Corpus Iuris Civilis IV
Digesten 21-27
Okko Behrends, Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Hans Hermann Seiler
Privatrecht als Ordnungsform
CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Wirtschaftsgesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike!
Wurzeln des BGB im römischen Recht
Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt.
Digesten: Herkunft und Schicksal
Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Das Herzstück bilden die 50 Bücher der Digesten („Geordnete Sammlung“). Sie bestehen aus Fragmenten rechtswissenschaftlicher Schriften von etwa 40 röm. Juristen der sog. klassischen Zeit.
Band IV
Band IV beinhaltet die Digesten 21 bis 27, diese haben zentrale Materien insbesondere aus dem Kaufrecht und dem Familienrecht zum Gegenstand:
– Sach- und Rechtsmängelhaftung beim Kauf (Dig. 21)
– Zinsrecht (Dig. 22, 1) und Beweisrecht (Dig. 22, 3 ff.)
– Eheschließung (Dig. 23, 2) und Ehescheidung (Dig. 24, 2)
– Schenkungen unter Ehegatten (Dig. 24, 1) und Unterhaltspflicht (Dig. 25, 3)
– Anerkennung von Kindern (Dig. 25, 3) und Vormundschaft (Dig. 26 u. 27)
Zeitgemäße Übersetzung
Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.
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15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.