Zivilgesetzbuch II

Zivilgesetzbuch II von Ammann,  Dario, Arnet,  Ruth, Bauer,  Christoph, Bauer,  Thomas, Bornhauser,  Philip, Bösch,  René, Breitschmid,  Peter, Brogli,  Eduard, Brugger,  Lukas, Brunner,  Christoph, Bühler,  Roland, Däppen,  Robert K., Eggel,  Martin, Ernst,  Wolfgang, Fankhauser,  Roland, Fountoulakis,  Christiana, Gabrieli,  Daniel, Gäumann,  Stefan, Geiser,  Thomas, Giampaolo,  Davide, Graf-Gaiser,  Cora, Gross,  Dominique, Grüninger,  Harold, Guyer,  Rahel, Huwiler,  Bruno, Isler,  Peter R., Jeitziner,  Roland, Jenny,  David, Karrer,  Martin, Keller Lüscher,  Katrin, Kley,  Andreas, Lehmann,  Urs, Leu,  Daniel, Meili,  Andreas, Minnig,  Yannick, Montini,  Michel, Mooser,  Michel, Müller,  Roland M, Petitpierre,  Etienne, Piatti,  Giorgio, Rampini,  Corrado, Reusser,  Ruth E., Rey,  Heinz, Rickli,  Samuel, Rusch,  Arnold F., Schaufelberger,  Peter Carl, Schmid,  Jürg, Schmid-Tschirren,  Christina, Schulin,  Hermann, Schwander,  Ivo, Staehelin,  Daniel, Strebel,  Lorenz, Thurnherr,  Christoph, Vischer,  Markus, Vogt,  Nedim Peter, Wichtermann,  Jürg, Wiegand,  Wolfgang, Wolf,  Stephan, Zogg,  Samuel
Aktualität ist Trumpf Der Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch hat Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, oft zitiert, meinungsbildend. Der Band «ZGB II» erläutert die Bestimmungen zum Erbrecht (Art. 457 – 640) und zum Sachenrecht (Art. 641 – 977) sowie die Anwendungs- und Einführungsbestimmungen aus dem Schlusstitel (Art. 1 – 61 SchlT). Die Neuauflage berücksichtigt neben den jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre auch die auf 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen. Dazu gehört insbesondere die Erbrechtsrevision, die namentlich eine Erhöhung der Verfügungsfreiheit sowie Neuerungen in den Bereichen des Ehegattenerbrechts und Ehegüterrechts bei hängigem Scheidungsverfahren, der Bindungswirkung des Erbvertrages, der Behandlung der Säule 3a und der Herabsetzung mit sich bringt. Zusammen mit dem bereits erschienenen Band «ZGB I» liegt damit vom gesamten Zivilgesetzbuch eine Kommentierung auf aktuellstem Stand vor. - Das erste Werk, das sämtliche Neuerungen des Erb- und Sachenrechts umfassend berücksichtigt. - Eine ausgewogene Mischung aus Praxisnähe und wissenschaftlicher Gründlichkeit. - Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative von Lustenberger,  Erik, Norer,  Roland, Pfaffinger,  Monika, Rossé,  Stéphanie, Rusch,  Arnold F., Rütsche,  Bernhard, Schmid,  Jörg
Am 11. März 2012 nahm der Souverän die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ an. Zur raschen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative erliess der Bundesrat am 23. August 2012 die Verordnung über Zweitwohnungen. Sie findet in Gemeinden Anwendung, in denen der Anteil von Zweitwohnungen am gesamten Bestand der Wohnungen mehr als 20 Prozent beträgt. Die Verordnung gilt solange, bis der Bundesgesetzgeber ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungsinitiative verabschiedet hat. Der vorliegende Band zur rechtlichen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative versammelt die Referate einer Tagung, die Ende 2012 von Weiterbildung Recht der Universität Luzern durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich insbesondere mit dem Geltungsbereich der Zweitwohnungsverordnung, den Bau- und Nutzungsvorschriften für bestehende und neue Zweitwohnungen, dem Vollzug des Zweitwohnungsverbots, sachenrechtlichen Instrumenten zur Sicherung des Zweitwohnungsverbots sowie dem Schicksal bereits abgeschlossener Verträge, die aufgrund des Zweitwohnungsverbots nicht erfüllt werden können.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Dienstbarkeiten

Dienstbarkeiten von Hürlimann-Kaup ,  Bettina, Rusch,  Arnold F., Schmid,  Jörg, Schwarz,  Jörg
Fragen um Dienstbarkeiten haben Praxis (Anwälte, Notare, Grundbuchbehörden, Gerichte) und Wissenschaft in den letzten Jahren vermehrt beschäftigt. Die Revision des Immobiliarsachenrechts vom 11. Dezember 2009, in Kraft seit 1. Januar 2012, betrifft auch das Recht der Dienstbarkeiten, überlässt jedoch nach wie vor wichtige Fragen der Praxis. Der vorliegende Band gibt die Referate einer Luzerner Tagung zum Dienstbarkeitsrecht wieder. Behandelt werden der Inhalt von Dienstbarkeiten (namentlich Gewerbebeschränkungen, Immissionsschutz, Nebenverpflichtungen und Unterhalt), Dienstbarkeitsanlagen nach Art. 740a ZGB, Leitungsdienstbarkeiten nach Art. 676 ZGB sowie die Frage der Änderung von Dienstbarkeiten (namentlich Identität und Mehrbelastung).
Aktualisiert: 2020-01-17
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Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative von Lustenberger,  Erik, Norer,  Roland, Pfaffinger,  Monika, Rossé,  Stéphanie, Rusch,  Arnold F., Rütsche,  Bernhard, Schmid,  Jörg
Am 11. März 2012 nahm der Souverän die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ an. Zur raschen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative erliess der Bundesrat am 23. August 2012 die Verordnung über Zweitwohnungen. Sie findet in Gemeinden Anwendung, in denen der Anteil von Zweitwohnungen am gesamten Bestand der Wohnungen mehr als 20 Prozent beträgt. Die Verordnung gilt solange, bis der Bundesgesetzgeber ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungsinitiative verabschiedet hat. Der vorliegende Band zur rechtlichen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative versammelt die Referate einer Tagung, die Ende 2012 von Weiterbildung Recht der Universität Luzern durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich insbesondere mit dem Geltungsbereich der Zweitwohnungsverordnung, den Bau- und Nutzungsvorschriften für bestehende und neue Zweitwohnungen, dem Vollzug des Zweitwohnungsverbots, sachenrechtlichen Instrumenten zur Sicherung des Zweitwohnungsverbots sowie dem Schicksal bereits abgeschlossener Verträge, die aufgrund des Zweitwohnungsverbots nicht erfüllt werden können.
Aktualisiert: 2023-02-01
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Rechtsscheinlehre in der Schweiz

Rechtsscheinlehre in der Schweiz von Rusch,  Arnold F.
Wer wahrheitswidrig verkündet, dass er einen Stellvertreter habe, ist an die Verträge gebunden, die der Stellvertreter mit gutgläubigen Dritten gestützt auf diese Kundgabe abschliesst. Hinter diesem Anwendungsfall des Art. 33 Abs. 3 OR und hinter vielen weiteren Normen des Privatrechts verbirgt sich die Rechtsscheinlehre als begründendes, erklärendes und ausfüllendes Prinzip des positiven Vertrauensschutzes, bei dem der Rechtsschein zur Rechtswirklichkeit wird. Obwohl die Rechtsscheinlehre schon lange existiert, hat sich die Schweizer Rechtsprechung und Lehre bisher viel intensiver mit einem ihrer Derivate befasst, der Vertrauenshaftung. Bei Fragen des positiven Vertrauensschutzes im Privatrecht begnügen sich Lehre und Rechtsprechung in der Schweiz oft mit der Feststellung, dass ein Rechtsschein vorliege. Ohne weiterführende Gedanken und insbesondere ohne Prüfung der übrigen Voraussetzungen bleibt es bei dieser an sich sinnlosen Feststellung. Die vorliegende Zürcher Habilitationsschrift lokalisiert daher die Anwendungsfälle der Rechtsscheinlehre im Schweizer Recht, denkt die Anwendung der Rechtsscheinlehre mit allen Voraussetzungen durch und legt den Argumentations- und Verständnisgewinn durch Anwendung der Rechtsscheinlehre dar. Der Fokus der Betrachtung liegt insbesondere in der Analyse vieler Gerichtsentscheidungen - dieser kasuistische Stil garantiert auch den grossen Praxisbezug dieser Arbeit.
Aktualisiert: 2020-01-08
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