Der Schutz der IP-Adresse im deutschen und europäischen Datenschutzrecht.
Zur Auslegung des Begriffs des personenbezogenen Datums.
Christina Schmidt-Holtmann
Sobald ein Internetnutzer online geht, hinterlässt er als Spur seine IP-Adresse, welche die Grundvoraussetzung für das Surfen im Netz ist. Kennt der Staat oder ein Privater die IP-Adresse, kann er den Nutzerweg durch das Internet problemlos nachverfolgen und unter Umständen die Identität des Nutzers ermitteln. So entsteht das Bedürfnis nach einem wirksamen Schutz von IP-Adressen während und nach der Internetnutzung.
Ergebnis der Arbeit ist, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind und somit dem Datenschutzrecht unterfallen. Die Frage nach dem Personenbezug von IP-Adressen kann aber nicht alleine auf Grundlage des deutschen Rechts beantwortet werden, denn das Bundesdatenschutzgesetz wird von weiteren, insbesondere europäischen, Regeln bestimmt und geprägt. So kennen insbesondere die allgemeine Datenschutzrichtline und Artikel 8 der Grundrechtscharta den Begriff der personenbezogenen Daten. Die deutsche Norm muss daher einer richtlinien- und europakonformen Auslegung unterzogen werden. Nach dem Ergebnis der Untersuchung gibt auch das europäische Recht vor, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu behandeln sind.
Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2012 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und dem Förderpreis 2013 des Freundeskreises Trierer Universität ausgezeichnet.