Die Abgrenzung der künstlerischen von nichtkünstlerischen Tätigkeiten im Internationalen Steuerrecht
Anna Elena Pilars de Pilar
Der schillernde Begriff Kunst wird als eigenständiger Rechtsbegriff jeweils im konkreten Gesetzeszusammenhang funktionalisiert. Die Arbeit analysiert die Nutzung im Internationalen Steuerrecht (Art. 17 OECD-MA) zur praktikablen Zuordnung von Besteuerungsrechten im Vergleich zur Funktionalisierung als emphatisch aufgeladener Begriff im deutschen (Steuer-)Recht.
Ausgangspunkt ist eine Analyse des verfassungsrechtlichen Kunstbegriffs sowie des Begriffs Kunst in deutschen nicht-steuerlichen und steuerlichen Gesetzen, um dann auf den Kunstbegriff des Internationalen Steuerrechts zu kommen. Während sich im deutschen Recht als überwiegende Funktion die Privilegierung eines besonders schützenswerten Phänomens (Werkschaffen und -darbietung) herauskristallisiert, ist vornehmliches Ziel des Art. 17 OECD-MA, die Besteuerungsrechte der Einkünfte aus künstlerischen Darbietungen möglichst pragmatisch zuzuordnen. Die Definitionskriterien der verschiedenen Gesetzesbegriffe werden analysiert, bestehende Schwachstellen und Kritikpunkte werden aufgezeigt.