Als "Universaldienst" wird ein Mindestangebot an Dienstleistungen in der Telekommunikation bezeichnet, das auch nach der Liberalisierung und Privatisierung der Märkte flächendeckend nicht unterschritten werden soll. Das Telekommunikationsgesetz sieht dazu ein gestuftes System hoheitlicher Eingriffe vor, durch das Erbringung und Finanzierung des Universaldienstes durch private Unternehmen gesichert werden sollen. °°Rechtlich brisant ist dabei vor allem die bedarfsabhängige Erhebung einer Abgabe von den auf dem bundesweiten sachlich relevanten Markt mit einem Marktanteil von mehr als 4% tätigen Unternehmen zur Finanzierung des Universaldienstes ("Universaldienstleistungsabgabe"). Diese Abgabe soll nach einer verbreiteten Auffassung verfassungswidrig sein. Im rechtswissenschaftlichen Diskurs der vergangenen Jahre hat auch die technikermöglichende Funktion des Rechts an Bedeutung gewonnen. Dabei wurde auch die technikermöglichende Wirkung des Rechts auf die Telekommunikation diskutiert, insbesondere durch Leitungsführungsrechte über Verkehrswege und Privatgrundstücke. Solche Rechte, die das deutsche Telekommunikationsrecht bereits traditionell vorsieht - fast inhaltsgleiche Vorläufer gehen bis auf das Telegrafenrecht zurück -, sind auch im heutigen Telekommunikationsgesetz vorgesehen. °°Der Autor weist nach, dass die technikermöglichende Dimension des Telekommunikationsrechts bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Universaldienstleistungsabgabe zu berücksichtigen ist und kommt weiter zu dem Ergebnis, dass die Universaldienstleistungsabgabe des Telekommunikationsgesetzes mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Sonderabgabenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht, also verfassungsgemäß ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Technik ist im Kommen. Spürbar wird dies an neuen Technologien wie der Gen- und Biotechnologie, aber auch an den Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie gewinnen eine zentrale Bedeutung für neue Märkte und prägen schon heute die Zukunft. In der vorliegenden Schrift wird das wechselseitige Verhältnis von Technik und Recht in einer stärker historisch ausgerichteten Perspektive untersucht. Insbesondere am Beispiel der Telegrafie und des Rundfunks soll aufgezeigt werden, daß sich Technik nicht jenseits des Rechts entfaltet. Welche Rolle spielt das Recht in der Beeinflussung von Technikentwicklungen? Und wie wirken sich Technikentwicklungen auf das Recht aus?
Der Band ist im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts entstanden, das am Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Technikrecht wird hier nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet. Vielmehr rückt die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund der Untersuchungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Als "Universaldienst" wird ein Mindestangebot an Dienstleistungen in der Telekommunikation bezeichnet, das auch nach der Liberalisierung und Privatisierung der Märkte flächendeckend nicht unterschritten werden soll. Das Telekommunikationsgesetz sieht dazu ein gestuftes System hoheitlicher Eingriffe vor, durch das Erbringung und Finanzierung des Universaldienstes durch private Unternehmen gesichert werden sollen. °°Rechtlich brisant ist dabei vor allem die bedarfsabhängige Erhebung einer Abgabe von den auf dem bundesweiten sachlich relevanten Markt mit einem Marktanteil von mehr als 4% tätigen Unternehmen zur Finanzierung des Universaldienstes ("Universaldienstleistungsabgabe"). Diese Abgabe soll nach einer verbreiteten Auffassung verfassungswidrig sein. Im rechtswissenschaftlichen Diskurs der vergangenen Jahre hat auch die technikermöglichende Funktion des Rechts an Bedeutung gewonnen. Dabei wurde auch die technikermöglichende Wirkung des Rechts auf die Telekommunikation diskutiert, insbesondere durch Leitungsführungsrechte über Verkehrswege und Privatgrundstücke. Solche Rechte, die das deutsche Telekommunikationsrecht bereits traditionell vorsieht - fast inhaltsgleiche Vorläufer gehen bis auf das Telegrafenrecht zurück -, sind auch im heutigen Telekommunikationsgesetz vorgesehen. °°Der Autor weist nach, dass die technikermöglichende Dimension des Telekommunikationsrechts bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Universaldienstleistungsabgabe zu berücksichtigen ist und kommt weiter zu dem Ergebnis, dass die Universaldienstleistungsabgabe des Telekommunikationsgesetzes mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Sonderabgabenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht, also verfassungsgemäß ist.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Technik ist im Kommen. Spürbar wird dies an neuen Technologien wie der Gen- und Biotechnologie, aber auch an den Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie gewinnen eine zentrale Bedeutung für neue Märkte und prägen schon heute die Zukunft. In der vorliegenden Schrift wird das wechselseitige Verhältnis von Technik und Recht in einer stärker historisch ausgerichteten Perspektive untersucht. Insbesondere am Beispiel der Telegrafie und des Rundfunks soll aufgezeigt werden, daß sich Technik nicht jenseits des Rechts entfaltet. Welche Rolle spielt das Recht in der Beeinflussung von Technikentwicklungen? Und wie wirken sich Technikentwicklungen auf das Recht aus?
Der Band ist im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts entstanden, das am Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Technikrecht wird hier nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet. Vielmehr rückt die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund der Untersuchungen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Technik ist im Kommen. Spürbar wird dies an neuen Technologien wie der Gen- und Biotechnologie, aber auch an den Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie gewinnen eine zentrale Bedeutung für neue Märkte und prägen schon heute die Zukunft. In der vorliegenden Schrift wird das wechselseitige Verhältnis von Technik und Recht in einer stärker historisch ausgerichteten Perspektive untersucht. Insbesondere am Beispiel der Telegrafie und des Rundfunks soll aufgezeigt werden, daß sich Technik nicht jenseits des Rechts entfaltet. Welche Rolle spielt das Recht in der Beeinflussung von Technikentwicklungen? Und wie wirken sich Technikentwicklungen auf das Recht aus?
Der Band ist im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts entstanden, das am Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Technikrecht wird hier nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet. Vielmehr rückt die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund der Untersuchungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit 1990 boomt die Direkte Demokratie in Deutschland. Zahlreiche Kommunal- und Länderverfassungen wurden um diese Form der Bürgerbeteiligung ergänzt, die Zahl der Bürger- und Volksentscheide ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Der Band vereint neue Forschungsergebnisse zur Direkten Demokratie und gibt Antworten auf folgende Fragen: Welche Erfahrungen wurden bislang in Städten und Gemeinden gemacht? Wie häufig fanden Bürgerentscheide statt und zu welchen Themen? Wie verändern Bürgerbegehren und Bürgerentscheide die politische Arena, deren Akteure und die politische Öffentlichkeit?
Unveränderter Nachdruck
Aktualisiert: 2023-03-20
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In der Autorenbiographie Georg Büchners sind die Bezüge zu Volksliedern evident. Büchner selbst hat Volkslieder aus mündlicher Überlieferung gesammelt und sie versatzstückartig in seine literarischen Texte integriert. Sein Selbstverständnis kommt nicht nur einer literarisch-ethnographischen Forschungsgeschichte nahe, sondern ebenso der modernen Diskussion um Authentizität im Feld. Die Studie stellt Büchner erstmals als Ethnographen vor, liest seinen Woyzeck als ethnographisch motivierte Poetik und kontextualisiert Liedversatzstücke in ihren kulturellen Diskurs.
Aktualisiert: 2022-08-25
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Als "Universaldienst" wird ein Mindestangebot an Dienstleistungen in der Telekommunikation bezeichnet, das auch nach der Liberalisierung und Privatisierung der Märkte flächendeckend nicht unterschritten werden soll. Das Telekommunikationsgesetz sieht dazu ein gestuftes System hoheitlicher Eingriffe vor, durch das Erbringung und Finanzierung des Universaldienstes durch private Unternehmen gesichert werden sollen. °°Rechtlich brisant ist dabei vor allem die bedarfsabhängige Erhebung einer Abgabe von den auf dem bundesweiten sachlich relevanten Markt mit einem Marktanteil von mehr als 4% tätigen Unternehmen zur Finanzierung des Universaldienstes ("Universaldienstleistungsabgabe"). Diese Abgabe soll nach einer verbreiteten Auffassung verfassungswidrig sein. Im rechtswissenschaftlichen Diskurs der vergangenen Jahre hat auch die technikermöglichende Funktion des Rechts an Bedeutung gewonnen. Dabei wurde auch die technikermöglichende Wirkung des Rechts auf die Telekommunikation diskutiert, insbesondere durch Leitungsführungsrechte über Verkehrswege und Privatgrundstücke. Solche Rechte, die das deutsche Telekommunikationsrecht bereits traditionell vorsieht - fast inhaltsgleiche Vorläufer gehen bis auf das Telegrafenrecht zurück -, sind auch im heutigen Telekommunikationsgesetz vorgesehen. °°Der Autor weist nach, dass die technikermöglichende Dimension des Telekommunikationsrechts bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Universaldienstleistungsabgabe zu berücksichtigen ist und kommt weiter zu dem Ergebnis, dass die Universaldienstleistungsabgabe des Telekommunikationsgesetzes mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Sonderabgabenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht, also verfassungsgemäß ist.
Aktualisiert: 2023-03-21
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In der Autorenbiographie Georg Büchners sind die Bezüge zu Volksliedern evident. Büchner selbst hat Volkslieder aus mündlicher Überlieferung gesammelt und sie versatzstückartig in seine literarischen Texte integriert. Sein Selbstverständnis kommt nicht nur einer literarisch-ethnographischen Forschungsgeschichte nahe, sondern ebenso der modernen Diskussion um Authentizität im Feld. Die Studie stellt Büchner erstmals als Ethnographen vor, liest seinen Woyzeck als ethnographisch motivierte Poetik und kontextualisiert Liedversatzstücke in ihren kulturellen Diskurs.
Aktualisiert: 2019-10-24
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Das Überschreiten von Grenzen als Auslöser für Chaos und Orientierungslosigkeit, aber auch als Schaffung neuer Perspektiven und Freiheiten zeichnet sich im Realen ebenso wie im Ideellen oder sogar im Virtuellen ab. Welche Auswirkungen diese Disziplinlosigkeit auf den Menschen hat und wie eigene oder fremdbestimmte Grenzen verfließen können, fundiert diesen Vorgang letztendlich als alltagsimmanentes Phänomen - als Umbruch, Bewegung, als alles, nur nicht als Stillstand. Die vom 25. bis 28. Mai 2012 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausgerichtete dgv-Studierendentagung bot Studierenden der Fächer Kulturanthropologie, Volkskunde, Europäische Ethnologie und anderer benachbarter Abteilungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die Möglichkeit, in Workshops, Vorträgen und Gesprächsrunden das Motto disziplinlos gemeinsam zu diskutieren. Diesem Motto verpflichtend stand auch die Öffnung universitärer Disziplinen im Fokus der Auseinandersetzung. Beiträge aus der Film- oder Theaterwissenschaft, aus der Ethnologie und der Germanistik wurden unter kulturwissenschaftlicher Perspektive gleichermaßen zusammengeführt und erörtert. Die BeiträgerInnen waren dazu eingeladen, ihre an der Tagung verhandelten Themen in diesem Band vorzustellen. Einerseits soll dadurch Einblick in die jährlich an verschiedenen Orten stattfindende Studierendentagung gegeben werden. Andererseits eröffnet diese Form der Erstpublikation die Chance, sich mit eigenen Studien außerhalb der universitären Institution wissenschaftlich auszutauschen und das eigene Fach auf diese Weise auch selbst ein Stück mitzugestalten. [disziplinlos kursiv] Weitere Schlagworte: Interdisziplinarität, Gaspar Noé, Antiziganismus, Deutsche Gesellschaft für Volkskunde, Tagungsband
Aktualisiert: 2019-12-20
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Als "Universaldienst" wird ein Mindestangebot an Dienstleistungen in der Telekommunikation bezeichnet, das auch nach der Liberalisierung und Privatisierung der Märkte flächendeckend nicht unterschritten werden soll. Das Telekommunikationsgesetz sieht dazu ein gestuftes System hoheitlicher Eingriffe vor, durch das Erbringung und Finanzierung des Universaldienstes durch private Unternehmen gesichert werden sollen.
Rechtlich brisant ist dabei vor allem die bedarfsabhängige Erhebung einer Abgabe von den auf dem bundesweiten sachlich relevanten Markt mit einem Marktanteil von mehr als 4% tätigen Unternehmen zur Finanzierung des Universaldienstes ("Universaldienstleistungsabgabe"). Diese Abgabe soll nach einer verbreiteten Auffassung verfassungswidrig sein. Im rechtswissenschaftlichen Diskurs der vergangenen Jahre hat auch die technikermöglichende Funktion des Rechts an Bedeutung gewonnen. Dabei wurde auch die technikermöglichende Wirkung des Rechts auf die Telekommunikation diskutiert, insbesondere durch Leitungsführungsrechte über Verkehrswege und Privatgrundstücke. Solche Rechte, die das deutsche Telekommunikationsrecht bereits traditionell vorsieht - fast inhaltsgleiche Vorläufer gehen bis auf das Telegrafenrecht zurück -, sind auch im heutigen Telekommunikationsgesetz vorgesehen.
Der Autor weist nach, dass die technikermöglichende Dimension des Telekommunikationsrechts bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Universaldienstleistungsabgabe zu berücksichtigen ist und kommt weiter zu dem Ergebnis, dass die Universaldienstleistungsabgabe des Telekommunikationsgesetzes mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Sonderabgabenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht, also verfassungsgemäß ist.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Technik ist im Kommen. Spürbar wird dies an neuen Technologien wie der Gen- und Biotechnologie, aber auch an den Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie gewinnen eine zentrale Bedeutung für neue Märkte und prägen schon heute die Zukunft. In der vorliegenden Schrift wird das wechselseitige Verhältnis von Technik und Recht in einer stärker historisch ausgerichteten Perspektive untersucht. Insbesondere am Beispiel der Telegrafie und des Rundfunks soll aufgezeigt werden, daß sich Technik nicht jenseits des Rechts entfaltet. Welche Rolle spielt das Recht in der Beeinflussung von Technikentwicklungen? Und wie wirken sich Technikentwicklungen auf das Recht aus?
Der Band ist im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts entstanden, das am Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Technikrecht wird hier nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet. Vielmehr rückt die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund der Untersuchungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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