Das neue Recht der Cyberresilienz
Cyber Resilience Act (CRA)
Gerhard Wiebe
Regulierung der Cybersicherheit
Mit der neuen EU-Verordnung zur Cyberwiderstandsfähigkeit (Cyber Resilience Act – CRA) führt der europäische Gesetzgeber erstmals verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Hardware- und Softwareprodukten ein. Jedes europäische Unternehmen, das physische Produkte mit digitalen Elementen und nicht eingebettete Software herstellt oder anbietet, muss die umfassenden Neuregelungen kennen und umsetzen. Innerhalb des Übergangszeitraums – voraussichtlich zwei Jahre nach Inkrafttreten – müssen alle unternehmensinternen Prozesse auf die neuen Vorgaben umgestellt werden.
Der Einführungsband
Der von Wiebe herausgegebene Leitfaden führt Sie sicher durch alle Neuerungen. Die neuen Anforderungen und Verpflichtungen werden verständlich erklärt und Fallstricke sowie entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Der Einführungsband hilft bei der Umsetzung der Regelungen in die betriebliche Praxis, um produktbezogene IT-Compliance sicherzustellen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Aus dem Inhalt
Anwendungsbereich
Verhältnis zu anderen EU-Produktrechtsvorschriften (insb. GPSR, EU-Maschinenverordnung, AI Act, CSA, NIS-2-Richtlinie)
Formelle und materielle Produktanforderungen (insb. EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, grundlegende Sicherheitsanforderungen)
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Marktüberwachung und Sanktionen
Implikationen anderer Rechtsbereiche (insb. Produkthaftungs-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht)
Fazit
Das ideale Einführungswerk für alle Unternehmensjurist:innen, beratende Rechtsanwält:innen, IT-Sicherheitsbeauftragte, Product-Compliance-Manager:innen und Industrieverbände.
Expertenwissen
Herausgeber und Autoren sind erfahrene Praktiker auf dem Gebiet des Produkt- und IT-Sicherheitsrecht:
Dr. Jonas Jossen, Mag. rer. publ., Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | Prof. Dr. Johannes Schäffer, HWR Berlin | RAin Dr. Zeynep Schreitmüller, Augsburg | RA Thorsten Sörup, FAIT-Recht u. FAArbR, Frankfurt a.M. | RA Dr. Gerhard Wiebe, Berlin | RA Philipp Wolf, LL.M. (University of Queensland), Berlin