Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Markus Appel,
Hans Becher,
Christian Bickenbach,
Caroline Douhaire,
Peter Durinke,
Sven Fischerauer,
Claudio Franzius,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Nils Christian Ipsen,
Karsten Keller,
Alexander Kenyeressy,
Remo Klinger,
Susan Krohn,
Moritz Lange,
Eva Lohse,
Katharina Mohr,
Martin J. Ohms,
Franz Reimer,
Andreas Rietzler,
Kaja Rothfuß,
Johannes Saurer,
Angela Schwerdtfeger,
Henning Thomas,
Jan Christoph Weise,
Andreas Weiß,
Jens Willbrand,
Holger Wöckel,
Fabiana Wolf
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Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
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Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Markus Appel,
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Christian Bickenbach,
Caroline Douhaire,
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Claudio Franzius,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Nils Christian Ipsen,
Karsten Keller,
Alexander Kenyeressy,
Remo Klinger,
Susan Krohn,
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Eva Lohse,
Katharina Mohr,
Martin J. Ohms,
Franz Reimer,
Andreas Rietzler,
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Andreas Weiß,
Jens Willbrand,
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gedächtnisschrift für Arndt Schmehl versammelt über vierzig Beiträge zu aktuellen Fragen der Juristenausbildung und des Juristenethos, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Sozial- und Gesundheitsrecht, Steuerrecht und Umwelt- und Planungsrecht aus der Feder von Juristinnen und Juristen aus Universität und Praxis. Der Anhang dokumentiert das Manuskript einer steuerrechtlichen Vorlesung und eines Vortrags von Arndt Schmehl zur Juristenausbildung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - sind wohlfeile Kampfvokabeln. Sind sie auch justitiable Normen? Was bei den klassischen Verfassungsprinzipien der Art. 1, 20 und 20a GG unproblematisch erscheint, wird bei anderen Prinzipientypen prekär. Lassen sich beispielsweise neben den expliziten Prinzipien auch implizite Prinzipien begründen? Nach welchen Kriterien entscheidet sich, ob Rechtsstaatlichkeit, Subsidiarität oder Verantwortung (um nur einen Bruchteil grundgesetzlich inspirierter Prinzipienkreationen zu nennen) Normen des Grundgesetzes sind? Genügt hier die beliebte Berufung auf eine "Gesamtschau"? Und wie sind - umgekehrt - die Verfassungsprinzipien anzuwenden? Ihre quecksilbrige Natur als verfassungsrechtliche Generalklauseln scheint eine nachvollziehbare, rechtssichere Konkretisierung von vornherein auszuschließen.
Franz Reimer tritt den Gegenbeweis an. In der vorliegenden Arbeit widmet er sich damit einem weithin brachliegenden Feld des Verfassungsrechts: dem Allgemeinen Teil der Verfassungsprinzipien. Nach einem Überblick über verschiedene Prinzipientypen im Grundgesetz erweist seine Untersuchung Verfassungsprinzipien als Normen, deren Glanz und Elend in ihrer Rechtsfolgenoffenheit liegt - ein Befund, der nicht zu interpretatorischer Verzagtheit zwingt. Auf dem Grat zwischen puritanischem Verfassungstextpositivismus und phantasievoller Verfassungsanreicherung muß die Wirkungsweise der Verfassungsprinzipien ergründet werden, etwa ihr Zusammenspiel mit den Verfassungseinzelnormen. Nur so können die Verfassungsprinzipien in Begründung und Anwendung methodisch domestiziert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kann man politische Philosophie, Ideengeschichte und Rechtsphilosophie betreiben, ohne den Beitrag jüdischen Staatsdenkens einzubeziehen? Diese Festschrift für Prof. Dr. Eric Nelson, Harvard University, dokumentiert die zur Verleihung des Erwin-Stein-Preises 2015 gehaltenen Reden und begründet, warum die Frage zu verneinen ist.°°°°Die Grußworte von Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gabriele Britz, Staatssekretär Ingmar Jung, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, und Vizepräsident Prof. Dr. Peter R. Schreiner, Justus-Liebig-Universität Gießen, gehen auf die Verdienste Erwin Steins als Richter am Bundesverfassungsgericht, Kultusminister und Wiedergründer der Gießener Universität ein. In seiner Laudatio auf Eric Nelson stellt Dr. Justus von Daniels dessen Werk „The Hebrew Republic. Jewish Sources and the Transformation of European Political Thought“vor. Der Autor würdigt darin die wichtige, bisher aber kaum bekannte Rolle protestantischer Staatsdenker des 17. Jahrhunderts vor dem Hintergrund des neu erwachten Interesses am Alten Testament zur Entwicklung des modernen republikanischen Staatsverständnisses. In seinen Dankesworten legt Eric Nelson Motivation und Anliegen seiner Forschung offen.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rudolph von Jherings Erfahrung war, „daß, wenn der Theoretiker sich zurückzieht von dem Verkehre mit Praktikern, er sich selber die beste Quelle seiner Erkenntniß und Fortbildung abschneidet.“ Hiervon ausgehend lässt der Sammelband Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft zu der These zu Wort kommen, Juristische Methodenlehre müsse sich, um fruchtbar zu sein, der richterlichen und anwaltlichen Pragmatik widmen. Anhand der einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Erfahrungen der mitwirkenden Richter und Anwälte wird die These von der methodologischen Relevanz praktischer Arbeitsroutinen auf den Prüfstand gestellt.
Mit Beiträgen von:
RAin Dr. Maya Baußmann, Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer +, RAuN Dr. Klaus Minuth, Prof. Dr. Franz Reimer, VRiBVG Prof. Dr. Rüdiger Rubel, RAin Dr. Vanessa Wettner, PräsLG Dr. Wilhelm Wolf
Aktualisiert: 2023-06-15
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kann man politische Philosophie, Ideengeschichte und Rechtsphilosophie betreiben, ohne den Beitrag jüdischen Staatsdenkens einzubeziehen? Diese Festschrift für Prof. Dr. Eric Nelson, Harvard University, dokumentiert die zur Verleihung des Erwin-Stein-Preises 2015 gehaltenen Reden und begründet, warum die Frage zu verneinen ist.°°°°Die Grußworte von Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gabriele Britz, Staatssekretär Ingmar Jung, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, und Vizepräsident Prof. Dr. Peter R. Schreiner, Justus-Liebig-Universität Gießen, gehen auf die Verdienste Erwin Steins als Richter am Bundesverfassungsgericht, Kultusminister und Wiedergründer der Gießener Universität ein. In seiner Laudatio auf Eric Nelson stellt Dr. Justus von Daniels dessen Werk „The Hebrew Republic. Jewish Sources and the Transformation of European Political Thought“vor. Der Autor würdigt darin die wichtige, bisher aber kaum bekannte Rolle protestantischer Staatsdenker des 17. Jahrhunderts vor dem Hintergrund des neu erwachten Interesses am Alten Testament zur Entwicklung des modernen republikanischen Staatsverständnisses. In seinen Dankesworten legt Eric Nelson Motivation und Anliegen seiner Forschung offen.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - sind wohlfeile Kampfvokabeln. Sind sie auch justitiable Normen? Was bei den klassischen Verfassungsprinzipien der Art. 1, 20 und 20a GG unproblematisch erscheint, wird bei anderen Prinzipientypen prekär. Lassen sich beispielsweise neben den expliziten Prinzipien auch implizite Prinzipien begründen? Nach welchen Kriterien entscheidet sich, ob Rechtsstaatlichkeit, Subsidiarität oder Verantwortung (um nur einen Bruchteil grundgesetzlich inspirierter Prinzipienkreationen zu nennen) Normen des Grundgesetzes sind? Genügt hier die beliebte Berufung auf eine "Gesamtschau"? Und wie sind - umgekehrt - die Verfassungsprinzipien anzuwenden? Ihre quecksilbrige Natur als verfassungsrechtliche Generalklauseln scheint eine nachvollziehbare, rechtssichere Konkretisierung von vornherein auszuschließen.
Franz Reimer tritt den Gegenbeweis an. In der vorliegenden Arbeit widmet er sich damit einem weithin brachliegenden Feld des Verfassungsrechts: dem Allgemeinen Teil der Verfassungsprinzipien. Nach einem Überblick über verschiedene Prinzipientypen im Grundgesetz erweist seine Untersuchung Verfassungsprinzipien als Normen, deren Glanz und Elend in ihrer Rechtsfolgenoffenheit liegt - ein Befund, der nicht zu interpretatorischer Verzagtheit zwingt. Auf dem Grat zwischen puritanischem Verfassungstextpositivismus und phantasievoller Verfassungsanreicherung muß die Wirkungsweise der Verfassungsprinzipien ergründet werden, etwa ihr Zusammenspiel mit den Verfassungseinzelnormen. Nur so können die Verfassungsprinzipien in Begründung und Anwendung methodisch domestiziert werden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Markus Appel,
Hans Becher,
Christian Bickenbach,
Caroline Douhaire,
Peter Durinke,
Sven Fischerauer,
Claudio Franzius,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Nils Christian Ipsen,
Karsten Keller,
Alexander Kenyeressy,
Remo Klinger,
Susan Krohn,
Moritz Lange,
Eva Lohse,
Katharina Mohr,
Martin J. Ohms,
Franz Reimer,
Andreas Rietzler,
Kaja Rothfuß,
Johannes Saurer,
Angela Schwerdtfeger,
Henning Thomas,
Jan Christoph Weise,
Andreas Weiß,
Jens Willbrand,
Holger Wöckel,
Fabiana Wolf
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Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Markus Appel,
Hans Becher,
Christian Bickenbach,
Caroline Douhaire,
Peter Durinke,
Sven Fischerauer,
Claudio Franzius,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Nils Christian Ipsen,
Karsten Keller,
Alexander Kenyeressy,
Remo Klinger,
Susan Krohn,
Moritz Lange,
Eva Lohse,
Katharina Mohr,
Martin J. Ohms,
Franz Reimer,
Andreas Rietzler,
Kaja Rothfuß,
Johannes Saurer,
Angela Schwerdtfeger,
Henning Thomas,
Jan Christoph Weise,
Andreas Weiß,
Jens Willbrand,
Holger Wöckel,
Fabiana Wolf
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Gedächtnisschrift für Arndt Schmehl versammelt über vierzig Beiträge zu aktuellen Fragen der Juristenausbildung und des Juristenethos, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Sozial- und Gesundheitsrecht, Steuerrecht und Umwelt- und Planungsrecht aus der Feder von Juristinnen und Juristen aus Universität und Praxis. Der Anhang dokumentiert das Manuskript einer steuerrechtlichen Vorlesung und eines Vortrags von Arndt Schmehl zur Juristenausbildung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - sind wohlfeile Kampfvokabeln. Sind sie auch justitiable Normen? Was bei den klassischen Verfassungsprinzipien der Art. 1, 20 und 20a GG unproblematisch erscheint, wird bei anderen Prinzipientypen prekär. Lassen sich beispielsweise neben den expliziten Prinzipien auch implizite Prinzipien begründen? Nach welchen Kriterien entscheidet sich, ob Rechtsstaatlichkeit, Subsidiarität oder Verantwortung (um nur einen Bruchteil grundgesetzlich inspirierter Prinzipienkreationen zu nennen) Normen des Grundgesetzes sind? Genügt hier die beliebte Berufung auf eine "Gesamtschau"? Und wie sind - umgekehrt - die Verfassungsprinzipien anzuwenden? Ihre quecksilbrige Natur als verfassungsrechtliche Generalklauseln scheint eine nachvollziehbare, rechtssichere Konkretisierung von vornherein auszuschließen.
Franz Reimer tritt den Gegenbeweis an. In der vorliegenden Arbeit widmet er sich damit einem weithin brachliegenden Feld des Verfassungsrechts: dem Allgemeinen Teil der Verfassungsprinzipien. Nach einem Überblick über verschiedene Prinzipientypen im Grundgesetz erweist seine Untersuchung Verfassungsprinzipien als Normen, deren Glanz und Elend in ihrer Rechtsfolgenoffenheit liegt - ein Befund, der nicht zu interpretatorischer Verzagtheit zwingt. Auf dem Grat zwischen puritanischem Verfassungstextpositivismus und phantasievoller Verfassungsanreicherung muß die Wirkungsweise der Verfassungsprinzipien ergründet werden, etwa ihr Zusammenspiel mit den Verfassungseinzelnormen. Nur so können die Verfassungsprinzipien in Begründung und Anwendung methodisch domestiziert werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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