Das Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz de lege lata und de lege ferenda
Zugleich eine rechtstatsächliche Untersuchung zum Beschlussverfahren gemäß §§ 126 ff. InsO
Ulrich Becker
In der Unternehmensinsolvenz ist die schnelle Personalanpassung ein wichtiger Baustein für das Gelingen einer Sanierung. Für das eröffnete Insolvenzverfahren existiert mit dem Beschlussverfahren gemäß §§ 126 ff. InsO ein Instrumentarium, mithilfe dessen die Feststellung der sozialen Rechtfertigung von betriebsbedingten Kündigungen einheitlich vor dem Arbeitsgericht ermöglicht werden sollte. Dass das Ziel schon theoretisch verfehlt wurde, wird zu Beginn der Arbeit gezeigt. Diese Mängel aufgreifend, liegt der Schwerpunkt in einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur praktischen Relvanz des Beschlussverfahrens. Aufgrund der Befragung von 1621 Insolvenzverwaltern wird gezeigt, dass es als gesetzgeberische Fehlleistung angesehen werden muss. Durch Vermeidung der theoretischen Mängel und Aufnahme der praktischen Bedenken wird ein Beschlussverfahren entwickelt, das insolvenzunabhängig die Überprüfung der Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen im Rahmen einer einheitlichen und rechtssicheren gerichtlichen Entscheidung ermöglicht.