Mit der Festschrift zum 70. Geburtstag von Eckard Rehbinder am 15. Dezember 2006 wird ein Wissenschaftler geehrt, der sich große Verdienste um das Umweltrecht erworben hat. Mehr als 35 Jahre hat er das deutsche, europäische und internationale Umweltrecht als akademischer Forscher und Lehrer, praxisbezogener Berater, Rechtspolitiker und Sachverständiger kritisch begleitet und maßgeblich geprägt. Mehr als 40 Beiträge von national und international renommierten Autoren gruppieren sich um die Schwerpunkte „Rechtsentwicklung und Gesetzgebung“, „Prinzipien und Instrumente“ „Sektoraler Umweltschutz“, „Energierecht und Klimaschutz“ sowie „Europarechtliche und internationale Aspekte“ und spiegeln die vielseitige Tätigkeit von Eckard Rehbinder wieder.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit der Festschrift zum 70. Geburtstag von Eckard Rehbinder am 15. Dezember 2006 wird ein Wissenschaftler geehrt, der sich große Verdienste um das Umweltrecht erworben hat. Mehr als 35 Jahre hat er das deutsche, europäische und internationale Umweltrecht als akademischer Forscher und Lehrer, praxisbezogener Berater, Rechtspolitiker und Sachverständiger kritisch begleitet und maßgeblich geprägt. Mehr als 40 Beiträge von national und international renommierten Autoren gruppieren sich um die Schwerpunkte „Rechtsentwicklung und Gesetzgebung“, „Prinzipien und Instrumente“ „Sektoraler Umweltschutz“, „Energierecht und Klimaschutz“ sowie „Europarechtliche und internationale Aspekte“ und spiegeln die vielseitige Tätigkeit von Eckard Rehbinder wieder.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Ernst-Wolfgang Böckenförde ist einer der bekanntesten und profiliertesten Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik Deutschland. Sein wissenschaftliches Werk beschränkt sich nicht auf das Staatsrecht im Sinne einer dogmatischen Disziplin der Rechtswissenschaft, sondern greift weit darüber hinaus. Böckenförde versteht Recht als etwas geschichtlich Gewordenes, sein eigentlicher Gehalt eröffnet sich nur der historisch angeleiteten Untersuchung. Recht weist aber auch enge Beziehungen zur Philosophie auf und bedarf der philosophisch geschulten Analyse. Die Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie hat Böckenförde denn auch gerade in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Daneben bilden Studien zu Religion und Kirche einen in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzenden Schwerpunkt von Böckenfördes wissenschaftlichem Werk. Seine zwölfjährige Tätigkeit als Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat es Böckenförde erlaubt, sein theoretisches Werk mit Erkenntnissen aus der richterlichen Praxis zu stärken. Umgekehrt hat seine Richtertätigkeit in Karlsruhe zugleich dazu beigetragen, daß die Verfassungsrechtsprechung durch wissenschaftliche Methode und Erkenntnis bereichert worden ist.
Gegenstand des Kolloquiums aus Anlaß des 70. Geburtstags von E.-W. Böckenförde, dessen Beiträge im vorliegenden Band dokumentiert werden, war entsprechend den wissenschaftlichen Interessen des Jubilars das Recht des Menschen in der Welt aus der Blickrichtung der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die ihn seit langem beschäftigen. Im Mittelpunkt steht der Mensch, die Person, der einzelne. Er bildet die Grundlage des Staatsrechts und der Staatsphilosophie. Die aktuellen Diskussionen über Fragen der Gentechnik und Biomedizin zeigen die Notwendigkeit, fächerübergreifend den Menschen in der Welt in den Blick der Wissenschaften zu nehmen und Zusammenhänge herauszuarbeiten. Dieser Aufgabe hat sich das Kolloquium unterzogen. Zu Wort kommen die Theologie, die Staatsphilosophie, die Staatsrechtslehre, die Geschichte und die rechtswissenschaftlich fundierte Verfassungsrechtsprechung.
Damit ergibt sich ein facettenreiches Bild vom Recht des Menschen in der Welt, das von dem fächerübergreifenden Ansatz profitiert und damit Ernst-Wolfgang Böckenfördes wissenschaftlichem Werk in besonderer Weise gerecht wird. Seine Person und seine Verdienste verdeutlicht die Laudatio der seinerzeitigen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, der heutigen Präsidentin des Goetheinstituts Jutta Limbach. Den Abschluß des Bandes bildet die Bibliographie der weitgefächerten Veröffentlichungen des Geehrten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ernst-Wolfgang Böckenförde ist einer der bekanntesten und profiliertesten Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik Deutschland. Sein wissenschaftliches Werk beschränkt sich nicht auf das Staatsrecht im Sinne einer dogmatischen Disziplin der Rechtswissenschaft, sondern greift weit darüber hinaus. Böckenförde versteht Recht als etwas geschichtlich Gewordenes, sein eigentlicher Gehalt eröffnet sich nur der historisch angeleiteten Untersuchung. Recht weist aber auch enge Beziehungen zur Philosophie auf und bedarf der philosophisch geschulten Analyse. Die Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie hat Böckenförde denn auch gerade in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Daneben bilden Studien zu Religion und Kirche einen in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzenden Schwerpunkt von Böckenfördes wissenschaftlichem Werk. Seine zwölfjährige Tätigkeit als Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat es Böckenförde erlaubt, sein theoretisches Werk mit Erkenntnissen aus der richterlichen Praxis zu stärken. Umgekehrt hat seine Richtertätigkeit in Karlsruhe zugleich dazu beigetragen, daß die Verfassungsrechtsprechung durch wissenschaftliche Methode und Erkenntnis bereichert worden ist.
Gegenstand des Kolloquiums aus Anlaß des 70. Geburtstags von E.-W. Böckenförde, dessen Beiträge im vorliegenden Band dokumentiert werden, war entsprechend den wissenschaftlichen Interessen des Jubilars das Recht des Menschen in der Welt aus der Blickrichtung der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die ihn seit langem beschäftigen. Im Mittelpunkt steht der Mensch, die Person, der einzelne. Er bildet die Grundlage des Staatsrechts und der Staatsphilosophie. Die aktuellen Diskussionen über Fragen der Gentechnik und Biomedizin zeigen die Notwendigkeit, fächerübergreifend den Menschen in der Welt in den Blick der Wissenschaften zu nehmen und Zusammenhänge herauszuarbeiten. Dieser Aufgabe hat sich das Kolloquium unterzogen. Zu Wort kommen die Theologie, die Staatsphilosophie, die Staatsrechtslehre, die Geschichte und die rechtswissenschaftlich fundierte Verfassungsrechtsprechung.
Damit ergibt sich ein facettenreiches Bild vom Recht des Menschen in der Welt, das von dem fächerübergreifenden Ansatz profitiert und damit Ernst-Wolfgang Böckenfördes wissenschaftlichem Werk in besonderer Weise gerecht wird. Seine Person und seine Verdienste verdeutlicht die Laudatio der seinerzeitigen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, der heutigen Präsidentin des Goetheinstituts Jutta Limbach. Den Abschluß des Bandes bildet die Bibliographie der weitgefächerten Veröffentlichungen des Geehrten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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»Offene Staatlichkeit« ist ein Schlüsselbegriff der Staatsentwicklung im gegenwärtigen Europa. Denn Öffnung ermöglicht Grenzüberschreitungen: Der für gewiß gehaltene Status des Staates wird dem Gestaltwandel ausgesetzt und in ein Gefüge supranationaler sowie menschenrechtlicher Rechtsbeziehungen überführt. Was ist, was bleibt in diesem Gefüge »Staat«?
Die in dieser Festschrift versammelten Überlegungen sind Beiträge zur Antwort auf jene Frage, die Ernst-Wolfgang Böckenförde, den Mitgründer der Zeitschrift »Der Staat«, den Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, den Richter des Bundesverfassungsgerichts, wissenschaftlich ständig beschäftigt hat.
Die Autoren setzen damit zugleich das Gespräch mit ihrem Lehrer in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg i. Br. fort. Sie alle waren oder sind Doktoranden Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Sie bilden dennoch keine Schule. Vielmehr haben sie von ihrem Lehrer unvoreingenommenes, offenes Nachdenken und Argumentieren erfahren. Deshalb widmen sie ihre Beiträge und diese Festschrift Ernst-Wolfgang Böckenförde zu dessen 65. Geburtstag in Dankbarkeit und Verehrung.
Vorwort der Herausgeber
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsänderung und Verfassungswandel standen auf der Agenda der zwei deutsch-japanischen Tagungen in Tokyo und in Freiburg. Die Rechtslage in beiden Ländern könnte nicht unterschiedlicher sein. Wird in Deutschland die Verfassungsänderung als ein Normalfall des Verfassungslebens verstanden, stellt sie in Japan eine politische Ausnahme dar - seit 1947 hat es keine Änderung der japanischen Verfassung gegeben.
Da die japanische Politik in den letzten Jahren erste Versuche zu einer Verfassungsrevision unternommen hat, stand zum Zeitpunkt der Tagungen das gesamte japanische Verfassungsrecht auf dem Prüfstand. So wurde das spezifische verfassungspolitische Umfeld des Problems der Verfassungsänderung ausführlich diskutiert. Unter diesem Blickwinkel gewannen die wichtigsten Eigenarten des insoweit ganz anderen japanischen Verfassungsrechts Kontur - umgekehrt profilierten sich die Besonderheiten des deutschen Verfassungsrechts im Spiegel des Vergleichs.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Überarbeitete und erweiterte Fassung eines Vortrages, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 12. Januar 2005, zu der Frage nach dem Sinn einer Entwicklungsgeschichte des geltenden Verfassungs- und Verwaltungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Überarbeitete und erweiterte Fassung eines Vortrages, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 12. Januar 2005, zu der Frage nach dem Sinn einer Entwicklungsgeschichte des geltenden Verfassungs- und Verwaltungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-29
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»Offene Staatlichkeit« ist ein Schlüsselbegriff der Staatsentwicklung im gegenwärtigen Europa. Denn Öffnung ermöglicht Grenzüberschreitungen: Der für gewiß gehaltene Status des Staates wird dem Gestaltwandel ausgesetzt und in ein Gefüge supranationaler sowie menschenrechtlicher Rechtsbeziehungen überführt. Was ist, was bleibt in diesem Gefüge »Staat«?
Die in dieser Festschrift versammelten Überlegungen sind Beiträge zur Antwort auf jene Frage, die Ernst-Wolfgang Böckenförde, den Mitgründer der Zeitschrift »Der Staat«, den Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, den Richter des Bundesverfassungsgerichts, wissenschaftlich ständig beschäftigt hat.
Die Autoren setzen damit zugleich das Gespräch mit ihrem Lehrer in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg i. Br. fort. Sie alle waren oder sind Doktoranden Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Sie bilden dennoch keine Schule. Vielmehr haben sie von ihrem Lehrer unvoreingenommenes, offenes Nachdenken und Argumentieren erfahren. Deshalb widmen sie ihre Beiträge und diese Festschrift Ernst-Wolfgang Böckenförde zu dessen 65. Geburtstag in Dankbarkeit und Verehrung.
Vorwort der Herausgeber
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Verfassungsänderung und Verfassungswandel standen auf der Agenda der zwei deutsch-japanischen Tagungen in Tokyo und in Freiburg. Die Rechtslage in beiden Ländern könnte nicht unterschiedlicher sein. Wird in Deutschland die Verfassungsänderung als ein Normalfall des Verfassungslebens verstanden, stellt sie in Japan eine politische Ausnahme dar - seit 1947 hat es keine Änderung der japanischen Verfassung gegeben.
Da die japanische Politik in den letzten Jahren erste Versuche zu einer Verfassungsrevision unternommen hat, stand zum Zeitpunkt der Tagungen das gesamte japanische Verfassungsrecht auf dem Prüfstand. So wurde das spezifische verfassungspolitische Umfeld des Problems der Verfassungsänderung ausführlich diskutiert. Unter diesem Blickwinkel gewannen die wichtigsten Eigenarten des insoweit ganz anderen japanischen Verfassungsrechts Kontur - umgekehrt profilierten sich die Besonderheiten des deutschen Verfassungsrechts im Spiegel des Vergleichs.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Mit der Festschrift zum 70. Geburtstag von Eckard Rehbinder am 15. Dezember 2006 wird ein Wissenschaftler geehrt, der sich große Verdienste um das Umweltrecht erworben hat. Mehr als 35 Jahre hat er das deutsche, europäische und internationale Umweltrecht als akademischer Forscher und Lehrer, praxisbezogener Berater, Rechtspolitiker und Sachverständiger kritisch begleitet und maßgeblich geprägt. Mehr als 40 Beiträge von national und international renommierten Autoren gruppieren sich um die Schwerpunkte „Rechtsentwicklung und Gesetzgebung“, „Prinzipien und Instrumente“ „Sektoraler Umweltschutz“, „Energierecht und Klimaschutz“ sowie „Europarechtliche und internationale Aspekte“ und spiegeln die vielseitige Tätigkeit von Eckard Rehbinder wieder.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Verfassungsänderung und Verfassungswandel standen auf der Agenda der zwei deutsch-japanischen Tagungen in Tokyo und in Freiburg. Die Rechtslage in beiden Ländern könnte nicht unterschiedlicher sein. Wird in Deutschland die Verfassungsänderung als ein Normalfall des Verfassungslebens verstanden, stellt sie in Japan eine politische Ausnahme dar - seit 1947 hat es keine Änderung der japanischen Verfassung gegeben.
Da die japanische Politik in den letzten Jahren erste Versuche zu einer Verfassungsrevision unternommen hat, stand zum Zeitpunkt der Tagungen das gesamte japanische Verfassungsrecht auf dem Prüfstand. So wurde das spezifische verfassungspolitische Umfeld des Problems der Verfassungsänderung ausführlich diskutiert. Unter diesem Blickwinkel gewannen die wichtigsten Eigenarten des insoweit ganz anderen japanischen Verfassungsrechts Kontur - umgekehrt profilierten sich die Besonderheiten des deutschen Verfassungsrechts im Spiegel des Vergleichs.
Aktualisiert: 2023-05-15
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