Chile – Uruguay.
Teilband 11: Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Hrsg. von Albin Eser - Ulrich Sieber - Jörg Arnold.
Jörg Arnold, Albin Eser, Gonzalo D. Fernández, Salvador A. Millaleo Hernández, Ulrich Sieber
Das internationale Forschungsprojekt „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse“ unter der Leitung von Albin Eser, Ulrich Sieber und Jörg Arnold geht der Frage nach, auf welche Weise unterschiedliche Rechtsordnungen auf staatsgesteuertes Unrecht reagieren, das vor einem politischen Systemwechsel begangen wurde. Einbezogen in die rechtsvergleichende Untersuchung sind über 20 Länder aus Europa, Lateinamerika, Afrika und Asien.
Dieser Band widmet sich dem strafrechtlichen Umgang mit der politischen Vergangenheit in Chile und Uruguay. In ihren Landesberichten untersuchen die Autoren, worin die strafjuristische Vergangenheitspolitik in diesen Ländern nach dem Ende der jeweiligen Militärregime bestand. Es wird verdeutlicht, dass als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und das gewaltsame Verschwindenlassen von Regimegegnern nacheinander, aber auch gleichzeitig verschiedene Mittel angewandt wurden: Amnestien, Wahrheitskommissionen und Strafverfolgung. Der chilenische Autor Salvador A. Millaleo Hernández richtet seinen Blick auf den bis heute andauernden Prozess der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit in seinem Heimatland. Dabei werden die strafrechtlichen Aspekte über einen längeren historischen Zeitraum – und damit in der Gesamtphase der demokratischen Transformation – beschrieben. Auch aus dem Bericht über Uruguay von Gonzalo D. Fernández ergeben sich verschiedene Phasen der Vergangenheitspolitik in diesem Land. Im Vergleich mit Chile ist der Stellenwert der Strafverfolgung in Uruguay aber nicht so hoch einzuschätzen; im Vordergrund stand hier der juristische Schlussstrich.
Obwohl in beiden Landesberichten die Grenzen der Strafverfolgung beim Umgang mit verübtem Unrecht in der Vergangenheit aufgezeigt werden, verdeutlichen die Autoren, dass das Strafrecht gegenüber schweren Menschenrechtsverletzungen nicht ohnmächtig ist. Die Landesberichte verstehen sich als engagiertes Plädoyer gegen die weltweit allzu häufig anzutreffende Straflosigkeit der Kriminalität der Mächtigen.