Die Legitimation unabhängiger europäischer und nationaler Agenturen
Kirsten Weißgärber
Eine nicht unbeachtliche Zahl unabhängiger Unionsagenturen führt heute Unionsrecht durch, berät die Europäische Kommission und trifft eigene Verwaltungsentscheidungen. Parallel hierzu nimmt die Zahl an Sekundärrechtsakten zu, welche auch nationale Behörden, die mit der Durchführung von Unionsrecht befasst sind, mit der Garantie der Unabhängigkeit versehen.
Die Autorin überprüft, inwieweit die Verselbständigung, über welche die untersuchten europäischen und nationalen Agenturen verfügen, mit dem europäischen Primärrecht sowie dem deutschen Grundgesetzes vereinbar ist. Die europarechtliche Entwicklung berührt aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts in besonders intensiver Weise das nationale Demokratieverständnis. Aus unionaler Sicht stellt sich insbesondere die Frage nach den Kompetenzgrundlagen im Primärrecht, den Grenzen der Rechtsetzungsbefugnis und der Aufgabendelegation nach der sog. Meroni-Doktrin sowie der Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip der Verträge.