Die Meinungsäußerungsfreiheit in Europa
Eine Untersuchung der konkreten Auslegung der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Art. 5 GG, Art. 10 EMRK und Art. 11 GRCh in der deutschen und europäischen Rechtsprechung auf Basis ausgewählter Fallgruppen
Dirk Riedel
Das Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof bezeichnen die Meinungsäußerungsfreiheit als eine der der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft. Der Autor geht der Frage nach, ob sich die konkrete Auslegung der Meinungsäußerungsfreiheit der Gerichte mit dieser abstrakten gemeinsamen Ansicht deckt oder die Gerichte tatsächlich ein unterschiedliches Verständnis der Reich- und Tragweite des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung haben. Zur Beantwortung der Frage werden die Urteile der Gerichte zu (rechts-) extremistischen Äußerungen, zur Wirtschaftswerbung, zu Äußerungen im Internet sowie im Rahmen einer Wort- und Bildberichterstattung herangezogen. Der Autor zeigt auf, ob und wie vorhandene Kollisionen bei der materiell-rechtlichen Auslegung der Meinungsäußerungsfreiheit bereinigt werden können. Ebenfalls erfolgt einer Erörterung dahingehend, wie sich die Gerichte zueinander positionieren und wie sie ihren jeweiligen Souveränitätsanspruch sichern wollen. Seit der Verweigerung der Europäischen Union im Jahr 2014 der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten, ist fraglich, wie sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegenüber dem Europäischen Gerichtshof positionieren wird, wenn er unionsrechtliche Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten und damit mittelbar Unionsrecht überprüft.