis von »Leitungsrecht« und Weisungsrecht im herkömmlichen Sinne zu klären, und es sind die Folgen für die Gestaltung, Durchführung und die Einordnung von Dienstleistungsverhältnissen zu überdenken. Viele Zweifelsfälle lassen sich mit dem neuen Ansatz sicherer als bisher beurteilen. Das verspricht erhebliche Vorteile für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Compliance aktuell – das Sammelwerk. Ein Manual für jeden in der Compliance-Praxis.
Mit dieser Arbeitshilfe sind Sie in der Lage, in der täglichen Praxis aufgeworfene Compliance-Fragen zu lösen und darüber hinaus an den Entwicklungen von Compliance teilzunehmen. Das Manual ist Handbuch, Formularbuch und Zeitschrift in einem. Sie erhalten jährlich drei Hefte mit aktuellem Wissen und bleiben so immer auf dem neuesten Stand für die gesamte Rechtsordnung im Dreiländereck Deutschland, Österreich, Schweiz!
Compliance aktuell
greift die Probleme der Praxis auf, hilft bei deren systematischer Einordnung und bietet konkrete Lösungen an
behandelt die Themen interdisziplinär
unterstützt bei der Risiko- und Haftungsminimierung
liefert aktuelles Wissen
behandelt alle praxisrelevanten Fragestellungen umfassend.
Das Manual ist eine ideale Arbeitshilfe mit systematischen Einführungen in jedes Rechtsthema, ergänzenden Beiträgen zu konkreten Fragestellungen und aktuellen Entwicklungen, Checklisten, Mustern, Formularen und der aufbereiteten wesentlichen Rechtsprechung. Es ist systematisch geordnet nach den Themen
Organhaftung und Compliance
Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz
Bank- und Kapitalmarktrecht
Datenschutzrecht
Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht
Information Technology (IT) & Intellectual Property (IP)
Kartellrecht
Öffentliche Unternehmen
Steuer- und Steuerstrafrecht
Vergaberecht
Wirtschaftsstrafrecht
Rechnungslegung und Controlling
Unternehmensinterne Ermittlungen
Produkthaftung/-sicherheit
Länderteil Österreich
Länderteil Schweiz
Zuletzt erschien Lieferung 22 (Mai 2023 /72 € zzgl. 7 € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-06-12
Autor:
Stephan Beukelmann,
Werner Beulke,
Corinna Boecker,
Anne-Catherine LL.M. Hahn,
Christina Hartig,
Simone Hartmann,
Thorsten Kuthe,
Dieter Lehner,
Mark Livschitz,
Frank Maschmann,
Katharina LL.M. Mitterer,
Evelyn Niitväli,
Andreas Reuter,
Marc Reysen,
Christoph Ritzer,
Christian Rosinus,
Annette LL.M. Rosskopf,
Felix Ruhmannseder,
Benjamin Weiler,
Michael Werner,
Herbert Wohlmann,
Daniel Wuhrmann,
Madeleine Zipperle,
Christian Zwirner
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Das Schlüsselproblem des Arbeitsrechts - auf welche Rechtsverhältnisse arbeitsrechtliche Normen anzuwenden sind - ist nach wie vor ungeklärt. Im Zeichen einer Auflösung des »Normalarbeitsverhältnisses« ist die Antwort auf diese Frage wichtiger denn je. Arbeitsverträge - vor allem in den zukunftsweisenden Bereichen der neuen Dienstleistungsgesellschaft («New Economy«, »IT-Branche«, Medienunternehmen) - werden den Verträgen mit Selbständigen immer ähnlicher. In der Grauzone zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ist eine Unterscheidung mit den herkömmlichen Kriterien nur schwer möglich. Neuere Lehren, die den Arbeitnehmer teleologisch definieren und als »verhinderten Unternehmer« begreifen, verleiten nicht nur zu einem unangemessenen Statusdenken, sondern schießen auch über das Ziel hinaus, wenn sie alle sozial schutzbedürftigen Selbständigen dem Arbeitsrecht zuschlagen. Übersehen wird vor allem, daß Zentralbegriff des Arbeitsrechts nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsvertrag ist. Persönliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit sind typische Folgen des arbeitsvertraglichen Leistungsversprechens, aber keine tatbestandlichen Voraussetzungen. So gesehen ist ein Perspektivenwechsel erforderlich. Der Arbeitsvertrag ist das von der Privatrechtsordnung zur Verfügung gestellte Mittel zur Fremdsteuerung des arbeitsteilig organisierten Leistungsprozesses. Mit ihm wird dem Arbeitgeber das Leitungsrecht über diesen Prozeß eingeräumt. Es berechtigt ihn, über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in den Grenzen des Rechts zu verfügen. Sieht man in der »Verfügbarkeit über die Arbeitskraft« das entscheidende Kriterium des neuen Ansatzes, ist das Verhältnis von »Leitungsrecht« und Weisungsrecht im herkömmlichen Sinne zu klären, und es sind die Folgen für die Gestaltung, Durchführung und die Einordnung von Dienstleistungsverhältnissen zu überdenken. Viele Zweifelsfälle lassen sich mit dem neuen Ansatz sicherer als bisher beurteilen. Das verspricht erhebliche Vorteile für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Schlüsselproblem des Arbeitsrechts - auf welche Rechtsverhältnisse arbeitsrechtliche Normen anzuwenden sind - ist nach wie vor ungeklärt. Im Zeichen einer Auflösung des »Normalarbeitsverhältnisses« ist die Antwort auf diese Frage wichtiger denn je. Arbeitsverträge - vor allem in den zukunftsweisenden Bereichen der neuen Dienstleistungsgesellschaft («New Economy«, »IT-Branche«, Medienunternehmen) - werden den Verträgen mit Selbständigen immer ähnlicher. In der Grauzone zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ist eine Unterscheidung mit den herkömmlichen Kriterien nur schwer möglich. Neuere Lehren, die den Arbeitnehmer teleologisch definieren und als »verhinderten Unternehmer« begreifen, verleiten nicht nur zu einem unangemessenen Statusdenken, sondern schießen auch über das Ziel hinaus, wenn sie alle sozial schutzbedürftigen Selbständigen dem Arbeitsrecht zuschlagen. Übersehen wird vor allem, daß Zentralbegriff des Arbeitsrechts nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsvertrag ist. Persönliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit sind typische Folgen des arbeitsvertraglichen Leistungsversprechens, aber keine tatbestandlichen Voraussetzungen. So gesehen ist ein Perspektivenwechsel erforderlich. Der Arbeitsvertrag ist das von der Privatrechtsordnung zur Verfügung gestellte Mittel zur Fremdsteuerung des arbeitsteilig organisierten Leistungsprozesses. Mit ihm wird dem Arbeitgeber das Leitungsrecht über diesen Prozeß eingeräumt. Es berechtigt ihn, über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in den Grenzen des Rechts zu verfügen. Sieht man in der »Verfügbarkeit über die Arbeitskraft« das entscheidende Kriterium des neuen Ansatzes, ist das Verhältnis von »Leitungsrecht« und Weisungsrecht im herkömmlichen Sinne zu klären, und es sind die Folgen für die Gestaltung, Durchführung und die Einordnung von Dienstleistungsverhältnissen zu überdenken. Viele Zweifelsfälle lassen sich mit dem neuen Ansatz sicherer als bisher beurteilen. Das verspricht erhebliche Vorteile für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Schlüsselproblem des Arbeitsrechts - auf welche Rechtsverhältnisse arbeitsrechtliche Normen anzuwenden sind - ist nach wie vor ungeklärt. Im Zeichen einer Auflösung des »Normalarbeitsverhältnisses« ist die Antwort auf diese Frage wichtiger denn je. Arbeitsverträge - vor allem in den zukunftsweisenden Bereichen der neuen Dienstleistungsgesellschaft («New Economy«, »IT-Branche«, Medienunternehmen) - werden den Verträgen mit Selbständigen immer ähnlicher. In der Grauzone zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ist eine Unterscheidung mit den herkömmlichen Kriterien nur schwer möglich. Neuere Lehren, die den Arbeitnehmer teleologisch definieren und als »verhinderten Unternehmer« begreifen, verleiten nicht nur zu einem unangemessenen Statusdenken, sondern schießen auch über das Ziel hinaus, wenn sie alle sozial schutzbedürftigen Selbständigen dem Arbeitsrecht zuschlagen. Übersehen wird vor allem, daß Zentralbegriff des Arbeitsrechts nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsvertrag ist. Persönliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit sind typische Folgen des arbeitsvertraglichen Leistungsversprechens, aber keine tatbestandlichen Voraussetzungen. So gesehen ist ein Perspektivenwechsel erforderlich. Der Arbeitsvertrag ist das von der Privatrechtsordnung zur Verfügung gestellte Mittel zur Fremdsteuerung des arbeitsteilig organisierten Leistungsprozesses. Mit ihm wird dem Arbeitgeber das Leitungsrecht über diesen Prozeß eingeräumt. Es berechtigt ihn, über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in den Grenzen des Rechts zu verfügen. Sieht man in der »Verfügbarkeit über die Arbeitskraft« das entscheidende Kriterium des neuen Ansatzes, ist das Verhältnis von »Leitungsrecht« und Weisungsrecht im herkömmlichen Sinne zu klären, und es sind die Folgen für die Gestaltung, Durchführung und die Einordnung von Dienstleistungsverhältnissen zu überdenken. Viele Zweifelsfälle lassen sich mit dem neuen Ansatz sicherer als bisher beurteilen. Das verspricht erhebliche Vorteile für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Zum Werk
Der Großkommentar ist auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. Mit dogmatischem Tiefgang, aber stets auch den Rechtsanwender im Blick, erläutert das Werk die Normen der Datenschutz-Grundverordnung und sämtliche Bestimmungen des BDSG stringent und mit Blick für das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet.
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich fundierte Darstellungenhoher Praxisnutzen, auch wegen des Einbezugs der Auswirkungen von Digitalisierung und Vernetzung auf Wirtschaft und Verwaltungrenommiertes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis
Zur Neuauflage
Auch die 4. Auflage wertet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung wieder umfassend aus. Darüber hinaus werden auch die einschlägigen Normen des TTDSG, soweit für DS-GVO und BDSG relevant, bei den jeweiligen Kommentierungen in Bezug genommen und erörtert.
Zielgruppe
Für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, Rechtsanwaltschaften, Richterschaften, Datenschutzbeauftragte, Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Matthias Bäcker,
Mirko Bange (geb. Wieczorek),
Matthias Bergt,
Franziska Boehm,
Benedikt Buchner,
Johannes Caspar,
Alexander Dix,
Sebastian Golla,
Jürgen Hartung,
Nina Elisabeth Herbort,
Tobias Herbst,
Silke Jandt,
Manuel Klar,
Jürgen Kühling,
Frank Maschmann,
Paulina Jo Pesch,
Thomas Petri,
Johannes Raab,
Florian Sackmann,
Christian Schroeder,
Simon Schwichtenberg,
Marie-Theres Tinnefeld,
Thilo Weichert
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Das Werk behandelt in zwei Bänden alle examenswichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Der erste Band enthält die Grundlagen und das Individualarbeitsrecht, das heißt das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In seinem Aufbau folgt er der Chronologie des Arbeitsverhältnisses: von der Bewerbung über den Vertragsschluss und die Rechtsfragen im bestehenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Besonderen Wert haben die Verfasser auf die Querverbindungen zum Bürgerlichen Recht gelegt. Schaubilder helfen bei der Erfassung der Strukturen, Checklisten und Schemata bei der Lösung von Fällen.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Das Werk behandelt in zwei Bänden alle examenswichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Der erste Band enthält die Grundlagen und das Individualarbeitsrecht, das heißt das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In seinem Aufbau folgt er der Chronologie des Arbeitsverhältnisses: von der Bewerbung über den Vertragsschluss und die Rechtsfragen im bestehenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung. Besonderen Wert haben die Verfasser auf die Querverbindungen zum Bürgerlichen Recht gelegt. Schaubilder helfen bei der Erfassung der Strukturen, Checklisten und Schemata bei der Lösung von Fällen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-01-01
Autor:
Stephan Beukelmann,
Werner Beulke,
Corinna Boecker,
Anne-Catherine Hahn,
Christina Hartig,
Simone Hartmann,
Hartmut Henninger,
Dieter Lehner,
Alexander Lingert,
Mark Livschitz,
Frank Maschmann,
Katharina Mitterer,
Evelyn Niitväli,
Andreas Reuter,
Marc Reysen,
Christoph Ritzer,
Annette Rosskopf,
Felix Ruhmannseder,
Benjamin Weiler,
Michael Werner,
Daniel Wuhrmann,
Christian Zwirner
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Zum Werk
Der Kommentar berücksichtigt die Auswirkungen auf die Betriebsverfassung durch die Vielzahl arbeitsrechtlicher Entscheidungen des BAG und der Landesarbeitsgerichte und zeigt die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung auf.
Zentrale Themen des Werkes sind:Gemeinsamer BetriebAbgrenzung leitender Angestellter bei der BetriebsratswahlZuständigkeit des Gesamt- und des KonzernbetriebsratsMitbestimmungstatbestände nach §§ 87 und 99 BetrVGMitbestimmung über Interessenausgleich und Sozialplan bei BetriebsänderungenAnsprüche des Betriebsrats gegen den Arbeitgebererweiterte FreistellungspflichtenEinführung des vereinfachten Wahlverfahrens für KleinbetriebeRegelung der teilautonomen ArbeitsgruppeJugend- und AuszubildendenvertretungGeltung des BetrVG im Ausland
Vorteile auf einen BlickArbeitsmittel für die betriebliche PraxisEinarbeitung umfangreicher, wichtiger Rechtsprechungausgewiesenes Expertenteam
Zur NeuauflagePünktlich zur 2022 anstehenden Betriebsratswahl gibt die Neubearbeitung des Kommentars wichtige Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und bietet sich insbesondere als wertvolles Arbeitsmittel für das neu gewählte Gremium anAuswertung neuester Rechtsprechung und Literatur als Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl kollektivrechtlich relevanter ThemenDie 17. Auflage bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand im gesamten Bereich der Betriebsverfassung. So wurden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des kollektiven Arbeitsrechts erweitert. Aktuelle Themenschwerpunkte, wie die praktischen Auswirkungen der Covid-19 Gesetzgebung, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die geänderte Wahlordnung sowie die Folgen des Qualifizierungschancengesetzes wurden berücksichtigt und um Antworten auf drängende Fragen aus der Praxis ergänztWesentliche Schlagworte zur Neuauflage sind überdies:virtuelle BR Sitzungen, Betriebsversammlungen und EinigungsstellenMatrix-Strukturen und DiversityGemeinschaftsbetrieb und steuerrechtlicher TeilbetriebBeschäftigtendatenschutz (EU-DSGVO)Mindestlohn, Entgelttransparenz und AGGLeiharbeit und Fremdpersonalbetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)GefährdungsbeurteilungCompliance und BetriebsratsvergütungHaftung des BRHomeoffice/mobile Arbeit/Arbeitsplatzteilung (Desksharing)internationale BetriebsverfassungGrenzen der Betriebs-(vereinbarungs)autonomieDigitale BetriebsverfassungTarifpluralitätSocial Media (BYOD) GuidelinesRechtsschutz gegen BR und zivilrechtliche Haftung, Unterlassungsanspruch
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personal- und Betriebsräte, Personalabteilungen, Justiz, Verbände, Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der Großkommentar ist auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. Dogmatisch fundiert, aber stets auch den Rechtsanwender im Blick, erläutert das Werk die Normen der Datenschutz-Grundverordnung und sämtliche Bestimmungen des aktuellen BDSG stringent und mit Blick auf das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet.
Vorteile auf einen Blickdogmatisch fundierte, hoch aktuelle Darstellungen mit Blick für das Wesentlichehoher Praxisnutzen, auch wegen des Einbezugs der Auswirkungen von Digitalisierung und Vernetzung auf Wirtschaft und Verwaltungrenommiertes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis
Zur Neuauflage
Auch die 3. Auflage wertet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung wieder umfassend aus, einschließlich der Schrems II-Entscheidung des EuGH vom Juli 2020 in den Art. 44 ff. DS-GVO.
Zielgruppe
Für Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte, Richter, Datenschutzbeauftragte, Behördenmitarbeiter und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Matthias Bäcker,
Mirko Bange (geb. Wieczorek),
Matthias Bergt,
Franziska Boehm,
Benedikt Buchner,
Johannes Caspar,
Alexander Dix,
Sebastian Golla,
Jürgen Hartung,
Tobias Herbst,
Silke Jandt,
Manuel Klar,
Jürgen Kühling,
Frank Maschmann,
Paulina Jo Pesch,
Thomas Petri,
Johannes Raab,
Florian Sackmann,
Maximilian Schnebbe,
Christian Schroeder,
Simon Schwichtenberg,
Marie-Theres Tinnefeld,
Thilo Weichert
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In 40 Kapiteln präsentiert die Neuauflage praktisch erprobte Lösungen für alle rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme der Entgeltgestaltung im Unternehmen. Grundlage ist das Konzept der „Total Compensation“, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird.
Nach einleitenden Beiträgen zur Entgeltgestaltung aus Sicht der Personalwirtschaft und der Motivationsforschung werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Vergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern und Vorständen diskutiert, um sodann die verschiedenen Komponenten der Gesamtvergütung zu beleuchten. Boni, Prämien und Provisionen kommen dabei ebenso zur Sprache wie Aktienoptionen, Dienstwagen und Incentivemaßnahmen, wie zB kostenintensive Fortbildungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zu Fragen der Lohnsteuer und Beitragspflicht der diversen Entgeltkomponenten.
Die Neuauflage enthält zusätzliche Kapitel zu besonders praxisrelevanten Themen: Entgelttransparenzgesetz, Schutz personenbezogener Entgeltdaten nach DSGVO und neuem BDSG, Eingruppierung und Eingruppierungsstreit, Vergütungsordnungen beim Betriebsübergang sowie Provisionen.
Aktualisiert: 2020-04-07
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In 40 Kapiteln präsentiert die Neuauflage praktisch erprobte Lösungen für alle rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme der Entgeltgestaltung im Unternehmen. Grundlage ist das Konzept der „Total Compensation“, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird.
Nach einleitenden Beiträgen zur Entgeltgestaltung aus Sicht der Personalwirtschaft und der Motivationsforschung werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Vergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern und Vorständen diskutiert, um sodann die verschiedenen Komponenten der Gesamtvergütung zu beleuchten. Boni, Prämien und Provisionen kommen dabei ebenso zur Sprache wie Aktienoptionen, Dienstwagen und Incentivemaßnahmen, wie zB kostenintensive Fortbildungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zu Fragen der Lohnsteuer und Beitragspflicht der diversen Entgeltkomponenten.
Die Neuauflage enthält zusätzliche Kapitel zu besonders praxisrelevanten Themen: Entgelttransparenzgesetz, Schutz personenbezogener Entgeltdaten nach DSGVO und neuem BDSG, Eingruppierung und Eingruppierungsstreit, Vergütungsordnungen beim Betriebsübergang sowie Provisionen.
Aktualisiert: 2020-04-07
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In 40 Kapiteln präsentiert die Neuauflage praktisch erprobte Lösungen für alle rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme der Entgeltgestaltung im Unternehmen. Grundlage ist das Konzept der „Total Compensation“, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird.
Nach einleitenden Beiträgen zur Entgeltgestaltung aus Sicht der Personalwirtschaft und der Motivationsforschung werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Vergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern und Vorständen diskutiert, um sodann die verschiedenen Komponenten der Gesamtvergütung zu beleuchten. Boni, Prämien und Provisionen kommen dabei ebenso zur Sprache wie Aktienoptionen, Dienstwagen und Incentivemaßnahmen, wie zB kostenintensive Fortbildungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zu Fragen der Lohnsteuer und Beitragspflicht der diversen Entgeltkomponenten.
Die Neuauflage enthält zusätzliche Kapitel zu besonders praxisrelevanten Themen: Entgelttransparenzgesetz, Schutz personenbezogener Entgeltdaten nach DSGVO und neuem BDSG, Eingruppierung und Eingruppierungsstreit, Vergütungsordnungen beim Betriebsübergang sowie Provisionen.
Aktualisiert: 2020-04-07
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Das Kollektivarbeitsrecht, das im Mittelpunkt des zweiten Lehrbuchbandes steht, gibt dem Arbeitsrecht seine Besonderheit. Kollektivmächte – die Gewerkschaften und die Belegschaftsvertretungen (Betriebs- und Personalräte) – wirken auf Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit, um das strukturelle Ungleichgewicht zum Arbeitgeber auszugleichen. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit den Fragen, wer die Akteure sind, wie ihre Rechtsstellung aussieht und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Zwischen Kollektiv- und Individualarbeitsrecht gibt es zahlreiche Berührungspunkte, die sich am deutlichsten bei der Änderung von Arbeitsbedingungen und beim Betriebsübergang zeigen, die im Anschluss an das Kollektivarbeitsrecht behandelt werden. Der Band schließt mit einer Einführung in das Recht der Arbeitsstreitigkeiten, die den Arbeitsgerichten und den Schlichtungsstellen obliegt.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Das Kollektivarbeitsrecht, das im Mittelpunkt des zweiten Lehrbuchbandes steht, gibt dem Arbeitsrecht seine Besonderheit. Kollektivmächte – die Gewerkschaften und die Belegschaftsvertretungen (Betriebs- und Personalräte) – wirken auf Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit, um das strukturelle Ungleichgewicht zum Arbeitgeber auszugleichen. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit den Fragen, wer die Akteure sind, wie ihre Rechtsstellung aussieht und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Zwischen Kollektiv- und Individualarbeitsrecht gibt es zahlreiche Berührungspunkte, die sich am deutlichsten bei der Änderung von Arbeitsbedingungen und beim Betriebsübergang zeigen, die im Anschluss an das Kollektivarbeitsrecht behandelt werden. Der Band schließt mit einer Einführung in das Recht der Arbeitsstreitigkeiten, die den Arbeitsgerichten und den Schlichtungsstellen obliegt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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