Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage und Datenschutz
Susanne Schmid
Stellen im öffentlichen Dienst sind begrenzt. Die Auswahl zwischen den Bewerbern um eine Stelle erfolgt nach dem Grundsatz der Bestenauslese. Regelmäßig greifen unterlegene Bewerber die Auswahlentscheidung an. Der Rechtsbehelf dafür ist die beamtenrechtliche Konkurrentenklage. Um diese Klage führen zu können, muss der unterlegene Bewerber die Akten des Konkurrenten einsehen können. Dabei kommt es zwangsläufig zu einer Kollision zwischen dem Interesse des unterlegenen Bewerbers an einem Zugang zu möglichst weitreichenden Informationen über den erfolgreichen Konkurrenten und dessen Interesse an einem Schutz seiner Daten. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers und das Persönlichkeitsrecht des Konkurrenten stehen in einem Spannungsfeld. Für Gerichte und Behörden stellt sich die Frage, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sie bei der Akteneinsicht des unterlegenen Bewerbers zu beachten haben. Darf der um einstweiligen Rechtsschutz suchende Antragsteller die vollständigen Daten des Konkurrenzbewerbers einsehen oder darf ihm nur in bestimmte Daten Einsicht gewährt werden? Nach welchen Kriterien richtet sich gegebenenfalls die Unterscheidung zwischen solchen Daten, in die Einsicht zu gewähren ist, und solchen, die unter Verschluss gehalten werden müssen? Wie ist die Auswahl der Daten prozessual umzusetzen? Die Untersuchung widmet sich einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Praxis von Behörden und Gerichten. Diese Analyse zeigt, dass die Entscheidungspraxis datenschutzrechtliche Vorgaben nicht hinreichend umsetzt. Die Autorin macht Vorschläge, wie datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage hinreichend Rechnung getragen werden kann.