Die Harmonisierung des Arbeitnehmererfindungsrechts in der Europäischen Union
Probleme der Rechtszuordnung und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungskooperationen
Markus J. Goetzmann
Forschung und Entwicklung sind volkswirtschaftliche Faktoren von herausragender Bedeutung. Dem Arbeitnehmererfindungsrecht kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, denn ca. 90% aller patentierten Erfindungen sind solche von Arbeitnehmern. Zudem ist eine starke Zunahme von Forschungs- und Entwicklungskooperationen feststellen. Diese Kooperationen finden verstärkt auch grenzüberschreitend statt. Trotz der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung des Arbeitnehmererfindungsrechts fehlt es an einer internationalen Regelung. Die Regelungen der EU- Mitgliedstaaten führen in den Kernfragen des Arbeitnehmererfindungsrechts, der Rechtszuordnung und der Vergütung, zu divergierenden Ergebnissen. Die Anwendung unterschiedlicher nationaler Vorschriften erschwert die Durchführung grenzüberschreitender Kooperationen und verhindert damit die Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes. Dies stellt sich für den Europäischen Markt als Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum amerikanischen oder asiatischen Wirtschaftsraum dar. Für deutsche Unternehmen erweist sich das ArbEG bei grenzüberschreitenden Kooperationen zunehmend als nachteiliger Wettbewerbsfaktor, so daß vor allem aus deutscher Sicht eine Harmonisierung des Arbeitnehmererfindungsrechts geboten erscheint. Die Untersuchung belegt die wirtschaftliche Notwendigkeit einer solchen Harmonisierung. Dabei werden die Unterschiede der europäischen Rechtsordnungen beleuchtet und die Einschränkungen vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Nach dem Nachweis der rechtlichen Zulässigkeit einer Harmonisierung durch die Europäische Gemeinschaft werden abschließend Lösungsmöglichkeiten im Rahmen einer Richtlinie vorgeschlagen.