Der Ehebegriff im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht
Wiebke Thurm
Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da dessen Verordnungen ihren sachlichen Anwendungsbereich mit der „Ehe“ beschreiben, ohne den Begriff zu definieren. °°Welche der mitgliedstaatlichen Rechtsinstitute erfasst der Ehebegriff des europäischen internationalen Familienrechts? Wiebke Thurm nähert sich der Frage unter Rückgriff auf die Methode der unionsautonomen Begriffsbildung des EuGH. Auf der Grundlage des so destillierten Ehebegriffs im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht wendet sie den Blick in die Zukunft mit der Frage, ob die Rechtsvereinheitlichung losgelöst von dem Begriff der Ehe, etwa mit dem weiteren Begriff des Familienverhältnisses, fortgesetzt werden sollte, um auch andere Formen der Paarbeziehung einzubeziehen.