Die Haftung des Betriebsrats zwischen Unabhängigkeit und Verantwortung
Tim Conen
Auch wenn sich das Gros der Betriebsräte gesetzeskonform verhält, drängt sich aufgrund des konfliktträchtigen Feldes der Betriebsverfassung die Frage auf, inwieweit Fehlverhalten der Arbeitnehmervertretungen Schadensersatzansprüche auslösen kann. Eine Beurteilung setzt dabei stets eine gebührende Berücksichtigung sowohl der Verantwortung als auch der gesetzlich abgesicherten Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertretung voraus. Im Rahmen der Untersuchung wird dargelegt, dass sowohl die Betriebsratsmitglieder als auch das dahinterstehende Gremium als Schuldner eines Schadensersatzanspruchs in Betracht kommen. Abschließend erfolgt ein Vorschlag, wie gegenwärtig bestehende Gerechtigkeitslücken in der Zukunft vermieden werden könnte.