Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus.
Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung. Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus.
Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung. Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus.
Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung. Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beratermodul Arbeitsrecht
Aktualisiert: 2019-10-14
Autor:
Alexander Bissels,
Janis Block,
Christoph Fleddermann,
Michael Fuhlrott,
Detlef Grimm,
Ralph Heiden,
Hans-Jürgen Hiekel,
Henrik Holzapfel,
Henning Hülbach,
Daniel Hund,
Alexius Leuchten,
Anja Lingscheid,
Cornelia Marquardt,
Nathalie Oberthür,
Jennifer Rasche,
Klaus Rinck,
Sebastian Ritz,
Barbara Rolfs,
Stefan Sasse,
Roger Schaack,
Werner Schmalenberg,
Wienhold Schulte,
Stefan Seitz,
Gunnar Straube,
Christina Suberg,
Tina Thoms,
Ulrich Tschöpe,
Klaus Wessel,
Gerlind Wisskirchen,
Florian Wortmann,
Götz Zerbe
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Rund 40 % der beim Bundesarbeitsgericht eingehenden Verfahren beruhen auf Kündigungen, Mandate zu diesem Thema bleiben daher die mit Abstand häufigsten. Um Ihre Mandanten rechtssicher beraten zu können, sind Sie auf aktuelle und umfassende Informationen angewiesen. Hierfür ist das "Handbuch Kündigungsrecht" Ihr ideales Hilfsmittel. Denn mit dem Handbuch in der umfassend aktualisierten 5. Auflage und den enthaltenen zahlreichen Praxistipps, Formulierungsbeispielen, Mustern und Checklisten auf dem Schreibtisch haben Sie den nötigen Vorsprung bei der Beratung und Vertretung Ihrer Mandanten und das ideale Werkzeug für Ihre tägliche Arbeit. Die Neuauflage berücksichtigt Änderungen der Gesetzgebung sowie zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen u.a. zu folgenden Themen: - Klageverzicht in Abwicklungsvereinbarungen - Kündigung während des Mutterschutzes und Elternzeit - Änderungskündigung - Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Massenentlassung - Abfindungen Die Neuauflage des Handbuches ist noch praxistauglicher, denn die diversen bewährten Muster erhalten Sie nun auch auf CD-ROM zur sofortigen Verwendung. Damit haben Sie nicht nur die fachliche Unterstützung in Form der einzelnen Kapitelkommentierungen, sondern zudem direkt praktische Hilfe bei der Formulierung Ihrer Schriftsätze. Das Werk wendet sich an alle Anwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben und ebenso an alle Allgemeinanwälte, bei denen arbeitsrechtliche Spezialfälle nicht auf dem Schreibtisch liegen, die aber, wenn sie ein arbeitsrechtliches Problem lösen müssen, am ehesten eine Beratung im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung durchführen werden.
Aktualisiert: 2019-05-28
Autor:
Susanne A. Becker,
Helmut Beckmann,
Nicolai Besgen,
Barbara Brenner,
Rupert Czinczoll,
Peter Friedhofen,
Frank-Michael Goebel,
Helmut Hemmerling,
Christof Kleinmann,
Artur Kühnel,
Stephan Osnabrügge,
Stephan Pauly,
Klaus Pawlak,
Jürgen Peter,
Karl-Peter Pühler,
Klaus Rinck,
Jan Ruge,
Susanne Sadtler,
Anja Stümper,
Oliver Vahle
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Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus.
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Aktualisiert: 2023-04-15
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