Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zählt zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt in der Schweiz und in Österreich eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Gleichstellungsrechts dar. Erstmals liegt zu diesem Übereinkommen ein systematischer und umfassender Kommentar für die Rechtspraxis in deutscher Sprache vor. Mit seinem Fokus auf die Umsetzung auf innerstaatlicher Ebene erleichtert er den Gerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft, den Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft in der Schweiz und in Österreich die Arbeit mit dem Übereinkommen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zählt zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt in der Schweiz und in Österreich eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Gleichstellungsrechts dar. Erstmals liegt zu diesem Übereinkommen ein systematischer und umfassender Kommentar für die Rechtspraxis in deutscher Sprache vor. Mit seinem Fokus auf die Umsetzung auf innerstaatlicher Ebene erleichtert er den Gerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft, den Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft in der Schweiz und in Österreich die Arbeit mit dem Übereinkommen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zählt zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt in der Schweiz und in Österreich eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Gleichstellungsrechts dar. Erstmals liegt zu diesem Übereinkommen ein systematischer und umfassender Kommentar für die Rechtspraxis in deutscher Sprache vor. Mit seinem Fokus auf die Umsetzung auf innerstaatlicher Ebene erleichtert er den Gerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft, den Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft in der Schweiz und in Österreich die Arbeit mit dem Übereinkommen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der dritten Auflage des St. Galler Kommentars zur Bundesverfassung im Jahr 2014 hat sich das Schweizer Verfassungsrecht dynamisch weiterentwickelt. Hinzugekommen sind nicht nur neue und teilweise umstrittene Verfassungsbestimmungen, mit der Covid-19-Pandemie wurde das Verfassungsrecht einem eigentlichen «Stresstest» unterzogen. Ausserdem sind seit der letzten Auflage verschiedene neue Grundlagenwerke und Kommentare zur Bundesverfassung erschienen. Die vierte, komplett überarbeitete Auflage trägt diesen Entwicklungen und Ergänzungen des Verfassungsrechts sowie der Literatur und Rechtsprechung Rechnung. Neben der vertieften Kommentierung der einzelnen Verfassungsbestimmungen ist es ein Kennzeichen des St. Galler Kommentars, dass die thematischen Einleitungen und Vorbemerkungen einen systematischen Überblick vermitteln und das Verfassungsrecht in einen breiteren Kontext einordnen.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Cipriano Alvarez,
Vincent Augustin,
Phil Baumann,
Stephanie Bernet,
Michael Besson,
Michael Beusch,
Giovanni Biaggini,
Corsin Bisaz,
Severin Bischof,
Rafael Brägger,
Stephan Breitenmoser,
Florian Brunner,
Stephan C Brunner,
Denise Buser,
Andrea Caroni,
Luzius Cavelti,
Federica De Rossa Gisimundo,
Oliver Diggelmann,
Eva Druey,
Patricia Egli,
Bernhard Ehrenzeller,
Kaspar Ehrenzeller,
Christoph Errass,
Bardo Fassbender,
Christoph Frei,
Thomas Gächter,
Claudia Geiger,
Thomas Geiser,
Andreas Glaser,
Christoph Beat Graber,
Martin Graf,
Felix Hafner,
Julia Hänni,
Daniel M. Häusermann,
Peter Hettich,
Peter Hongler,
Marc Hürzeler,
Ralf Imstepf,
Tobias Jaag,
Reto Jacobs,
Regula Kägi-Diener,
Andreas Kellerhals,
Ueli Kieser,
Andreas Kley,
Matthias Kradolfer,
Peter Kuratli,
Hardy Landolt,
Lorenz Langer,
Jens Lehne,
Martin Edwin Looser,
Ruth Lüthi,
August Mächler,
Josianne Magnin,
Pascal Mahon,
Nora Markwalder,
Arnold Marti,
Hansjörg Meyer,
Markus H.F. Mohler,
Christina Müller,
Lucien Müller,
Reto Patrick Müller,
Markus Müller-Chen,
Roger Nobs,
Tomas Poledna,
David Rechsteiner,
Johannes Reich,
Ruth Reusser,
Dagmar Richter,
Dorothea Riedi Hunold,
Vanessa Rüegger,
Bernhard Rütsche,
Thomas Sägesser,
Konrad Sahlfeld,
Urs Saxer,
Patricia M. Schiess Rütimann,
Benjamin Schindler,
Stefan G Schmid,
Valérie Anne Schmocker,
Benno Schneider,
Charlotte Schoder,
Markus Schott,
Rainer J. Schweizer,
Christoph Spenlé,
Franziska Sprecher,
Thomas Stauffer,
Thomas Steiner,
Gerold Steinmann,
Oliver Streiff,
David Thomann,
Daniela Thurnherr,
Pierre Tschannen,
Tobias Tschumi,
Felix Uhlmann,
Patricia Usinger-Egger,
Klaus A. Vallender,
Hans Vest,
Stefan Vogel,
Moritz von Wyss,
Judith Wyttenbach,
Andreas R. Ziegler
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«Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich», hiess es in der 1848 geschaffenen Verfassung des neuen Bundesstaates. Doch die Kämpfe waren lang und zäh bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971. Es gibt viele Einzeluntersuchungen dieser Entwicklungsgeschichte, aber keine umfassende Darstellung, die den Bogen über den gesamten Zeitraum spannt und bislang unerschlossene Kantone integriert. Diese Lücke schliesst das Buch von Brigitte Studer und Judith
Wyttenbach. Im historischen Teil werden unter anderem die vielschichtigen Ausschlussmechanismen analysiert. Und der juristische Teil greift erstmals jedes einzelne Urteil zur Frage des Frauenstimmrechts chronologisch und mit knapper Darstellung auf. In der Synthese zum Schluss zeigen die Autorinnen, weshalb der ganze Prozess in der Schweiz so lange gedauert hat.
Aktualisiert: 2021-08-03
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«Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich», hiess es in der 1848 geschaffenen Verfassung des neuen Bundesstaates. Doch die Kämpfe waren lang und zäh bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971. Es gibt viele Einzeluntersuchungen
dieser Entwicklungsgeschichte, aber keine umfassende Darstellung, die den Bogen über den gesamten Zeitraum spannt und bislang unerschlossene Kantone integriert. Diese Lücke schliesst das Buch von Brigitte Studer und Judith Wyttenbach. Im historischen Teil werden unter anderem die vielschichtigen Ausschlussmechanismen analysiert. Und der juristische Teil greift erstmals jedes einzelne Urteil zur Frage des Frauenstimmrechts chronologisch und mit knapper Darstellung auf. In der Synthese zum Schluss zeigen die Autorinnen, weshalb der ganze Prozess in der Schweiz so lange gedauert hat.
Aktualisiert: 2021-12-09
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Die dritte Auflage des Lehrbuchs aktualisiert und ergänzt die Ausgabe aus dem Jahr 2013. Seither eingetretene Änderungen in Rechtsetzung, Rechtsprechung und Lehre sind bis Januar 2018 berücksichtigt.
Das Buch vermittelt einen Überblick über die Grundrechte und deckt jene Gebiete ab, die im universitären Unterricht zum Pflichtstoff zählen. In einem ersten Teil werden die allgemeinen Grundrechtslehren dargestellt, nämlich die Entwicklung und die Quellen der Grundrechte, die Grundbegriffe der Grundrechtslehre, die Träger und der Schutzbereich der Grundrechte und ihre Durchsetzung sowie das Problem der Grundrechtskonflikte; breiten Raum nimmt die Frage der Einschränkbarkeit der Grundrechte ein. Im zweiten Teil werden – ausgehend von den Grundrechten der Bundesverfassung, aber immer mit einem Seitenblick auf den internationalen Menschenrechtsschutz – die einzelnen Garantien beschrieben. Das Werk richtet sich vorab an Studierende; deshalb die zahlreichen Fallbeispiele, Originalzitate, Prüfprogramme und Übersichten. Es leister aber auch der juristischen Praxis nützliche Dienste.
Aktualisiert: 2018-11-01
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Rund 40 Prozent aller Menschen leben in Bundesstaaten. Dadurch erhält die Frage, wie Bundesstaaten Menschenrechtsabkommen innerstaatlich umsetzen und wie sie mit dem internationalen Monitoring umgehen, erhebliche Tragweite. Menschenrechtsübereinkommen stellen in verschiedener Hinsicht eine Herausforderung für Bundesstaaten dar: Die Mehrebenenpolitik macht den Vertragsbeitritt, die Umsetzung und die Berichterstattung an die internationalen Organe aufwändig und komplex. Aufgrund der Transversalität der Verträge ist zur Umsetzung oftmals auf allen Staatsebenen eine Anpassung oder Ergänzung der Rechtsordnung und der Praxis notwendig. In vielen Fällen sind die Gliedstaaten sogar primär zuständig, die eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen. In monistischen Systemen begründen die Verträge unter Umständen neue justiziable Ansprüche auch gegenüber Gliedstaatenbehörden. Letztlich hängt die Umsetzung der Verträge massgeblich vom Konsens der Akteure auf Bundes- und auf Gliedstaatenebene über die gemeinsamen Grundwerte ab. Dies gilt umso mehr, als selbst Bundesstaaten mit weitreichenden Instrumenten der Bundesaufsicht bei der Durchsetzung der Verpflichtungen im Kompetenzbereich der Gliedstaaten in der Praxis sehr zurückhaltend sind und Kooperation vor Konfrontation setzen. Die vorliegende Arbeit soll zu einem vertieften Verständnis der Korrelationen zwischen föderalistischer Aufgabenverteilung und Menschenrechtsschutz beitragen. Sie soll aufzeigen, welche Chancen der Föderalismus bietet und welche Hindernisse es zu überwinden gilt.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Rund 40 Prozent aller Menschen leben in Bundesstaaten. Dadurch erhält die Frage, wie Bundesstaaten Menschenrechtsabkommen innerstaatlich umsetzen und wie sie mit dem internationalen Monitoring umgehen, erhebliche Tragweite. Menschenrechtsübereinkommen stellen in verschiedener Hinsicht eine Herausforderung für Bundesstaaten dar: Die Mehrebenenpolitik macht den Vertragsbeitritt, die Umsetzung und die Berichterstattung an die internationalen Organe aufwändig und komplex. Aufgrund der Transversalität der Verträge ist zur Umsetzung oftmals auf allen Staatsebenen eine Anpassung oder Ergänzung der Rechtsordnung und der Praxis notwendig. In vielen Fällen sind die Gliedstaaten sogar primär zuständig, die eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen. In monistischen Systemen begründen die Verträge unter Umständen neue justiziable Ansprüche auch gegenüber Gliedstaatenbehörden.
Letztlich hängt die Umsetzung der Verträge maßgeblich vom Konsens der Akteure auf Bundes- und auf Gliedstaatenebene über die gemeinsamen Grundwerte ab. Dies gilt umso mehr, als selbst Bundesstaaten mit weitreichenden Instrumenten der Bundesaufsicht bei der Durchsetzung der Verpflichtungen im Kompetenzbereich der Gliedstaaten in der Praxis sehr zurückhaltend sind und Kooperation vor Konfrontation setzen. Die vorliegende Arbeit soll zu einem vertieften Verständnis der Korrelationen zwischen föderalistischer Aufgabenverteilung und Menschenrechtsschutz beitragen. Sie soll aufzeigen, welche Chancen der Föderalismus bietet und welche Hindernisse es zu überwinden gilt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zählt zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt in der Schweiz und in Österreich eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Gleichstellungsrechts dar. Erstmals liegt zu diesem Übereinkommen ein systematischer und umfassender Kommentar für die Rechtspraxis in deutscher Sprache vor. Mit seinem Fokus auf die Umsetzung auf innerstaatlicher Ebene soll er den Gerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft, den Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft in der Schweiz und in Österreich die Arbeit mit dem Übereinkommen erleichtern.
Aktualisiert: 2017-06-01
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Angesichts der Zunahme der polizeilichen Aufgaben sowie des wachsenden Spardrucks werden einem internationalen Trend folgend auch in der Schweiz vermehrt private Sicherheitsunternehmen mit Polizeiaufgaben betraut. Dabei stellen sich grundsätzliche Fragen nach der Zulässigkeit und den rechtsstaatlichen Grenzen der Privatisierung der Sicherheit. Der erste Teil der Untersuchung setzt sich mit der Fragestellung unter dem Blickwinkel des historisch begründeten, staatlichen Gewaltmonopols als konstitutives Merkmal des modernen Staates auseinander und legt dar, welche Folgen dieser Grundsatz für die Delegation der Aufgabenerfüllung an Private im Bereich der Sicherheit hat. Untersucht wird, welche Bedeutung den Besonderheiten des polizeilichen Verwaltungshandelns und den Grundsätzen der Polizeiarbeit (wie Verhältnismässigkeitsgrundsatz oder Störerprinzip) im Zusammenhang mit der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben auf private Dienstleistungsunternehmen zukommt. Hier stehen insbesondere die Frage der Zwangsanwendung und der Schutz der Grundrechte im Vordergrund. Im weiteren Fortgang werden die allgemeinen (verfassungsrechtlichen) Grundsätze der Privatisierung staatlicher Aufgaben dargelegt. Besonderes Gewicht wird hier dem öffentlichen Interesse, dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz und den rechtsstaatlichen Garantien eingeräumt. Die Autoren untersuchen, ob die zuvor erarbeiteten Grundsätze sowie der Schutz der Grundrechte und die Versorgungssicherheit der Auslagerung polizeilicher Sicherheitsaufgaben Grenzen setzen. Im Anschluss an diese Analyse stellen die Autoren einen Katalog von Kriterien auf, die bei ´Privatisierungsvorhaben´ im Einzelfall abgewogen werden müssen. Abschliessend werden verschiedene polizeiliche Standardmassnahmen daraufhin untersucht, ob sie nach dem Massstab dieser Kriterien geeignet sind, durch Private erfüllt zu werden.
Aktualisiert: 2020-04-29
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Die schweizerische Bundesverfassung vom 18. April 1999 legt die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft fest und beansprucht Vorrang vor dem übrigen Landesrecht. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 hat die nachgeführte Verfassung bereits zahlreiche umfassende (z.B. Neuer Finanzausgleich, Bundesrechtspflege, Bildung) und punktuelle (z.B. Minarettverbot, Zweitwohnungen, Masseneinwanderung) Neuerungen erfahren, deren Bedeutung und Tragweite teilweise noch unklar sind. Der Basler Kommentar analysiert die einzelnen Verfassungsbestimmungen aus verfassungsrechtlicher Sicht, gibt Aufschluss über den Stand und die neuere Entwicklung der schweizerischen Verfassungsordnung und bezieht Stellung zu umstrittenen Fragen. Die Kommentierung erstreckt sich auch auf die jüngst angenommenen Volksinitiativen und verarbeitet die zu allgemeinen und spezifischen Fragestellungen entwickelte Rechtsprechung und Lehre. Die Autorinnen und Autoren haben der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die schweizerische Verfassung im Kontext des für die Schweiz verbindlichen Völkerrechts bewegt und entwickelt und, wo immer geboten, auch die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Schweiz (insbesondere die EMRK und die UNO-Pakte) in die Kommentierung einbezogen. Bei den einzelnen Kommentierungen wurde, soweit dies für das bessere Verständnis sinnvoll erschien, auch auf die Rechtslage in anderen Staaten hingewiesen.
Aktualisiert: 2020-01-31
Autor:
Alberto Achermann,
Sian Affolter,
Jonas Alig,
Tilmann Altwicker,
Urs R. Behnisch,
Eva Maria Belser,
Michael Beusch,
Giovanni Biaggini,
Emanuel Borter,
Corina Caluori,
Basile Cardinaux,
Martina Caroni,
Philip Conradin-Triaca,
Nina Dajcar,
Stefan Diezig,
Oliver Diggelmann,
Martin Dumermuth,
Astrid Epiney,
Martina Filippo,
Thomas Gächter,
Tarkan Göksu,
Alain Griffel,
Reto Häggi Furrer,
Peter Hänni,
Angela Hefti,
Maya Hertig,
Kristin Hoffmann,
Barbara Kammermann,
Christine Kaufmann,
Markus Kern,
Regina Kiener,
Raphael Kraemer,
Jörg Künzli,
Andreas Lienhard,
Fabienne Marti Locher,
Nina Massüger,
Jean-François Mayoraz,
Michael E. Meier,
Michael Merker,
Kilian Meyer,
Eva Molinari,
Markus Mueller,
Matthias Oesch,
René Pahud de Mortanges,
Johannes Reich,
Stephanie Renold-Burch,
Beat Rudin,
Fränzi Ruff,
Liliane Schärmeli,
Lukas Schaub,
Patricia M. Schiess Rütimann,
Florian Schmidt-Gabain,
Zeno Schnyder von Wartensee,
Frank Schürmann,
Goran Seferovic,
Madeleine Simonek,
Andreas Stöckli,
Daniela Thurnherr,
Pierre Tschannen,
Axel Tschentscher,
Peter Uebersax,
Felix Uhlmann,
Florian Utz,
Barbara von Rütte,
Bernhard Waldmann,
Gregori Werder,
Christoph Winzeler,
Karl-Marc Wyss,
Judith Wyttenbach,
Franz Zeller
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Der im Jahre 1999 in die Bundesverfassung aufgenommene Kinderrechtsartikel (Art. 11 BV) räumt minderjährigen Kindern ausdrücklich einen Anspruch auf den Schutz ihrer Integrität und auf die Wahrung ihrer Rechte ein. Damit ist die bisherige Berechtigung des Staates zur Intervention im Interesse von Kindern zu einer expliziten Verpflichtung ausgeweitet worden. Daraus abzuleiten sind neue Aufgaben für den Staat. Und es stellt sich in der Praxis die Frage, wie weit diese staatlichen Pflichten bei der Durchsetzung der Rechte gehen können und sollen. Dieser und anderen Fragen widmet sich der vorliegende Band. Er untersucht, welche verfassungs- und menschenrechtliche Tragweite der Begriff des „Kindeswohls“ hat. Gestützt auf rechtshistorische und verfassungsvergleichende Untersuchungen sowie mit Hilfe einer eingehende Analyse der Rechtsentwicklung auf internationaler Ebene legt die Autorin ausführlich verschiedene Kategorien staatlicher Schutzpflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen dar. Damit zeigt sie das Potential – aber auch die Grenzen – des neuen Kinderrechtsartikels auf.
Aktualisiert: 2020-04-29
> findR *
Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zählt zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt in der Schweiz und in Österreich eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Gleichstellungsrechts dar. Erstmals liegt zu diesem Übereinkommen ein systematischer und umfassender Kommentar für die Rechtspraxis in deutscher Sprache vor. Mit seinem Fokus auf die Umsetzung auf innerstaatlicher Ebene erleichtert er den Gerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft, den Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft in der Schweiz und in Österreich die Arbeit mit dem Übereinkommen.
Aktualisiert: 2023-04-01
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«Alle Menschen sind frei geboren und haben gleiches Recht auf Freiheit.» So steht es in der UNO-Menschenrechtskonvention. Praktisch alle Staaten haben Verträge wie diesen unterzeichnet, doch die Realität sieht anders aus: Tagtäglich werden Menschen gefoltert und hingerichtet, Kinder verhungern und Frauen werden vergewaltigt. Und dennoch lohnt sich die Arbeit der unzähligen Menschenrechtsaktivisten weltweit. Fehlbare Staaten können angeklagt werden, weil die Menschenrechte international verankert sind. Sie durchzusetzen gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Menschheit. Dazu will dieses visuelle Lesebuch einen Beitrag leisten. Das Bild der Menschenrechte unternimmt den Versuch, alle Dimensionen der Menschenrechte zu visualisieren und greifbar zu machen. Auf 720 Seiten werden die Leserinnen und Leser eindringlich zur Auseinandersetzung aufgefordert. Über 500 Fotos zeigen die weltweite Verletzung der Menschenrechte und den unermüdlichen Kampf für deren Durchsetzung und Wahrung. Die umfangreiche Sammlung von Texten vertieft die Hintergründe und schafft ein dichtes Netz von Bezügen.
Aktualisiert: 2022-01-08
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