BNotO

BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-13
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BNotO

BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-06-01
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BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-05-05
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BNotO

BNotO von Außner,  Nils, Dziwis,  Thomas, Enders,  Peter, Gockel,  Rüdiger, Holland,  Matthias, Jäger,  Torsten, Janssen,  Andreas, Mack,  Benedikt, Mayer,  Wendelin, Meier,  Patrick, Mueller,  Markus, Plottek,  Pierre, Püls,  Joachim, Raff,  Thomas, Saive,  David, Scherwitzki,  Sarah, Schönenberg-Wessel,  Ulf, Schüller,  Dominik, Schwede,  Wiebke, Sielker,  Andreas, Sikora,  Markus, Strauß,  Benedikt, Sudhof,  Clemens, Tykwer,  Frank, Uhl,  Anja, Wehrstedt,  Fanny, Wolke,  Carsten
Mit diesem BNotO-Kommentar sind Sie im Notariat auf der sicheren Seite Die BNotO ist die Grundlage für die korrekte Amtsführung im Notariat. Für Notar*innen und Mitarbeitende im Notariat – aber auch für Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Bezirksrevisor*innen – ist es daher zwingend notwendig, die BNotO grundlegend zu verstehen und nach deren Vorgaben zu handeln. Nahezu jede der insgesamt über 170 Normen der BNotO ist in den letzten Jahren geändert worden – zum Teil sogar mehrfach in kurzen zeitlichen Abständen! Da den Überblick zu behalten, ist keine triviale Aufgabe. Zum Glück hilft dabei jetzt der neue Kommentar aus dem Notarverlag, der Sie Paragraf für Paragraf durch das komplette BNotO leitet. Grundlegende Veränderungen bei der Amtsführung im Notariat – das müssen Sie jetzt wissen In den letzten Jahren gab es so viele Gesetzesreformen, die direkten Einfluss auf die BNotO genommen haben, dass der Über- und Durchblick hier gar nicht so leicht fällt. Als Beispiel sei hier nur das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts genannt, das zahlreiche fundamentale Änderungen mit sich gebracht hat: Änderungen im Prüfungsverfahren, Gleichstellung von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat, Einsicht in notarielle Urkunden zu Forschungszwecken und noch vieles mehr. All diese Änderungen werden im Kommentar zum BNotO berücksichtigt und kommentiert. Viele Reformen, viele Änderungen: Dieser Kommentar verschafft Klarheit Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ist aber bei weitem nicht die einzige Reform, die zu Veränderungen in der BNotO geführt hat. Das erfahrene Autorenteam dieses praxistauglichen Kommentars berücksichtigt u.a. auch den Einfluss dieser Reformgesetze im Rahmen der Kommentierung: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG), Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BNotK, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften. Kein Wunder, dass bei einer derart hohen Anzahl an Änderungen der Umgang mit der BNotO neu gelernt werden muss. Viele Abläufe, die in der Praxis in Fleisch und Blut übergegangen sind, müssen jetzt grundlegend verändert werden. Mithilfe des Kommentars aus dem Notarverlag ist das aber tatsächlich sehr viel schneller und einfacher als vielleicht angenommen. Das große Plus: Ein Autorenteam, das jeden Blickwinkel einnimmt Die Herausgeber Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek und Notar Dr. Markus Sikora haben für diesen Kommentar ein Autorenteam aus nahezu allen betroffenen Berufsgruppen und der Forschung ins Team geholt: Anwaltsnotar*innen, Nurnotar*innen, Notarassessor*innen, Richter*innen, Mitarbeiter*Innen aus den Notarkammern sowie dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung. So ist gewährleistet, dass bei der Kommentierung die Expertise und die langjährige praktische Erfahrung aller Berufsgruppen berücksichtigt wird und so jeder Leser ungeachtet seiner beruflichen Spezialisierung von diesem wissenschaftlich fundierten und zugleich auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Kommentar in hohem Maße profitiert.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die gewöhnlichen Erhaltungskosten

Die gewöhnlichen Erhaltungskosten von Raff,  Thomas
Ausgehend von §§ 994 Abs. 1 S. 2 und 995 S. 2 BGB untersucht Thomas Raff das Verhältnis von Verwendungen und Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten erfüllen eine wichtige Funktion: Sie mitteln zwischen den Interessen des gutgläubigen Besitzers und dem Schutz des Eigentümers. Dass (ein Teil der) Nutzungen von Verwendungsersatzansprüchen abzuziehen ist, ist ein privatrechtliches Prinzip. Es lässt sich in Quellen des römischen Rechts und des 19. Jahrhunderts ebenso nachweisen wie im geltenden französischen, österreichischen und polnischen Recht. Die gefundenen Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis insgesamt zu. Dieses kann mit dem Sacherhaltungs- und Sachverbesserungsprinzip erklärt werden und ist anderen Rückabwicklungsmechanismen wie dem Bereicherungsrecht oder der Geschäftsführung ohne Auftrag überlegen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung von Belz,  Alexander, Ganzer,  Felix, Gesell,  Harald, Görner,  André, Kessler,  Manfred, Klinger,  Max, Maul,  Silja, Pentz,  Andreas, Raff,  Thomas, Rowedder,  Heinz, Schmidt-Leithoff,  Matthias, Schneider,  Petra, Schnorbus,  York, Tiedchen,  Susanne, Wöstmann,  Heinz
Zum Werk Der umfassende einbändige Kommentar zum GmbH-Gesetz: Das Werk zeichnet sich durch eine kompakte Darstellung aus, ohne dabei auf wissenschaftliche Vertiefung zu verzichten. Vorteile auf einen Blickvon Praktikern für ambitionierte Praktiker geschriebenpraxisorientiert mit wissenschaftlichem Hintergrundkompakte Darstellung Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen zBdas Gesetz zur Frauenquote - FüPoG IIdas Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL - DiRUG: Onlinegründungen von GmbHsdas Geldwäschegesetz im Hinblick auf die Pflichten der Notare bei Gründung der GmbHdas MoPeG - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtsdas FISG - FinanzmarktintegritätsstärkungsGDas Sanierungs- und InsolvenzfortentwicklungsG mit der Aufhebung von § 64 GmbHGHinzuweisen ist insbesondere auf den Anhang zu den Pflichten und zur Haftung der Geschäftsführer in der Krise und Insolvenz der GmbH einschließlich der außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen sowie auf den Anhang zur GmbH im Insolvenzverfahren.Berücksichtigt und umfassend ausgewertet sind insbesondere die Entscheidungen des BGH seit der Vorauflage. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Notariate, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Kaufleute, Betriebswirtinnen und Betriebswirte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und leitende Angestellte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG von Baldus,  Christian, Brückner,  Bettina, Burgmair,  Alice, Ernst,  Christian, Füller,  Jens-Thomas, Gaier,  Reinhard, Hamdorf,  Kai, Hogenschurz,  Johannes, Krafka,  Alexander, Lettmaier,  Saskia, Lieder,  Jan, Mohr,  Jochen, Oechsler,  Jürgen, Pohlmann,  Petra, Raff,  Thomas, Ruhwinkel,  Sebastian, Rüscher,  Burkhard, Schäfer ,  Frank L., Schäfer,  Hauke, Scheller (geb. Cziupka),  Johannes, Schmidt,  Karsten, Skauradszun,  Dominik, Weiss,  Bernhard, Westermann,  Harm Peter, Zschieschack,  Frank
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 8 Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet. Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung. Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer aktualisiert vor. Erste Rechtsprechung nach der Reform durch das WEMoG ist eingearbeitet. Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details. Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Kunstfenster Nr.7

Das Kunstfenster Nr.7 von Gensbaur,  Martin, Gensbaur,  Ulrike, Goy,  Sebastian, Kramer,  Alois, Raff,  Thomas
Um das Besondere der Bilder und Texte der siebten Ausgabe der Schriftenreihe DAS KUNSTFENSTER zu verstehen, muss man den Zeitraum genauer betrachten, in dem die Bilder gemalt, die Texte geschrieben wurden. Nichts blieb 2020 so, wie gewohnt. Viele Vorhaben, manche Perspektive haben sich, allein schon wegen der eingeschränkten Bewegungsfreiheit, verändert. Vierzig Bilder spiegeln ein außergewöhnliches Jahr. Sie werden in diesem Heft in chronologischer Folge zusammen mit den jeweiligen Tagesdaten ihrer Entstehung abgebildet. Konkrete Hinweise auf die Pandemie sucht man in den Bildern vergeblich. Es gibt keinen „running gag“, keine versteckten Narrative, auch wenn abgestellte Anhänger, in Plastikplanen gehüllte Segelschiffe oder leergefegte Baustellen in Gewerbegebieten sowie die Abwesenheit des Menschen als inhaltliche Anspielungen auf die Ausgangsbeschränkungen verstanden werden können. Und doch spiegelt sich in ihnen ein Jahr im Ausnahmezustand der gesellschaftlichen „Quarantäne“. So lautet auch der Beitrag des Journalisten und Philosophen Alois Kramer, der dieses Phänomen historisch beschreibt. Der Kunsthistoriker Thomas Raff setzt sich in seinem Text mit der Zahl 40, „Quaranta“ auseinander und der Schriftsteller Sebastian Goy nimmt den Untertitel der Serie zum Anlass einen „nicht ganz flüchtigen“ Text zu verfassen. Eine ungewöhnliche Kombination von Texten und Bildern, ungewohnt wie das ganze Jahr 2020.
Aktualisiert: 2021-11-11
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„Ju und Gu“ – Otto Julius Bierbaum und seine erste Ehefrau Gusti Rathgeber

„Ju und Gu“ – Otto Julius Bierbaum und seine erste Ehefrau Gusti Rathgeber von Raff,  Thomas
Der Dichter Otto Julius Bierbaum (1865-1910) war als Autor und Herausgeber verschiedener Zeitschriften (PAN, Die Insel) in seiner Zeit eine sehr bekannte Persönlichkeit. Das Buch erzählt die Liebesgeschichte von Bierbaum und seiner ersten Ehefrau Gusti Rathgeber, eine Zinngießerstochter aus Dießen am Ammersee. Die Ehe endete allerdings mit der Scheidung und Gusti heiratete den Komponisten und Dirigenten Oskar Fried. Das Leben der Gusti Rathgeber, über die bisher kaum etwas bekannt war, wird hier vorgestellt.
Aktualisiert: 2023-01-03
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8: Sachenrecht §§ 854-1296, WEG, ErbbauRG von Baldus,  Christian, Brückner,  Bettina, Commichau,  Michael, Damrau,  Jürgen, Engelhardt,  Helmut, Ernst,  Christian, Füller,  Jens-Thomas, Gaier,  Reinhard, Heinemann,  Jörn, Kohler,  Jürgen, Lieder,  Jan, Mohr,  Jochen, Oechsler,  Jürgen, Pohlmann,  Petra, Raff,  Thomas, Ruhwinkel,  Sebastian, Schäfer ,  Frank L., Schmidt,  Karsten, Westermann,  Harm Peter
Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 8 Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet. Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung. Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer komplett überarbeiteten Fassung vor. Zahlreiche Urteile waren zu berücksichtigen, unter anderem zur Betriebskostenabrechnung. Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details. Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Die Sprache der Materialien

Die Sprache der Materialien von Raff,  Thomas
Können die Materialien, aus denen Kunstwerke bestehen, etwas zur inhaltlichen Aussage der Kunstwerke beitragen? Für die moderne Kunst, vor allem seit 1945, ist das unbestritten; hier dominiert gelegentlich sogar die Bedeutung des Materials über die der formalen Gestaltung. Für die ältere Kunst – von der Antike bis bald nach 1900 – lässt sich das nicht so eindeutig sagen, – die Frage wurde von Kunsthistorikern auch nur selten gestellt. Dieses Buch belegt anhand von charakteristischen Beispielen, dass auch bei älterer Kunst die verwendeten Materialien auf verschiedene Weise zu den ikonographischen oder ikonologischen Deutungen von Kunstwerken beitragen können. In aller Regel wird man hierzu auf schriftliche Quellen zurückgreifen müssen, die unter diesen Aspekten zum Teil neu zu lesen oder jedenfalls neu zu bewerten sind. Das Buch ist nicht lexikalisch nach Materialien aufgebaut, sondern gibt einen Überblick über mögliche semantische Felder. Dabei wird besonders die Wandelbarkeit der Materialsymbolik in Zeit und Raum berücksichtigt; denn die Materialien sind anfälliger gegen Um- oder Neuinterpretationen als etwa die christlichen Symbole oder die antiken Allegorien. Dennoch lässt sich durchaus Konkretes zur „Sprache der Materialien“ sagen.
Aktualisiert: 2019-10-03
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Die gewöhnlichen Erhaltungskosten

Die gewöhnlichen Erhaltungskosten von Raff,  Thomas
Ausgehend von §§ 994 Abs. 1 S. 2 und 995 S. 2 BGB untersucht Thomas Raff das Verhältnis von Verwendungen und Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten erfüllen eine wichtige Funktion: Sie mitteln zwischen den Interessen des gutgläubigen Besitzers und dem Schutz des Eigentümers. Dass (ein Teil der) Nutzungen von Verwendungsersatzansprüchen abzuziehen ist, ist ein privatrechtliches Prinzip. Es lässt sich in Quellen des römischen Rechts und des 19. Jahrhunderts ebenso nachweisen wie im geltenden französischen, österreichischen und polnischen Recht. Die gefundenen Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis insgesamt zu. Dieses kann mit dem Sacherhaltungs- und Sachverbesserungsprinzip erklärt werden und ist anderen Rückabwicklungsmechanismen wie dem Bereicherungsrecht oder der Geschäftsführung ohne Auftrag überlegen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Handwerk – Denkschule der Evolution

Handwerk – Denkschule der Evolution von Bruckner,  Gert, Fahn,  Monika, Fehle,  Isabella, Jahn,  Gisela, Joppien,  Rüdiger, König,  Nicolaus, Lobisch,  Mechthild, Luckner-Bien,  Renate, Nickl,  Peter, Raff,  Thomas, Voit,  Antonia, Wiedemeyer,  Nina, Wyss,  Beat
Nr. 70 der Schriftenreihe des Bayerischen Kunstgewerbevereins e.V. Publikation der Vorträge des Symposiums vom 7.- 8. November 2014 im Münchner Stadtmuseum Eine Veranstaltung des Bayerischen Kunstgewerbevereins, des Münchner Stadtmuseums und der Danner-Stiftung
Aktualisiert: 2019-08-31
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„DU NIMMST DAS ALLES VIEL ZU TRAGISCH“

„DU NIMMST DAS ALLES VIEL ZU TRAGISCH“ von Heine,  Th. Th., Kubin,  Alfred, Raff,  Thomas
Thomas Theodor Heine (1867–1948), der zu seiner Zeit zugleich bewunderte und gefürchtete Simplicissimus-Karikaturist, und Alfred Kubin (1877–1959), der bekannte Zeichner des Unheimlichen und Abgründigen, standen von 1912 bis 1947 in Briefkontakt. Leider sind – bis auf drei Ausnahmen – nur die Briefe Heines erhalten, sie liegen im Kubin-Archiv der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München. Dagegen gingen Kubins Briefe durch Heines Exil und die schwierige Situation seiner Familie im “Dritten Reich” weitgehend verloren. Anfangs kreisen die Briefe um die Arbeit am Simplicissimus, später um die Freuden und Probleme des Landlebens, das beide Briefpartner führten. Seit 1933 war Heine – wegen seiner jüdischen Abstammung und seiner offen antifaschistischen Einstellung – auf der Flucht vor den deutschen Häschern, bis 1938 in der Tschechoslowakei (Prag, Brünn), dann in Norwegen (Oslo) und seit 1942 in Schweden (Stockholm). In den Briefen aus dem Exil ging es um die politischen Verhältnisse in Deutschland, um den “Anschluss” Österreichs, um “entartete Kunst” und um das Überleben in den diversen Exil-Ländern. Durch Karikaturen für Zeitungen, Porträts und sonstige Gemälde und durch literarische Veröffentlichungen konnte sich Heine immer nur knapp über Wasser halten. Dabei bewahrte er eine erstaunlich stoisch-gelassene Haltung, während sich durch Kubins Briefe (wie man aus Heines Antworten erschließen kann) viele Klagen über Depressionen, Krankheiten und Entbehrungen ziehen. Heines Briefstil ist flüssig, humorvoll, oftmals ironisch scherzhaft. Immer wieder versuchte er, dem pessimistischen, mit seiner Frau zurückgezogen in Zwickledt/Oberösterreich lebenden Freund Trost und Aufmunterung zu spenden. Ein Kommentar erläutert alle erwähnten Personen, weniger bekannte Örtlichkeiten und Institutionen, sowie nicht ganz leicht verständliche Anspielungen. Ein Personenregister erleichtert die Benutzung der Brief-Edition.
Aktualisiert: 2020-03-07
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