Börsenschiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und Russland.
Zugleich eine Untersuchung zum Recht der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit.
Cornelia S. Iffland
Die vorliegende Arbeit ist an der Schnittstelle zwischen Kapitalmarktrecht und Schiedsrecht angesiedelt, indem sie die Börsenschiedsgerichtsbarkeit als eines der international erfolgreichsten Streitbeilegungsverfahren am Beispiel der deutschen und russischen Börsen herausgreift. Dabei liegt das besondere Gewicht auf der Rechtsvergleichung, deren Ergebnisse sich auch für andere Bereiche der Schiedsgerichtsbarkeit verallgemeinern lassen.
Sowohl in Deutschland als auch in Russland stand das UNCITRAL-Modellgesetz über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Pate für die nationalen Schiedsregelungen. Die unterschiedlichen Umsetzungen in beiden Ländern werden miteinander verglichen und kritisch gewürdigt. Hierbei stellt die Verfasserin die rechtlichen Grundlagen der Börsenschiedsregeln in beiden Ländern nicht isoliert dar, sondern setzt sie in Bezug zum Recht der internationalen (Handels-)Schiedsgerichtsbarkeit, welches gerade im Börsenhandel seine besondere Berechtigung erfährt.
Inhaltlich spielt für das deutsche Recht die Frage nach der Geltungserlangung der in den Börsenordnungen verankerten satzungsmäßigen Schiedsklauseln eine herausragende Rolle. Besonderes Interesse gilt auch dem Anlegerschutz und seiner speziellen Ausprägung in § 37h WpHG. Im russischen Recht ist das zum Teil verwirrende Nebeneinander der unterschiedlichen nationalen Rechtsquellen von besonderer Bedeutung, welches sich auch in den Börsenschiedsregeln widerspiegelt.
Trotz der für beide Länder gleichlautenden gesetzgeberischen Vorlage unterscheiden sich die nationalen Umsetzungen voneinander, wobei überraschenderweise festzustellen ist, dass das deutsche Recht – trotz ebenfalls einschränkender Tendenzen im russischen Recht – restriktiver ist als das russische.