Eine zentrale Frage des Altlastenrechts ist die Finanzierung der Sanierungskosten. Angesichts einer zunehmenden Kostenverlagerung auf gegenwärtige und frühere Grundeigentümer untersucht Claus Tollmann die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen. Diese sind auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nach wie vor ungelöst. Der Verfasser weist nach, dass die bisher vertretenen Lösungsansätze verfehlt sind. Unter Verweis auf das US-amerikanische und das österreichische Altlastenrecht legt er dar, dass die Opferfälle in Deutschland Folge des zu weiten Rechtsgrundes der Zustandsverantwortlichkeit sind. Er plädiert dafür, wie in den USA und in Österreich die Zurechnung der Gefahr von einer Mitwirkung an der Gefahrentstehung durch Überlassung des Grundstücks an den Verursacher der Gefahr oder von einem bösgläubigen Erwerb abhängig zu machen. Anders als die herrschende Meinung ist dieser Vorschlag geeignet, die Zustandsverantwortlichkeit früherer Grundeigentümer sachgerecht und ohne dogmatische Brüche zu begründen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine zentrale Frage des Altlastenrechts ist die Finanzierung der Sanierungskosten. Angesichts einer zunehmenden Kostenverlagerung auf gegenwärtige und frühere Grundeigentümer untersucht Claus Tollmann die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen. Diese sind auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nach wie vor ungelöst. Der Verfasser weist nach, dass die bisher vertretenen Lösungsansätze verfehlt sind. Unter Verweis auf das US-amerikanische und das österreichische Altlastenrecht legt er dar, dass die Opferfälle in Deutschland Folge des zu weiten Rechtsgrundes der Zustandsverantwortlichkeit sind. Er plädiert dafür, wie in den USA und in Österreich die Zurechnung der Gefahr von einer Mitwirkung an der Gefahrentstehung durch Überlassung des Grundstücks an den Verursacher der Gefahr oder von einem bösgläubigen Erwerb abhängig zu machen. Anders als die herrschende Meinung ist dieser Vorschlag geeignet, die Zustandsverantwortlichkeit früherer Grundeigentümer sachgerecht und ohne dogmatische Brüche zu begründen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Eine zentrale Frage des Altlastenrechts ist die Finanzierung der Sanierungskosten. Angesichts einer zunehmenden Kostenverlagerung auf gegenwärtige und frühere Grundeigentümer untersucht Claus Tollmann die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen. Diese sind auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nach wie vor ungelöst. Der Verfasser weist nach, dass die bisher vertretenen Lösungsansätze verfehlt sind. Unter Verweis auf das US-amerikanische und das österreichische Altlastenrecht legt er dar, dass die Opferfälle in Deutschland Folge des zu weiten Rechtsgrundes der Zustandsverantwortlichkeit sind. Er plädiert dafür, wie in den USA und in Österreich die Zurechnung der Gefahr von einer Mitwirkung an der Gefahrentstehung durch Überlassung des Grundstücks an den Verursacher der Gefahr oder von einem bösgläubigen Erwerb abhängig zu machen. Anders als die herrschende Meinung ist dieser Vorschlag geeignet, die Zustandsverantwortlichkeit früherer Grundeigentümer sachgerecht und ohne dogmatische Brüche zu begründen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Eine zentrale Frage des Altlastenrechts ist die Finanzierung der Sanierungskosten. Angesichts einer zunehmenden Kostenverlagerung auf gegenwärtige und frühere Grundeigentümer untersucht Claus Tollmann die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen. Diese sind auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nach wie vor ungelöst. Der Verfasser weist nach, dass die bisher vertretenen Lösungsansätze verfehlt sind. Unter Verweis auf das US-amerikanische und das österreichische Altlastenrecht legt er dar, dass die Opferfälle in Deutschland Folge des zu weiten Rechtsgrundes der Zustandsverantwortlichkeit sind. Er plädiert dafür, wie in den USA und in Österreich die Zurechnung der Gefahr von einer Mitwirkung an der Gefahrentstehung durch Überlassung des Grundstücks an den Verursacher der Gefahr oder von einem bösgläubigen Erwerb abhängig zu machen. Anders als die herrschende Meinung ist dieser Vorschlag geeignet, die Zustandsverantwortlichkeit früherer Grundeigentümer sachgerecht und ohne dogmatische Brüche zu begründen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Der in der Praxis bewährte Beck'sche Standardkommentar bereitet das sich dynamisch entwickelnde Kreditwesengesetz samt der wesentlichen, dazu ergänzend geltenden Regelungen praxisnah auf. Das Werk kommentiert sowohl das fundamental geänderte Kreditwesengesetz samt der EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen (CRR (EU) 575/2013) auf der Basis der danach geltenden Regelungen der Bankenunion. Daneben umfasst es die wesentlichen weiteren Aufsichtsregelungen.
Mit der fortgeschriebenen kompetenten und praxisnahen Kommentierung lässt sich der Regelungsbereich auch für den weniger spezialisierten Nutzer hinreichend überblicken.
Vorteile auf einen Blickzuverlässig, aktuell, umfassendgleichermaßen wissenschaftlich fundiert sowie praxisgerechtMaximum an Informationen zu dieser hochkomplexen und volatilen Materie
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage ist das seit der Vorauflage auf die im Rahmen der Schaffung einer europäischen Bankenunion auf die europäische Bankenaufsicht erweiterte Werk grundlegend aktualisiert worden.
Allein im Kreditwesengesetz waren dazu seit 2016 insgesamt 25, teilweise umfangreiche Gesetzesänderungen.
Im übrigen sind die CRR-Verordnung, die Institutsvergütungsverordnung, die Großkredit- und Millionenkreditverordnung und die Solvabilitätsverordnung auf den aktuellen Stand gebracht worden Gleiches gilt für die Kommentierungen des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes, des Restrukturierungsfondsgesetzes, der Liquiditätsverordnung und der Anzeigenverordnung.
Neu aufgenommen sind etwa die IFD/IFR Investment Firms.
Inhaltlich waren die Besonderheiten der Bankensteuerung unter Corona-Bedingungen zu berücksichtigen.
Zielgruppe
Für alle mit Bank- und Bankaufsichtsrecht befassten Kreise - besonders Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleister sowie deren Prüfungseinrichtungen, Rechtsanwaltschaft mit Bankmandaten, mit Bankrecht oder Bankbetrieb befasste Lehrstühle und Institute und nicht zuletzt die Bankenaufsicht selbst.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Olaf Achtelik,
Jürgen Affeld,
Marita Averdieck,
Christian Bock,
Ulrich Braun,
Ulrich Daun,
Karl E. Dürselen,
Marcel Filusch,
Reinfrid Fischer,
Julian-Luiz Fröhlich,
Uwe Gaumert,
Jessica Glaser,
Carsten Groß,
Louis Hagen,
Ronny Hahn,
Karl-Heinz Hillen,
Timofei Karnaoukh,
Eva-Maria Kienesberger,
Daniela Klotzbach,
Kaspar Krolop,
Jan Henning Lindemann,
Friedemann Loch,
Thomas Lorenz,
Sven Ludwig,
Dorothea Meyer-Ramloch,
Martin Neisen,
Ralf Jürgen Ostendorf,
Stefan Röth,
Daniel Sattler,
Frank A. Schäfer,
Gunnar Schramm,
Karolin Schriever,
Hermann Schulte-Mattler,
Marius M. Schulte-Mattler,
Lea Maria Siering,
Alexander Skorobogatov,
Achim Sprengard,
Thomas Stawitzke,
Jochen Theis,
Claus Tollmann,
Jana Tschiltschke,
Wolfgang Vahldiek,
Matthias Vierkötter,
Dirk Waßmann,
Yvonne Wiehagen-Knopke,
Anna Maria Winter,
Wilhelm Wolfgarten,
Stefan Zeranski
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Eine zentrale Frage des Altlastenrechts ist die Finanzierung der Sanierungskosten. Angesichts einer zunehmenden Kostenverlagerung auf gegenwärtige und frühere Grundeigentümer untersucht Claus Tollmann die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen. Diese sind auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 ff.) nach wie vor ungelöst. Der Verfasser weist nach, dass die bisher vertretenen Lösungsansätze verfehlt sind. Unter Verweis auf das US-amerikanische und das österreichische Altlastenrecht legt er dar, dass die Opferfälle in Deutschland Folge des zu weiten Rechtsgrundes der Zustandsverantwortlichkeit sind. Er plädiert dafür, wie in den USA und in Österreich die Zurechnung der Gefahr von einer Mitwirkung an der Gefahrentstehung durch Überlassung des Grundstücks an den Verursacher der Gefahr oder von einem bösgläubigen Erwerb abhängig zu machen. Anders als die herrschende Meinung ist dieser Vorschlag geeignet, die Zustandsverantwortlichkeit früherer Grundeigentümer sachgerecht und ohne dogmatische Brüche zu begründen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der zentrale Kommentar zur Bankenaufsicht
Zum Werk
Dieser in der Praxis bewährte Beck'sche Standardkommentar bereitet das sich dynamisch entwickelnde Kreditwesengesetz samt der wesentlichen ergänzenden Regelungen praxisnah auf. Das Werk kommentiert sowohl das fundamental geänderte Kreditwesengesetz samt der EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen (CRR-VO (EU) 575/2013) auf der Basis der neuen Regelungen der Bankenunion. Daneben umfasst es die wesentlichen weiteren Aufsichtsregelungen.
Vorteile auf einen Blick
- zuverlässig, aktuell, umfassend
- gleichermaßen wissenschaftlich fundiert sowie praxisgerecht
- Maximum an Informationen zu dieser hochkomplexen und volatilen Materie
Zur Neuauflage
Mit der weiter zunehmenden Intensivierung der europarechtlichen regulatorischen Vorgaben und insbesondere der Schaffung der europäischen Bankenunion auf der Grundlage der sog. CRD IV-Richtlinie 2013/36/EU haben das Kreditwesengesetz und die ergänzenden Regelungen eine grundlegende Neuausrichtung und erhebliche Ausweitung und Verkomplizierung erfahren. Wichtigste Beispiele sind der weitgehende Übergang der Aufsicht auf die EZB und die regulatorischen Anforderungen der neuen in Deutschland unmittelbar geltenden europäischen Aufsichtsverordnung CRR (EU) 575/2013.
In den rund vier Jahren seit Erscheinen der 4. Auflage hat der deutsche Gesetzgeber 28 Änderungsgesetze verabschiedet, zuletzt das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.11.2015.
Neue Regulierungsakte, die in der Neuauflage aktuell kommentiert sind, sind neben der CRR-Verordnung die Institutsvergütungsverordnung und die Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung sowie die umfassend neu gefasste Großkredit- und Millionenkreditverordnung und die Solvabilitätsverordnung. Wie bisher sind auch die Kommentierungen des geänderten Kreditwesengesetzes, des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes, des Restrukturierungsfondsgesetzes, der Liquiditätsverordnung und der Anzeigenverordnung auf den heutigen Stand gebracht.
Mit der fortgeschriebenen kompetenten und praxisnahen Kommentierung lässt sich der Regelungsbereich auch für den weniger spezialisierten Nutzer hinreichend überblicken. Die Bearbeitung erfolgte durch eine Reihe von Autoren, die schon die Brüsseler Richtliniensetzung und das deutsche Gesetzgebungsverfahren begleitet haben und überwiegend bereits an den Vorauflagen mitgewirkt haben.
Zielgruppe
Für alle mit Bank- und Bankaufsichtsrecht befassten Kreise - besonders Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleister sowie deren Prüfungseinrichtungen, Rechtsanwälte mit Bankmandaten, mit Bankrecht oder Bankbetrieb befasste Lehrstühle und Institute und nicht zuletzt die Bankenaufsicht selbst.
Aktualisiert: 2022-04-20
Autor:
Olaf Christoph Achtelik,
Jürgen Affeld,
Axel Becker,
Christian Bock,
Hellmuth Bock,
Karl-Heinz Boos,
Ulrich Braun,
Ulrich Daun,
Karl E. Dürselen,
Reinfrid Fischer,
Alexander Fridgen,
Uwe Gaumert,
Torsten Gawanke,
Volker Gerth,
Jessica Glaser,
Carsten Groß,
Louis Hagen,
Ronny Hahn,
Karl-Heinz Hillen,
Timofei Karnaoukh,
Eva-Maria Kienesberger,
Peter Konesny,
Jörg Linda,
Jan Henning Lindemann,
Friedemann Loch,
Thomas Lorenz,
Sven Ludwig,
Thorsten Manns,
Dorothea Meyer-Ramloch,
Christian Müller,
Martin Neisen,
Jörg Ortgies,
Ralf Jürgen Ostendorf,
Stefan Röth,
Daniel Sattler,
Frank A. Schäfer,
Gunnar Schramm,
Hermann Schulte-Mattler,
Thomas Siwik,
Achim Sprengard,
Thomas Stawitzke,
Claus Tollmann,
Jana Tschiltschke,
Wolfgang Vahldiek,
Dirk Waßmann,
Yvonne Wiehagen-Knopke,
Anna Maria Winter,
Wilhelm Wolfgarten,
Stefan Zeranski
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Zum Werk
Die neue AIFM-Richtlinie bewirkt eine umfassende Neuordnung des Investmentwesens. Verwalter von alternativen Investmentfonds - sogenannte AIF-Manager - benötigen zukünftig eine europaweit geltende Erlaubnis für das Fondsmanagement. Darüber hinaus gelten neue Informations- und Berichtspflichten u.a. gegenüber Investoren und Aufsichtsbehörden.
Der Kommentar erläutert systematisch die neue AIFM-Richtlinie mit den Durchführungsbestimmungen als verbindlicher Basis des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches und liefert konkrete Anworten zu wichtigen Fragen:
- Was ändert sich am bestehenden Investmentrecht?
- Welche Auswirkungen ergeben sich bei den einzelnen gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Vorschriften?
- Gibt es Unterschiede für einzelne Asset-Klassen? Gibt es i.R.d. Umsetzung der AIFM-Richtlinie sich abzeichnende neue Optionen in bestimmten EU-Ländern?
- Was genau ist bei offenen und geschlossenen Fonds zu beachten?
- Welche rechtlichen und steuerlichen Anforderungen muss die nächste Fondgeneration erfüllen?
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung der Richtlinie nebst Durchführungsbestimmungen
- praxisnahe Erläuterungen und Handlungsempfehlungen für Banken, Vermögensverwalter sowie sonstige Finanzdienstleister und Investoren
- erfahrene Autoren aus BMF, BaFin, BAI, Banken sowie aus Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietäten bringen ihr gesamtes Know-How ein
- Synopse und Bezüge zum KAGB-E
Zielgruppe
Für Fondsinitiatoren, Kapitalanlagegesellschaften, Vermögensverwalter, Berater, Investoren, Aufsichtsbehörden
Aktualisiert: 2021-02-26
Autor:
Damir Barac,
Uwe Bärenz,
Lutz Boxberger,
Till Brocker,
Frank Dornseifer,
Jürg Frick,
Oliver Heist,
Jin-Hyuk Jang,
Thomas A. Jesch,
Matthias Josek,
Sebastian Käpplinger,
Ulf Klebeck,
Dennis Kunschke,
Sabine Machhausen,
Sonya Pauls,
Christian Schatz,
Caroline Specht,
Jens Steinmüller,
Claus Tollmann,
Patricia Volhard,
Sven Zeller,
Alexandra Zentis
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