Kaum eine Epoche löst derart gemischte Gefühle aus wie das Mittelalter. Der renommierte Rechtswissenschaftler Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde. Die vielfältigen Aspekte dieses früheren Rechts – von den Verfahrensarten, Gottesurteilen, und Folterungen bis zu den Hinrichtungszeremonien – beschreibt er eindrucksvoll und belegt diese mit Abbildungen alter Handschriften und Druckwerke.
Ausstattung: über 100 farbige und s/w Abbildungen
Aktualisiert: 2023-07-01
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Kaum eine Epoche löst derart gemischte Gefühle aus wie das Mittelalter. Der renommierte Rechtswissenschaftler Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde. Die vielfältigen Aspekte dieses früheren Rechts – von den Verfahrensarten, Gottesurteilen, und Folterungen bis zu den Hinrichtungszeremonien – beschreibt er eindrucksvoll und belegt diese mit Abbildungen alter Handschriften und Druckwerke.
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Kaum eine Epoche löst derart gemischte Gefühle aus wie das Mittelalter. Der renommierte Rechtswissenschaftler Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde. Die vielfältigen Aspekte dieses früheren Rechts – von den Verfahrensarten, Gottesurteilen, und Folterungen bis zu den Hinrichtungszeremonien – beschreibt er eindrucksvoll und belegt diese mit Abbildungen alter Handschriften und Druckwerke.
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Aktualisiert: 2023-07-01
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In sechzehn Beiträgen versucht der Bielefelder Rechtsphilosoph Wolfgang Schild (geb. 1946), die Philosophie Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770–1831) für heutige Fragen der Theorie von Staat und Recht aufzuarbeiten und weiterzudenken. So finden sich neben der Klärung des nicht-juristischen Begriffs des „Rechts“ (als „Dasein der Freiheit“) bei Hegel Ausführungen zu Person, Eigentum, Vertrag, Vergeltung und Strafe, Zurechnung, „Notrecht“, Gericht, Staat (und dessen Verhältnis zur Religion) und Weltstaat (im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsethos). In zwei Beiträgen wird die Fortentwicklung der Thesen Hegels zur Monarchie und zu den Geschworenengerichten bei den Hegel-Schülern Eduard Gans (1797–1839) und Karl Ludwig Michelet (1801–1893) aufgezeigt. Ein Beitrag vergleicht das System Hegels mit den ästhetischen Ausführungen bei Richard Wagner (1813–1883). In einem geschichtsphilosophischen Beitrag wird schließlich Hegels Sicht auf Napoleon Bonaparte (1769–1821) dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In sechzehn Beiträgen versucht der Bielefelder Rechtsphilosoph Wolfgang Schild (geb. 1946), die Philosophie Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770–1831) für heutige Fragen der Theorie von Staat und Recht aufzuarbeiten und weiterzudenken. So finden sich neben der Klärung des nicht-juristischen Begriffs des „Rechts“ (als „Dasein der Freiheit“) bei Hegel Ausführungen zu Person, Eigentum, Vertrag, Vergeltung und Strafe, Zurechnung, „Notrecht“, Gericht, Staat (und dessen Verhältnis zur Religion) und Weltstaat (im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsethos). In zwei Beiträgen wird die Fortentwicklung der Thesen Hegels zur Monarchie und zu den Geschworenengerichten bei den Hegel-Schülern Eduard Gans (1797–1839) und Karl Ludwig Michelet (1801–1893) aufgezeigt. Ein Beitrag vergleicht das System Hegels mit den ästhetischen Ausführungen bei Richard Wagner (1813–1883). In einem geschichtsphilosophischen Beitrag wird schließlich Hegels Sicht auf Napoleon Bonaparte (1769–1821) dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In sechzehn Beiträgen versucht der Bielefelder Rechtsphilosoph Wolfgang Schild (geb. 1946), die Philosophie Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770–1831) für heutige Fragen der Theorie von Staat und Recht aufzuarbeiten und weiterzudenken. So finden sich neben der Klärung des nicht-juristischen Begriffs des „Rechts“ (als „Dasein der Freiheit“) bei Hegel Ausführungen zu Person, Eigentum, Vertrag, Vergeltung und Strafe, Zurechnung, „Notrecht“, Gericht, Staat (und dessen Verhältnis zur Religion) und Weltstaat (im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsethos). In zwei Beiträgen wird die Fortentwicklung der Thesen Hegels zur Monarchie und zu den Geschworenengerichten bei den Hegel-Schülern Eduard Gans (1797–1839) und Karl Ludwig Michelet (1801–1893) aufgezeigt. Ein Beitrag vergleicht das System Hegels mit den ästhetischen Ausführungen bei Richard Wagner (1813–1883). In einem geschichtsphilosophischen Beitrag wird schließlich Hegels Sicht auf Napoleon Bonaparte (1769–1821) dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Sebastian Adler,
Friedrich Battenberg,
Christa Bertelsmeier-Kierst,
Stephan Buchholz,
Bernhard Diestelkamp,
Barbara Doelemeyer,
Werner Frotscher,
Rüdiger Ham,
Falk Hess,
Heinz Holzhauer,
Ekkehard Kaufmann,
Gerhard Köbler,
Heiner Lück,
Andreas Meyer,
Dietlinde Munzel-Everling,
Hans-Albert Rupprecht,
Bernd Schild,
Wolfgang Schild,
Ruth Schmidt-Wiegand,
Clausdieter Schott,
Wolfgang Sellert,
Fritz Sturm,
Gudrun Sturm,
Andreas Wacke
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Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
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Ekkehard Kaufmann,
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Heiner Lück,
Andreas Meyer,
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Bernd Schild,
Wolfgang Schild,
Ruth Schmidt-Wiegand,
Clausdieter Schott,
Wolfgang Sellert,
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Diese Festschrift ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Sebastian Adler,
Friedrich Battenberg,
Christa Bertelsmeier-Kierst,
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Rüdiger Ham,
Falk Hess,
Heinz Holzhauer,
Ekkehard Kaufmann,
Gerhard Köbler,
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Andreas Meyer,
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Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Lange vor den staatlichen Reaktionen auf den 11. September 2001 warnte der Bielefelder Kriminalwissenschaftler Detlev Frehsee in eindringlicher Weise vor den Gefahren für die Freiheitsgarantien des Rechtsstaates, die sich aus der zunehmenden Herausbildung des modernen Präventionsstaates ergeben (können und werden). Die Voraussetzung des konkreten Tatverdachts drohe einem allgemeinen Mißtrauensverdacht gegen jedermann zu weichen; damit zusammenhängend verliere die Unschuldsvermutung ihre schützende Kraft. An die Stelle rechtlicher Mißbilligung der Tat trete eine moralisch-sittliche Degradierung des Täters. Kritik übte Frehsee darüber hinaus auch am allgemeinen Zustand des modernen Strafrechtswesens. Das an der schädigenden Verletzung orientierte Tatstrafrecht werde in immer mehr Bereichen durch ein Risikostrafrecht verdrängt. Auf die den Straftaten oft zugrundeliegenden Konflikte zwischen Täter und Opfer werde nicht eingegangen, sondern nur an der Oberfläche sanktioniert; was Frehsee in seinen bedeutenden Arbeiten zum Täter-Opfer-Ausgleich auch in rechtspolitischer Absicht ausführte.
Als kritischer Kriminologe lag ihm zunächst und vor allem die strafjustizielle Behandlung der Kinder und Jugendlichen am Herzen, deren Problemen er nicht nur menschenfreundliche, sondern auch der (Generationen-) Gerechtigkeit verpflichtete Aufsätze widmete. Sorgfältig arbeitete er darüber hinaus die strukturelle Ungerechtigkeit der Kriminalisierung heraus, die oft die Falschen unter Strafe stelle. Neuland beschritt er schließlich durch seine immer mehr Aktualität gewinnende Untersuchung zur Kriminalität der Anständigen.
Die vorliegende Sammlung der wichtigsten Aufsätze von Detlev Frehsee macht offenbar, welchen wissenschaftlichen und menschlichen Verlust sein Tod am 29. Januar 2001 für die "Gesamte Strafrechtswissenschaft" bedeutete.
Mit diesem Band wird die Schriftenreihe "Kriminologische und sanktionenrechtliche Forschungen" eingestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kaum eine Epoche löst derart gemischte Gefühle aus wie das Mittelalter. Der renommierte Rechtswissenschaftler Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde. Die vielfältigen Aspekte dieses früheren Rechts – von den Verfahrensarten, Gottesurteilen, und Folterungen bis zu den Hinrichtungszeremonien – beschreibt er eindrucksvoll und belegt diese mit Abbildungen alter Handschriften und Druckwerke.
Ausstattung: über 100 farbige und s/w Abbildungen
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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In sechzehn Beiträgen versucht der Bielefelder Rechtsphilosoph Wolfgang Schild (geb. 1946), die Philosophie Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770–1831) für heutige Fragen der Theorie von Staat und Recht aufzuarbeiten und weiterzudenken. So finden sich neben der Klärung des nicht-juristischen Begriffs des „Rechts“ (als „Dasein der Freiheit“) bei Hegel Ausführungen zu Person, Eigentum, Vertrag, Vergeltung und Strafe, Zurechnung, „Notrecht“, Gericht, Staat (und dessen Verhältnis zur Religion) und Weltstaat (im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsethos). In zwei Beiträgen wird die Fortentwicklung der Thesen Hegels zur Monarchie und zu den Geschworenengerichten bei den Hegel-Schülern Eduard Gans (1797–1839) und Karl Ludwig Michelet (1801–1893) aufgezeigt. Ein Beitrag vergleicht das System Hegels mit den ästhetischen Ausführungen bei Richard Wagner (1813–1883). In einem geschichtsphilosophischen Beitrag wird schließlich Hegels Sicht auf Napoleon Bonaparte (1769–1821) dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-26
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