Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - „Effektivierung“ (2017), „Modernisierung“ (2019) und zuletzt (2021) die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess braucht.
Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Aktualität auf über 4.500 Seiten:
Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum „Verletzten“ und zur „Nachtzeit“, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von U-Haft
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von „Hatern“, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.)
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)
Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande | Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld | Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen | Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier | Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe | LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig | Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen | RA Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg | OStA Thomas Merz, Hamm | Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth | RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund | RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München | Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau | Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-17
> findR *
Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit.
Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:
§ 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
§ 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Reform der Geldwäsche
Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-17
> findR *
Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit.
Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:
§ 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
§ 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Reform der Geldwäsche
Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - „Effektivierung“ (2017), „Modernisierung“ (2019) und zuletzt (2021) die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess braucht.
Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Aktualität auf über 4.500 Seiten:
Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum „Verletzten“ und zur „Nachtzeit“, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von U-Haft
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von „Hatern“, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.)
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)
Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande | Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld | Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen | Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier | Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe | LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig | Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen | RA Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg | OStA Thomas Merz, Hamm | Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth | RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund | RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München | Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau | Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Band 5 "Strafrecht Besonderer Teil II" nimmt in sechs Abschnitten den Schutz des Vermögens und der sonstigen Vermögensinteressen, der Umwelt und den Schutz vor Gemeingefahren sowie die Straftaten im Amt und die Urkunden- und die Geld- und Wertzeichenfälschung in den Blick. Ausführlich besprochen werden dabei u.a. Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue, Hehlerei, die Sachbeschädigung, Geldwäsche und Insolvenzstraftaten. Der Abschnitt zum Schutz vor Gemeingefahren umfasst die Beiträge Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftung, Vollrausch und Unterlassene Hilfeleistung. Beiträge zu Amtsträgerbegriff, Bestechung sowie sonstige Amtsdelikte bilden den Abschnitt zu den Straftaten im Amt.
Konzeption:
Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Dennis Bock,
Tobias Ceffinato,
Lutz Eidam,
Georg Freund,
Bernd Heinrich,
Eric Hilgendorf,
Katrin Höffler,
Elisa Hoven,
Matthias Jahn,
Urs Kindhäuser,
Hans Kudlich,
Jens Puschke,
Frank Saliger,
Jan C. Schuhr,
Kay H. Schumann,
Brian Valerius,
Petra Wittig,
Christoph Zehetgruber,
Frank Zieschang
> findR *
Band 5 "Strafrecht Besonderer Teil II" nimmt in sechs Abschnitten den Schutz des Vermögens und der sonstigen Vermögensinteressen, der Umwelt und den Schutz vor Gemeingefahren sowie die Straftaten im Amt und die Urkunden- und die Geld- und Wertzeichenfälschung in den Blick. Ausführlich besprochen werden dabei u.a. Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue, Hehlerei, die Sachbeschädigung, Geldwäsche und Insolvenzstraftaten. Der Abschnitt zum Schutz vor Gemeingefahren umfasst die Beiträge Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftung, Vollrausch und Unterlassene Hilfeleistung. Beiträge zu Amtsträgerbegriff, Bestechung sowie sonstige Amtsdelikte bilden den Abschnitt zu den Straftaten im Amt.
Konzeption:
Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Dennis Bock,
Tobias Ceffinato,
Lutz Eidam,
Georg Freund,
Bernd Heinrich,
Eric Hilgendorf,
Katrin Höffler,
Elisa Hoven,
Matthias Jahn,
Urs Kindhäuser,
Hans Kudlich,
Jens Puschke,
Frank Saliger,
Jan C. Schuhr,
Kay H. Schumann,
Brian Valerius,
Petra Wittig,
Christoph Zehetgruber,
Frank Zieschang
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Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - „Effektivierung“ (2017), „Modernisierung“ (2019) und zuletzt (2021) die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess braucht.
Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Aktualität auf über 4.500 Seiten:
Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum „Verletzten“ und zur „Nachtzeit“, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von U-Haft
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von „Hatern“, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.)
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)
Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande | Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld | Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen | Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier | Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe | LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig | Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen | RA Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg | OStA Thomas Merz, Hamm | Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth | RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund | RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau | Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen | Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München | Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau | Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-03
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Die Zeitschrift in der Schnittmenge von Strafrecht und Medizinrecht!
Die zentrale Informationsplattform für das gesamte MedizinstrafrechtAlle wichtigen Entwicklungen in den einschlägigen ThemenbereichenGebündelte Informationen, von der Fachredaktion aus den relevanten Quellen zusammengetragen und strafrechtsspezifisch aufbereitetRegelmäßige, zuverlässige und umfassende Informationen über alle Themen des MedizinstrafrechtsBesonderer Schwerpunkt im Medizinwirtschaftsstrafrecht einschließlich der medizinrechtlichen ComplianceHochkarätiges Herausgeberteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Ärzteschaft garantiert höchste inhaltliche Qualität
Besonders im Fokus:
AbrechnungsbetrugKlassisches ArztstrafrechtKorruption im GesundheitswesenSterbehilfeReproduktionsmedizinFolgen der Corona-Krise
Fachmedium für ein sich schnell und beständig fortentwickelndes Spezialrechtsgebiet
Das Medizinstrafrecht hat in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung erfahren. Schon die Bedeutung des klassischen Arztstrafrechts hat stark zugenommen. Fragen wie Organisationspflichten patientenferner Entscheidungsträger, die Aufwertung der Patientenrechte sowie die Diskussionen um Sterbehilfe und hypothetische Einwilligung stehen im aktuellen Focus des Strafrechts. Neue Strafbarkeitsrisiken und Strafnormen betreffen etwa die Transplantationsmedizin und völlig neue Sachverhaltskonstellationen, die sich aus der voranschreitenden medizinwissenschaftlichen und medizintechnischen Entwicklung ergeben.
Auch die Entstehung eines Medizin-Wirtschaftsstrafrechts mit den Ausprägungen des Abrechnungsbetruges, der medizinstrafrechtlichen Untreue und der Strafbarkeiten nach AMG, MPG und BtMG sowie der Korruption im Gesundheitswesen unterstreicht die gestiegene Bedeutung des Medizinstrafrechts innerhalb des Strafrechts.
Wissenschaft und Praxis sind mit einer Vielzahl von neuen und komplexen Fragestellungen konfrontiert, die entsprechend dem interdisziplinären Charakter des Medizinstrafrechts auch Bereiche des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie der Medizin und der (Rechts-)Philosophie betreffen. Der Bedarf an aktuellen, aus den diversen relevanten Quellen zusammengetragenen und gut aufbereiteten Informationen ist groß. Die gängigen Zeitschriften zum Medizinrecht, Strafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht können einzelne Aspekte aufgreifen, aber nicht umfassend die gesamte Materie abdecken.
Um diese Entwicklung maßgeblich zu begleiten, bietet C.F. Müller mit einer eigenen Zeitschrift eine zentrale Informationsplattform für diesen neuen und wichtigen Bereich des Strafrechts. Sie bildet als spezialisierte Fachzeitschrift sowohl das klassische, von medizinischen Innovationen erweiterte Arztstrafrecht als auch das Medizin-Wirtschaftsstrafrecht umfassend ab. Infolge ihrer Spezialisierung kann sie zu vertiefenden Hintergrundinformationen vordringen und damit die Intra- und Interdisziplinarität des Medizinstrafrechts bewältigen.
Aktualisiert: 2022-10-10
Autor:
Thomas Clemens,
Gunnar Duttge,
Richard Findl,
Thomas Fischer,
Helmut Frister,
Karsten Gaede,
Wolfram Höfling,
Michael Lindemann,
Frank Ulrich Montgomery,
Dorothea Prüttling,
Rolf Raum,
Henning Rosenau,
Frank Saliger,
Karsten Scholz,
Gernot Steinhilper,
Michael Tsambikakis,
Klaus Ulsenheimer
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Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit.
Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:
§ 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
§ 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Reform der Geldwäsche
Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-04-18
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Band 5 "Strafrecht Besonderer Teil II" nimmt in sechs Abschnitten den Schutz des Vermögens und der sonstigen Vermögensinteressen, der Umwelt und den Schutz vor Gemeingefahren sowie die Straftaten im Amt und die Urkunden- und die Geld- und Wertzeichenfälschung in den Blick. Ausführlich besprochen werden dabei u.a. Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue, Hehlerei, die Sachbeschädigung, Geldwäsche und Insolvenzstraftaten. Der Abschnitt zum Schutz vor Gemeingefahren umfasst die Beiträge Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftung, Vollrausch und Unterlassene Hilfeleistung. Beiträge zu Amtsträgerbegriff, Bestechung sowie sonstige Amtsdelikte bilden den Abschnitt zu den Straftaten im Amt.
Konzeption:
Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-02-14
Autor:
Dennis Bock,
Tobias Ceffinato,
Lutz Eidam,
Georg Freund,
Bernd Heinrich,
Eric Hilgendorf,
Katrin Höffler,
Elisa Hoven,
Matthias Jahn,
Urs Kindhäuser,
Hans Kudlich,
Jens Puschke,
Frank Saliger,
Jan C. Schuhr,
Kay H. Schumann,
Brian Valerius,
Petra Wittig,
Christoph Zehetgruber,
Frank Zieschang
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Aktualisiert: 2020-12-09
Autor:
Dennis Bock,
Tobias Ceffinato,
Lutz Eidam,
Georg Freund,
Bernd Heinrich,
Eric Hilgendorf,
Katrin Höffler,
Elisa Hoven,
Matthias Jahn,
Urs Kindhäuser,
Hans Kudlich,
Jens Puschke,
Frank Saliger,
Jan C. Schuhr,
Kay H. Schumann,
Brian Valerius,
Petra Wittig,
Christoph Zehetgruber,
Frank Zieschang
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Das Umweltstrafrecht hat vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte wieder an medialer Bedeutung gewonnen. Seit der Einführung der Schwerpunktbereichsprüfung an den Universitäten wird es zudem vermehrt in den strafrechtlichen Schwerpunkten gelehrt. Gerade für deren Teilnehmer ist dieses Werk ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Vorbereitung auf die Prüfungen. Daneben eignet es sich gut für Referendare, die im Rahmen ihrer Stationsausbildung mit umweltstrafrechtlichen Sachverhalten befasst sind, sowie für alle jene, die im Rahmen der Aus- oder Fortbildung zum Risikomanagement im Umweltschutz auch strafrechtliche Konsequenzen bedenken müssen.
Das Werk bietet einen kompakten Überblick über den Prüfungsstoff im Umweltstrafrecht und enthält zahlreiche Beispielsfälle mit ausführlichen Lösungen sowie einen großen Übungsfall. Auf die strafprozessualen Probleme von Umweltstrafsachen wird in einem eigenen Kapitel eingegangen. Die Neuauflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen und bringt das Lehrbuch auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Wissenschaft. Die Diesel-Affäre gab Anlass für die Einfügung eines neuen Übungsfalls im Immissionsschutzstrafrecht.
ist Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und national wie international gefragter Experte vor allem im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes legt in der aktuellen Debatte um die Reform der Verbandssanktionierung einen Gesetzesvorschlag mit Augenmaß vor. Anders als der im August 2019 veröffentlichte Referentenentwurf des BMJV verfolgt der Münchner Entwurf eine strikt verhältnismäßige Sanktionierung von Verbänden. So sind kleine Verbände vom Anwendungsbereich ausgenommen, wird eine Verbandsverantwortlichkeit für Exzesstaten explizit ausgeschlossen und erfolgt die Verbandssanktionierung gestaffelt nach umsatzbezogenen Höchstgrenzen. Zur Schaffung von Anreizen für ein normkonformes Verhalten fixiert der Münchner Entwurf die Anforderungen an vor- und nachtatlicher Verbands-Compliance, die zu einer Privilegierung bei Verfolgung und Sanktionierung führen können. Zudem regelt er die internen Untersuchungen in einem eigenen Kapitel mit erweitertem Beschlagnahmeschutz. Die Autoren befassen sich seit Jahrzehnten als Wissenschaftler oder Praktiker mit dem Wirtschaftsstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes legt in der aktuellen Debatte um die Reform der Verbandssanktionierung einen Gesetzesvorschlag mit Augenmaß vor. Anders als der im August 2019 veröffentlichte Referentenentwurf des BMJV verfolgt der Münchner Entwurf eine strikt verhältnismäßige Sanktionierung von Verbänden. So sind kleine Verbände vom Anwendungsbereich ausgenommen, wird eine Verbandsverantwortlichkeit für Exzesstaten explizit ausgeschlossen und erfolgt die Verbandssanktionierung gestaffelt nach umsatzbezogenen Höchstgrenzen. Zur Schaffung von Anreizen für ein normkonformes Verhalten fixiert der Münchner Entwurf die Anforderungen an vor- und nachtatlicher Verbands-Compliance, die zu einer Privilegierung bei Verfolgung und Sanktionierung führen können. Zudem regelt er die internen Untersuchungen in einem eigenen Kapitel mit erweitertem Beschlagnahmeschutz. Die Autoren befassen sich seit Jahrzehnten als Wissenschaftler oder Praktiker mit dem Wirtschaftsstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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