Das Konzept der gesamtschuldnerischen Verantwortlichkeit von Konzerngesellschaften im europäischen Wettbewerbsrecht
Dominik Braun
Die Frage, wie das europäische Wettbewerbsrecht dem Phänomen verbundener Unternehmen begegnen soll, hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur Unternehmen und deren anwaltliche Vertreter, Kartellbehörden und -gerichte, sondern auch und gerade die Rechtswissenschaft in erheblichem Ausmaß beschäftigt. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage der sogenannten „Konzernhaftung“ im europäischen Wettbewerbsrecht.
Ausgehend von der Praxis der Unionsorgane wird ein Konzept der gesamtschuldnerischen Verantwortlichkeit von Konzerngesellschaften entwickelt, das nicht die wirtschaftliche Einheit, sondern die einzelnen Konzerngesellschaften in den Mittelpunkt stellt, ihre jeweilige Verantwortlichkeit gesondert begründet und die Verhängung individuell bemessener Geldbußen fordert.
Das vertretene Konzept steht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, unionalen Grundrechten und den tragenden Prinzipien des europäischen Gesellschaftsrechts im Einklang, ohne seinen abschreckenden Charakter zu verlieren.