Führung braucht Führungskraft. Doch immer mehr Führungskräften schwindet die Kraft und sie gehen zunehmend in die Erschöpfung, denn die wenigsten Entscheider verfügen über Gesundheitskompetenz. Sie sind Spezialisten auf ihrem Fachgebiet und erhalten ergänzende Schulungen in Projektmanagement, Zeitmanagement und diversen anderen Bereichen. Kompetenzen hinsichtlich "sich selbst und andere gesund zu führen" sind allerdings selten vorhanden. Dieses Buch gibt Anleitungen und Hilfestellungen für Führungskräfte, wie sie ihre eigene Resilienz und Stabilität dauerhaft in einer ausgewogenen Selbstfürsorge gewährleisten können, sowie im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter*innen im Blick behalten. Zudem vermittelt es essentielles Wissen über ganzheitliche Gesundheit, Salutogenese, Psyche und Resilienz und soll Führungskäften dabei helfen, im Sinne von Prävention und Ressourcenstärkung ihre eigene Selbstwirksamkeit zu fördern und zu erhalten und dadurch den Weg in die Erschöpfung zu vermeiden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Die innovative Alternative - mit den neuen §§ 55a, 55b und 102a VwGO
Zum Werk
Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt das Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Ihre genaue Kenntnis ist von zentraler Bedeutung für jeden öffentlich-rechtlichen Praktiker, der materielle Rechtspositionen im Konfliktfall durchsetzen will oder richterliche Entscheidungen treffen muss. Häufige Änderungen der VwGO und eine Flut instanz- und obergerichtlicher Urteile erschweren dabei die sichere Anwendung des Verwaltungsprozessrechts.
Dieser Praxiskommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung wurde so konzipiert, dass er dem Bedürfnis nach einer möglichst raschen Erfassung von Rechtsänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen gerecht wird.
Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps.
Vorteile auf einen Blick
- hohe Aktualität
- moderne, übersichtlich strukturierte Kommentierung
- Praxistipps und Anwendungsbeispiele aus der Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Seit der Vorauflage waren zahlreiche Gesetzesänderungen einzuarbeiten:
- Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (BT-Drs 17/13948): Neufassung der §§ 55a und 55b VwGO und Einfügung der neuen §§ 55c und 55d VwGO
- Art. 4 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze v. 23.7.2013Art. 2 Planfeststellungsverfahren-VereinheitlichungsG v. 31.5.2013
- Art. 4 Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren v. 25.4.2013: Einfügung des neuen § 102a VwGO
- Art. 6 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012
- Art. 5 Abs. 2 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts v. 24.2.2012
- Art. 2 Abs. 34 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der ZPO, des EGZPO und der AO v. 22.12.2011
- Art. 8 Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011.
Neue Literatur und zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen wurden berücksichtigt.
Zu den Autoren
Prof. Dr. Uwe Berlit, Andreas Berstermann, Dr. Günter Breunig, Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Christoph Brüning, Dr. Andreas Decker, Dr. Claudia Garloff, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Dr. Ludger Giesberts LL.M., Dr. Andreas Hartung, Prof. Dr. Jost Hüttenbrink, Prof. Dr. Marcel Kaufmann, Dr. Christiane Kimmel, Roland Kintz, Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Dr. Wolfgang Kunze, Dr. Andreas Lambiris, Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Prof. Dr. Markus Möstl, Dr. Herbert Posser, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Wolfgang Roth LL.M., Hans-Hermann Schild, Dr. Thomas Schmidt-Kötters, Dr. Heribert Schmitz, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter, Praktiker in der Staatsverwaltung, in Kommunen und in der Landesanwaltschaft, Juristen in Verbänden und Unternehmen sowie die Universitäten.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Uwe Berlit,
Andreas Berstermann,
Günter Breunig,
Stefan Brink,
Christoph Brüning,
Andreas Decker,
Claudia Garloff,
Hubertus Gersdorf,
Ludger Giesberts,
Andreas Hartung,
Jost Hüttenbrink,
Marcel Kaufmann,
Christiane Kimmel,
Roland Kintz,
Wolfgang Kuhla,
Wolfgang Kunze,
Andreas Lambiris,
Josef Franz Lindner,
Markus Möstl,
Herbert Posser,
Ekkehart Reimer,
Wolfgang Roth,
Hans-Hermann Schild,
Thomas Schmidt-Kötters,
Heribert Schmitz,
Joachim Suerbaum,
Heinrich Amadeus Wolff,
Annette Zimmermann-Kreher
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Die innovative Alternative - mit den neuen §§ 55a, 55b und 102a VwGO
Zum Werk
Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt das Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Ihre genaue Kenntnis ist von zentraler Bedeutung für jeden öffentlich-rechtlichen Praktiker, der materielle Rechtspositionen im Konfliktfall durchsetzen will oder richterliche Entscheidungen treffen muss. Häufige Änderungen der VwGO und eine Flut instanz- und obergerichtlicher Urteile erschweren dabei die sichere Anwendung des Verwaltungsprozessrechts.
Dieser Praxiskommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung wurde so konzipiert, dass er dem Bedürfnis nach einer möglichst raschen Erfassung von Rechtsänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen gerecht wird.
Der kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps.
Vorteile auf einen Blick
- hohe Aktualität
- moderne, übersichtlich strukturierte Kommentierung
- Praxistipps und Anwendungsbeispiele aus der Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Seit der Vorauflage waren zahlreiche Gesetzesänderungen einzuarbeiten:
- Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (BT-Drs 17/13948): Neufassung der §§ 55a und 55b VwGO und Einfügung der neuen §§ 55c und 55d VwGO
- Art. 4 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze v. 23.7.2013Art. 2 Planfeststellungsverfahren-VereinheitlichungsG v. 31.5.2013
- Art. 4 Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren v. 25.4.2013: Einfügung des neuen § 102a VwGO
- Art. 6 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012
- Art. 5 Abs. 2 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts v. 24.2.2012
- Art. 2 Abs. 34 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der ZPO, des EGZPO und der AO v. 22.12.2011
- Art. 8 Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011.
Neue Literatur und zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen wurden berücksichtigt.
Zu den Autoren
Prof. Dr. Uwe Berlit, Andreas Berstermann, Dr. Günter Breunig, Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Christoph Brüning, Dr. Andreas Decker, Dr. Claudia Garloff, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Dr. Ludger Giesberts LL.M., Dr. Andreas Hartung, Prof. Dr. Jost Hüttenbrink, Prof. Dr. Marcel Kaufmann, Dr. Christiane Kimmel, Roland Kintz, Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Dr. Wolfgang Kunze, Dr. Andreas Lambiris, Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Prof. Dr. Markus Möstl, Dr. Herbert Posser, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Wolfgang Roth LL.M., Hans-Hermann Schild, Dr. Thomas Schmidt-Kötters, Dr. Heribert Schmitz, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter, Praktiker in der Staatsverwaltung, in Kommunen und in der Landesanwaltschaft, Juristen in Verbänden und Unternehmen sowie die Universitäten.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Uwe Berlit,
Andreas Berstermann,
Günter Breunig,
Stefan Brink,
Christoph Brüning,
Andreas Decker,
Claudia Garloff,
Hubertus Gersdorf,
Ludger Giesberts,
Andreas Hartung,
Jost Hüttenbrink,
Marcel Kaufmann,
Christiane Kimmel,
Roland Kintz,
Wolfgang Kuhla,
Wolfgang Kunze,
Andreas Lambiris,
Josef Franz Lindner,
Markus Möstl,
Herbert Posser,
Ekkehart Reimer,
Wolfgang Roth,
Hans-Hermann Schild,
Thomas Schmidt-Kötters,
Heribert Schmitz,
Joachim Suerbaum,
Heinrich Amadeus Wolff,
Annette Zimmermann-Kreher
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt. Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist.
Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat.
Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt. Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist.
Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat.
Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit setzt sich kritisch mit der neueren Rechtsprechung des Bundes- und der Landesverfassungsgerichte auseinander, die einfachgesetzliche Sperrklauseln bei Kommunalwahlen aufgrund einer strikten verfassungsgerichtlichen Prüfung und praktisch nicht erfüllbaren strengen Rechtfertigungsanforderungen als verfassungswidrig verworfen haben, und untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, derartige Sperrklauseln unmittelbar in den Landesverfassungen zu statuieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema.
Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am 25. Oktober 2011 vollendet Wolf-Rüdiger Schenke sein 70. Lebensjahr. Freudiger Anlass für seine Freunde, Kollegen und Schüler, ihm diese Festschrift zu widmen. Sie bezeugt die Verbundenheit mit einem Juristen, der durch grundlegende Monographien, eine Reihe von Lehrbüchern in teils vielfacher Auflage, bedeutende Kommentierungen und eine gewaltige Zahl von Aufsätzen sowohl die rechtswissenschaftliche Diskussion als auch die Praxis der Rechtsanwendung befruchtet und vorangebracht und sich mit wissenschaftlichem Scharfsinn, methodischer Präzision und unermüdlicher Schaffenskraft in Wissenschaft und Praxis gleichermaßen Respekt und Achtung erworben hat. Dass sich diese Anerkennung nicht auf Deutschland beschränkt, vielmehr das Wirken Wolf-Rüdiger Schenkes auch außerhalb Deutschlands zu würdigen verstanden wird, bezeugen die Beiträge japanischer und koreanischer Kollegen.
Auch wenn Wolf-Rüdiger Schenke in seinem Forschen nur wenige Themen im öffentlichen Recht ausgelassen hat, lassen sich doch mit dem Staatsorganisationsrecht, dem Polizeirecht sowie dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht drei Schwerpunkte ausmachen, die deswegen auch in der Gliederung dieser Festschrift ihren Ausdruck finden.
Der 1. Teil der Festschrift vereinigt 18 Beiträge zum Verfassungsrecht, wobei sich der Bogen von den Grundrechten über das Staatsorganisations- und Finanzverfassungsrecht bis hin zum Verfassungsprozessrecht spannt. Der 2. Teil mit seinen 14 Beiträgen zum Polizei- und Sicherheitsrecht schließt auch das eng mit dem öffentlichen Sicherheitsrecht verwobene Straf- und Strafprozessrecht ein. Der 3. Teil vereinigt 39 Beiträge aus dem weiten Bereich des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, bevor der abschließende Beitrag ganz grundsätzlich »über Festschriften« handelt.
Autoren und Herausgeber sowie der Verlag Duncker & Humblot, dem der Jubilar seit der Publikation seiner Habilitationsschrift verbunden ist, danken Wolf-Rüdiger Schenke sehr herzlich für die unterschiedlichsten Begegnungen, Diskussionen und Förderungen und widmen ihm diese Publikation zu seinem 70. Geburtstag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema.
Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt. Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist.
Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat.
Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema.
Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema.
Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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