BNotO

BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-26
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BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
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eWpG von Bartlitz,  David, Bauer,  Florian, Bialluch-von Allwörden,  Stephanie, Büttner,  Siegfried M., Conreder,  Christian, Dieckmann,  Andreas, Farhan,  Meike, Gaumert,  Greta, Hausemann,  Fabian, Heine,  Jannik, Izzo-Wagner,  Anna Lucia, Kracke,  Jannes, Liebert,  Melanie, Linardatos,  Dimitrios, Meier,  Johannes, Okonska,  Magdalena, Reiter,  Jan C., Ribak,  Maurice, Saive,  David, Siadat,  Alireza, Voigt,  Frederik, Wieland,  Max
Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
Aktualisiert: 2023-06-24
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eWpG von Bartlitz,  David, Bauer,  Florian, Bialluch-von Allwörden,  Stephanie, Büttner,  Siegfried M., Conreder,  Christian, Dieckmann,  Andreas, Farhan,  Meike, Gaumert,  Greta, Hausemann,  Fabian, Heine,  Jannik, Izzo-Wagner,  Anna Lucia, Kracke,  Jannes, Liebert,  Melanie, Linardatos,  Dimitrios, Meier,  Johannes, Okonska,  Magdalena, Reiter,  Jan C., Ribak,  Maurice, Saive,  David, Siadat,  Alireza, Voigt,  Frederik, Wieland,  Max
Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
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Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
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Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
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BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-13
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BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
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eWpG von Bartlitz,  David, Bauer,  Florian, Bialluch-von Allwörden,  Stephanie, Büttner,  Siegfried M., Conreder,  Christian, Dieckmann,  Andreas, Farhan,  Meike, Gaumert,  Greta, Hausemann,  Fabian, Heine,  Jannik, Izzo-Wagner,  Anna Lucia, Kracke,  Jannes, Liebert,  Melanie, Linardatos,  Dimitrios, Meier,  Johannes, Okonska,  Magdalena, Reiter,  Jan C., Ribak,  Maurice, Saive,  David, Siadat,  Alireza, Voigt,  Frederik, Wieland,  Max
Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
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eWpG von Bartlitz,  David, Bauer,  Florian, Bialluch-von Allwörden,  Stephanie, Büttner,  Siegfried M., Conreder,  Christian, Dieckmann,  Andreas, Farhan,  Meike, Gaumert,  Greta, Hausemann,  Fabian, Heine,  Jannik, Izzo-Wagner,  Anna Lucia, Kracke,  Jannes, Liebert,  Melanie, Linardatos,  Dimitrios, Meier,  Johannes, Okonska,  Magdalena, Reiter,  Jan C., Ribak,  Maurice, Saive,  David, Siadat,  Alireza, Voigt,  Frederik, Wieland,  Max
Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
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BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
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BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*Innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
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eWpG von Bartlitz,  David, Bauer,  Florian, Bialluch-von Allwörden,  Stephanie, Büttner,  Siegfried M., Conreder,  Christian, Dieckmann,  Andreas, Farhan,  Meike, Gaumert,  Greta, Hausemann,  Fabian, Heine,  Jannik, Izzo-Wagner,  Anna Lucia, Kracke,  Jannes, Liebert,  Melanie, Linardatos,  Dimitrios, Meier,  Johannes, Okonska,  Magdalena, Reiter,  Jan C., Ribak,  Maurice, Saive,  David, Siadat,  Alireza, Voigt,  Frederik, Wieland,  Max
Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
Aktualisiert: 2023-04-24
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eWpG

eWpG von Bartlitz,  David, Bauer,  Florian, Bialluch-von Allwörden,  Stephanie, Büttner,  Siegfried M., Conreder,  Christian, Dieckmann,  Andreas, Farhan,  Meike, Gaumert,  Greta, Hausemann,  Fabian, Heine,  Jannik, Izzo-Wagner,  Anna Lucia, Kracke,  Jannes, Liebert,  Melanie, Linardatos,  Dimitrios, Meier,  Johannes, Okonska,  Magdalena, Reiter,  Jan C., Ribak,  Maurice, Saive,  David, Siadat,  Alireza, Voigt,  Frederik, Wieland,  Max
Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Das elektronische Konnossement

Das elektronische Konnossement von Saive,  David
Der Welthandel ist noch immer durch den Einsatz von Papier geprägt. Bis heute werden im Rahmen der Exportfinanzierung Dokumente der Seefracht als Sicherungsmittel verwendet. Besonders sticht dabei das Konnossement hervor. Als Wertpapier mit Traditionsfunktion verbrieft es den Herausgabeanspruch gegen den Beförderer und verkörpert das transportierte Gut. Die Digitalisierung des Konnossements ist dringend erforderlich, führt doch gerade die noch immer von Hand vorgenommene Abwicklung des Dokuments zu erheblichen Verzögerungen. Bereits 2013 wurde auf diesen Missstand reagiert und §516 Abs. 2 HGB eingeführt, der den Einsatz elektronischer Konnossemente gestattet. David Saive untersucht die Auswirkungen elektronischer Konnossemente und damit elektronischer Wertpapiere auf die Gesamtrechtsordnung und stellt fest, unter welchen Voraussetzungen die Blockchain-Technologie zur Umsetzung elektronischer Konnossemente geeignet ist. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Uni Oldenburg 2020 und dem Wissenschaftspreis der Oldenburger Landesbank 2020 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das elektronische Konnossement

Das elektronische Konnossement von Saive,  David
Der Welthandel ist noch immer durch den Einsatz von Papier geprägt. Bis heute werden im Rahmen der Exportfinanzierung Dokumente der Seefracht als Sicherungsmittel verwendet. Besonders sticht dabei das Konnossement hervor. Als Wertpapier mit Traditionsfunktion verbrieft es den Herausgabeanspruch gegen den Beförderer und verkörpert das transportierte Gut. Die Digitalisierung des Konnossements ist dringend erforderlich, führt doch gerade die noch immer von Hand vorgenommene Abwicklung des Dokuments zu erheblichen Verzögerungen. Bereits 2013 wurde auf diesen Missstand reagiert und §516 Abs. 2 HGB eingeführt, der den Einsatz elektronischer Konnossemente gestattet. David Saive untersucht die Auswirkungen elektronischer Konnossemente und damit elektronischer Wertpapiere auf die Gesamtrechtsordnung und stellt fest, unter welchen Voraussetzungen die Blockchain-Technologie zur Umsetzung elektronischer Konnossemente geeignet ist. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Uni Oldenburg 2020 und dem Wissenschaftspreis der Oldenburger Landesbank 2020 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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