Die Betriebsrente
Textsammlung 2019
Sabine Drochner
Das rechtliche Umfeld der betrieblichen Altersversorgung hat sich seit dem letzten Jahr grundlegend verändert.
Besonders wichtig für die Praxis sind folgende Änderungen:
– Am 1.1.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft, mit dem die Betriebsrente von Grund auf reformiert wurde.
– Das Aufsichtssystem über die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wurde durch das Gesetz vom 19.12.2018 nachhaltig weiterentwickelt und modernisiert. Dieses Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2016/2341 in nationales Recht um.
– Neu ist das BMF-Schreiben vom 19.10.2018 zum Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG.
Eine weitere Herausforderung auch für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung stellt der Brexit dar, dessen Rechtsfolgen für alle Akteure nur schwer abschätzbar sind.
Das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) vom 25.3.2019 – in Kraft getreten am 29.3.2019 – enthält wichtige flankierende Regelungen u.a. zum Einkommensteuergesetz und zur Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung.
Die Neuauflage der Betriebsrente berücksichtigt alle einschlägigen Änderungen und gibt damit einen raschen und zuverlässigen Überblick über die aktuell geltenden Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung.