Zum Werk
Die Neuerscheinung behandelt die für das aktuelle Datenschutzrecht zentrale Institution des Datenschutzbeauftragten, der seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für nahezu sämtliche Unternehmen und Behörden verpflichtend eingesetzt werden muss. Dargestellt werden einerseits die Pflicht von Arbeitgebern und Dienstherrn zur Bestellung von betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten und andererseits deren in ihrer unabhängigen Rechtsposition wahrzunehmenden Aufgaben.
Aus dem InhaltDatenschutz-KontrollsystemBenennung des DatenschutzbeauftragtenVerfahren der BenennungAnforderungen an die Person des DatenschutzbeauftragtenRechtsstellungAufgabenHaftungSanktionen
Vorteile auf einen Blickmit konkreten Handlungsanleitungenmit Stellungnahmen der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehördenmit Leitsätzen zur maßgeblichen Rechtsprechung im Datenschutzrecht
Zielgruppe
Für Unternehmen und Behörden und dort tätige Datenschutzbeauftragte sowie für die Rechtsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft
Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt.
Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme).
Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen.
Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte?
Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet.
Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten.
Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Rolf Bender,
Kristin Benedikt,
Marc Brauer,
Lucia Burkhardt,
Peter Büttgen,
Jens Eckhardt,
Stefan Hanloser,
Maximilian Hermann,
Sven Hermerschmidt,
Viktor Janik,
Andreas Jaspers,
Lutz Martin Keppeler,
Sebastian Kocks,
Niels Lepperhoff,
Konrad Menz,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Yvette Reif,
Steve Ritter,
Rolf Schwartmann,
Clemens Steinbach,
Rebekka Weiß,
Steffen Weiß,
Christoph Zippel
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Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft
Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt.
Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme).
Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen.
Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte?
Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet.
Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten.
Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-02-27
Autor:
Rolf Bender,
Kristin Benedikt,
Marc Brauer,
Lucia Burkhardt,
Peter Büttgen,
Jens Eckhardt,
Stefan Hanloser,
Maximilian Hermann,
Sven Hermerschmidt,
Viktor Janik,
Andreas Jaspers,
Lutz Martin Keppeler,
Sebastian Kocks,
Niels Lepperhoff,
Konrad Menz,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Yvette Reif,
Steve Ritter,
Rolf Schwartmann,
Clemens Steinbach,
Rebekka Weiß,
Steffen Weiß,
Christoph Zippel
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Zum Werk
Die Beachtung des Datenschutzes ist eine existenzielle Vorgabe in fast allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung. Informationsverarbeitung ist einerseits unverzichtbar, andererseits gilt es die Freiheitsrechte des "Betroffenen" insbesondere angesichts stetig fortschreitender technischer Entwicklungen weiterhin zu gewährleisten. Aufgabe der Kommentierung bleibt es, das diesen Konflikt lösende Recht praxisnah darzustellen. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt der Bürgerin und des Bürgers annehmen, bedürfen dabei besonderer Betrachtung.
Die bislang getrennt erschienenen Kommentierungen der DS-GVO und des BDSG werden in dieser Neuauflage zusammengefasst. Erreicht wurde damit zum einen eine bessere Übersichtlichkeit, zum anderen die Straffung der Kommentierungen durch Verweisungen insbesondere dort, wo DS-GVO und BDSG inhaltsgleiche Regelungen enthalten. Dadurch wurde auch Platz für die erforderliche Darstellung neuer gesetzlicher Regelungen und die Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, Literatur und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden gewonnen.
Vorteile auf einen Blickklare SystematikKonzentration auf das Wesentlichevon Praktikerinnen und Praktikern des Datenschutzes
Zur Neuauflage
Die bislang getrennt erschienenen Kommentierungen der DS-GVO und des BDSG werden in dieser Neuauflage zusammengefasst. Sie berücksichtigt neue gesetzliche Reglungen u. a. im Beschäftigentendatenschutz oder in der Telekommunikation sowie aktuelle Rechtsprechung, Literatur und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Wissenschaft und nicht zuletzt betroffene Personen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Thimo Brand,
Anne Brandenburg,
Frank Braun,
Pascal Bronner,
Sebastian Dienst,
Eugen Ehmann,
Carolyn Eichler,
Lorenz Franck,
Peter Gola,
Dirk Heckmann,
Christoph Klug,
Niclas Krohm,
Thomas Lapp,
Niels Lepperhoff,
Ninja Marnau,
Alexander Nguyen,
Norbert Nolte,
Anne Paschke,
Carlo Piltz,
Stephan Pötters,
Yvette Reif,
Daniel Rücker,
Barbara Sandfuchs,
Martin Scheurer,
Alexander Schmid,
Sebastian Schulz,
Tobias Starnecker,
Philipp Stroh,
Barbara Thiel,
Christoph Werkmeister
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Zum Werk
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Online-Services richten sich nicht nur nach dem allgemeinen Datenschutz - der DSGVO. Verantwortliche müssen darüber hinaus die internetspezifischen Datenschutzvorschriften auf nationaler Ebene (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG) beachten. Zusätzlich ist das Recht der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) zu berücksichtigen. Darunter fallen Regelungen des Kodex zur elektronischen Kommunikation sowie des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes.
Das Handbuch erläutert ausgehend von Websites und Apps und sodann überleitend anhand der gängigsten Praxisfälle die rechtlichen Anforderungen an die Praxis des Onlinedatenschutzes in Unternehmen und Behörden. Dabei wird insbesondere das Verhältnis zwischen dem europäischen und nationalen Recht dargelegt und auf den unterschiedlichen Schutzbereich der Rechtsakte eingegangen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen des EuGHs und der nationalen Gerichte werden ebenso erläutert wie Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden.
InhaltRechtliche Grundlagen des europäischen und nationalen DatenschutzrechtsWebsites und AppsMessengerEinsatz von Social Media im UnternehmenOnline-MarketingNewsletterOnlineshopsVideokonferenzenInternet of Things/Edge ComputingKünstliche IntelligenzDigitales ErbeConnected CareGaming und eSports
Vorteile auf einen BlickChecklisten, Vertragsmuster und Grafikenstrategische Anwenderhinweise zum Umgang mit Datenschutzaufsichtsbehördentechnische Hintergründe tiefgreifend und verständlich erklärt
Zielgruppe
Für Rechts- und Syndikusanwaltschaft, Marketingabteilungen, interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzbehörden, Richterschaft, Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Kristin Benedikt,
Isabelle Brams,
Stefan Brink,
Lucia Burkhardt,
Peter Büttgen,
Thomas Duhr,
Christian Dürschmied,
Ulrike Egle,
Vera Eickhoff,
Wolfram Felber,
Lorenz Franck,
Stefan Hanloser,
Marit Hansen,
Nina Elisabeth Herbort,
Tilman Herbrich,
Maximilian Hermann,
Matthias Horn,
Andreas Jaspers,
Tobias Keber,
Lutz Keppeler,
Martin Kessen,
Sebastian Lottkus,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Boris Paal,
Heinz-Joachim Pabst,
Ronald Petrlic,
David Pfau,
Carlo Piltz,
Karin Raude,
Yvette Reif,
Thorsten Schaefer,
Achim Schlosser,
Adrian Schneider,
Sebastian Schulz,
Rolf Schwartmann,
Thomas Schwenke,
David Seiler,
Gregor Thüsing,
Robert Tinnefeld,
Christian Völkel,
Steffen Weiß,
Maria Wilhelm-Robertson,
Tim Wybitul,
Marin Zimaj,
Christoph Zippel,
Johannes Zwerschke
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Zum Werk
Die Neuerscheinung behandelt die für das aktuelle Datenschutzrecht zentrale Institution des Datenschutzbeauftragten, der seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für nahezu sämtliche Unternehmen und Behörden verpflichtend eingesetzt werden muss. Dargestellt werden einerseits die Pflicht von Arbeitgebern und Dienstherrn zur Bestellung von betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten und andererseits deren in ihrer unabhängigen Rechtsposition wahrzunehmenden Aufgaben.
Aus dem InhaltDatenschutz-KontrollsystemBenennung des DatenschutzbeauftragtenVerfahren der BenennungAnforderungen an die Person des DatenschutzbeauftragtenRechtsstellungAufgabenHaftungSanktionen
Vorteile auf einen Blickmit konkreten Handlungsanleitungenmit Stellungnahmen der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehördenmit Leitsätzen zur maßgeblichen Rechtsprechung im Datenschutzrecht
Zielgruppe
Für Unternehmen und Behörden und dort tätige Datenschutzbeauftragte sowie für die Rechtsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Zum Werk
Der deutsche Gesetzgeber hat in dem neugefassten BDSG zum einen Ergänzungen und Spezifizierungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen und gleichzeitig die EU-Richtlinie zur Datenverarbeitung im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit umgesetzt. Das neue BDSG bleibt damit ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzrechts in Deutschland, dessen eigenständige Kommentierung sich deshalb aufdrängt. Dabei wird den europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. Besonderer Wert wurde auf die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von DS-GVO und BDSG sowie dem bereichsspezifischen Datenschutz gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- wissenschaftlich fundiert
- von Praktikern und wissenschaftlichen Experten des Datenschutzes
- Berücksichtigung der Rechtsauffassungen von Datenschutzbehörden und der Querbezüge zur DS-GVO
- aktueller Literaturüberblick
- Konzentration auf das Wesentliche
Zur Neuauflage
Für die 13. Auflage wurde das Werk unter der Herausgeberschaft von Gola/Heckmann in der bewährten Qualität des Gola/Schomerus komplett neu bearbeitet. Das neue Autorenteam besteht aus den Herausgebern und Datenschutzexperten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwälte, Richter, Bürger sowie die Ausbildung im Datenschutzrecht an Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen.
Aktualisiert: 2022-09-08
Autor:
Frank Braun,
Sebastian Dienst,
Eugen Ehmann,
Lorenz Franck,
Peter Gola,
Dirk Heckmann,
Niclas Krohm,
Thomas Lapp,
Ninja Marnau,
Norbert Nolte,
Anne Paschke,
Yvette Reif,
Daniel Rücker,
Barbara Sandfuchs,
Martin Scheurer,
Alexander Schmid,
Sebastian Schulz,
Tobias Starnecker,
Barbara Thiel,
Christoph Werkmeister
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Zum Werk
Den Anforderungen des Datenschutzes ist in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das hierfür derzeit noch als Grundnorm maßgebende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird im Mai 2018 durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und eine Neufassung des BDSG abgelöst. Unmittelbar geltendes europäisches Recht wird für die Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung den Datenschutz in der EU einheitlich gestalten. Für Wirtschaft und Verwaltung gilt es, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Aufgabe der Kommentierung ist es daher, vor allem im Vergleich zum noch geltenden Recht, insbesondere die Neuregelungen der DS-GVO und des diese ergänzenden neuen BDSG auf den Gebieten des Kunden-, Beschäftigten- und Bürgerdatenschutzes deutlich zu machen. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt des Bürgers annehmen, bedürfen besonderer Betrachtung. Das gilt auch für die Neukonzeption der Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörden und den Möglichkeiten zur Gestaltung internationalen Datenverkehrs.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik
- Konzentration auf das Wesentliche
- von Praktikern des Datenschutzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage wurde notwendig, um die die DS-GVO ergänzenden Regelungen des neuen BDSG rechtzeitig zu berücksichtigen. Ferner konnten aufgrund der zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossenen DS-GVO-Neukommentierungen die gegebenenfalls unterschiedlichen Literaturauffassungen aufgegriffen werden.
Zielgruppe
Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwälte, Richter, Wissenschaft.
Aktualisiert: 2022-07-06
Autor:
Carolyn Eichler,
Lorenz Franck,
Peter Gola,
Christoph Klug,
Niels Lepperhoff,
Alexander Nguyen,
Norbert Nolte,
Carlo Piltz,
Stephan Pötters,
Yvette Reif,
Sebastian Schulz,
Philipp Stroh,
Christoph Werkmeister
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Fälle illegalen Datenhandels in der jüngeren Vergangenheit haben dazu geführt, dass die deutschen Gesetzgeber das Datenschutzrecht im Bereich der Werbung verschärft haben.
Gleichzeitig werden Kunden im Hinblick auf den Umgang mit ihren Daten zunehmend sensibler. Wie also kann man als Hotel, Verkehrsunternehmen oder Reisebüro noch rechtssicher seine
(potentiellen) Kunden ansprechen? Welche Werbeaktionen sind rechtmäßig und welche kundenbezogenen Daten darf man speichern? Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz im eigenen Betrieb aus und was ist auf Geschäftsreisen zu beachten? Zu diesen und vielen weiteren Fragen gibt der Praxisleitfaden „Brennpunkt Datenschutz“ Antworten. Behandelt werden unter anderem die Themen Computerreservierungssysteme, Fluggastdatenübermittlung, Umgang mit Meldedaten von Hotelgästen, gemeinsame Datenbestände innerhalb von Hotelketten, Videoüberwachung in der Reise- und Tourismusbranche, der Einsatz von Firmenkreditkarten sowie Risiken und Schutz mobiler Endgeräte.
Aktualisiert: 2020-03-04
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Der Datenschutzbeauftragte hat eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Gewährleistung des Datenschutzes im Unternehmen. Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Seine Aufgabe erschöpft sich dabei nicht bloß in der Unterrichtung des Verantwortlichen über seine Verpflichtungen. Die gesetzliche Verpflichtung, auf die Einhaltung des Datenschutzes „hinzuwirken“, bedeutet vielmehr, dass der Beauftragte im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Fortentwicklung des Datenschutzes aktiv werden soll: durch aktive Beratung, Überzeugungsarbeit, Unterstützung bei konkreten Fragen, Prozessen und Verfahrenseinführungen. Er ist Berater in der Weise, dass er an der Legalisierung legitimer Verarbeitungen mitwirkt, Lösungswege aufzeigt und mitgestaltet.
Die vorliegende Broschüre beleuchtet die Rechtsstellung und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Detail, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Themen Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle liegt. Abgerundet werden die Ausführungen durch zahlreiche praxisrelevante Muster und Materialien.
Aktualisiert: 2019-12-30
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