Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das strafprozessuale Ermittlungsverfahren.
Die Mitwirkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in strafprozessualen Ermittlungsverfahren vor dem Hintergrund des sog. Trennungsgebots.
Karsten Brandt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine strafverfahrensrechtliche Ermittlungsbehörde, aber es arbeitet mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Seine Mitwirkungsmöglichkeiten in strafprozessualen Ermittlungsverfahren ist Gegenstand der Untersuchung. Nachgegangen wird dem besonderen Interesse an einer Mitwirkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Ermittlungsverfahren, den Formen fakultativer und obligatorischer Mitwirkung und ihrer Vereinbarkeit mit dem sog. Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei.
Mit der Frage nach den Möglichkeiten der Zusammenarbeit werden auch deren Grenzen in den Blick genommen. Damit kann die Untersuchung einen einordnenden Beitrag zu den nach der Aufdeckung des »Nationalsozialistischen Untergrundes« erhobenen Forderungen einer engeren Verzahnung von Verfassungsschutz und Polizei leisten. Das nach Abschluss der Arbeit verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz findet in einem Nachtrag noch Berücksichtigung.