Die einheitlichen Ansprechpartner aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie im föderalen System der BRD aus Sicht insbesondere inländischer KMU
Eine theoretisch-empirische Untersuchung
Gunter Carra
Die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (EA) ist bereits Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Abhandlungen gewesen. Stand zunächst neben dem Aufgabenprofil die hochpolitische Frage der institutionellen Verortung im Vordergrund, richtete sich der Fokus später auf die verfahrensrechtliche Umsetzung, wobei wiederum die weitgehend einheitliche Regelung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen mehr Aufmerksamkeit fand als die rechtspolitischen Differenzierungen deutlich zugänglicheren „EA-Gesetze“ der Länder. Weniger beleuchtet wurden (z. T. auch im Umsetzungsprozess nicht hinreichend gelöste) praxisrelevante Fragenkomplexe wie die verbandsebenenübergreifende Tätigkeit der einheitlichen Ansprechpartner sowie Haftung und Kostenerhebung. Ferner weisen die Beiträge – vor Arbeitsaufnahme der einheitlichen Ansprechpartner unvermeidlich – eine rein prospektive Betrachtungsweise auf und ermangeln der empirischen Fundierung oder Bestätigung durch Datenmaterial zu Arbeitsweise und -aufkommen der einheitlichen Ansprechpartner. Der Autor greift diese Desiderate auf und stellt im theoretischen Teil seiner Abhandlung unter entsprechender Schwerpunktbildung die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie ihrer Umsetzung in Deutschland auch und vornehmlich unter vergleichender Analyse der Einheitlicher-Ansprechpartner-Gesetze der Länder gegenüber. Sodann spiegelt er seine theoretische Grundlegung an den Ergebnissen einer eigenen Behördenumfrage sowie eines Quasi-Experiments in der Rolle eines fiktiven Dienstleisters. Die gesamte Untersuchung nimmt die Perspektive der kleineren und mittleren Unternehmen als Hauptzielgruppe der mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgten Erleichterungen ein.