Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
Zweiundzwanzigster Band: Nordrhein-Westfalen II. Das Erzstift Köln. Die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg. Die Städte Münster, Soest und Neuenrade. Die Grafschaft Lippe (Nachtrag)
Sabine Arend, Emil Sehling, Eike Wolgast
Evangelische Kirchenordnungen entstanden im 16. Jahrhundert vor dem Hintergrund des reformatorischen Umbruchs. Sie trugen ordnende Strukturen in die Kirche ein, indem sie Ämter, Liturgie, Predigt und Gottesdienst gemäß der evangelischen Lehre neu definierten. Viele Kirchenordnungen wirkten auch in das gesellschaftliche Leben hinein, auf die öffentliche Fürsorge und die soziale Ordnung sowie in den Bereich von Haus und Familie mit Regelungen zur Ehe und zum Zusammenleben der Partner. Der rheinisch-westfälische Raum stellt hinsichtlich der Reformationseinführung eine heterogene Landschaft dar. Er war nicht nur territorial stark zersplittert, sondern auch konfessionell vielgestaltig. Nachdem zahlreiche Territorialherren und städtischen Magistrate in den 1530er Jahren die Reformation lutherischer Prägung eingeführt hatten, leiteten einige Fürsten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts den Wechsel zum reformierten, an der Theologie Johannes Calvins ausgerichteten, Bekenntnis ein.