Die öffentliche Zugänglichmachung von Werken im Internet nach deutschem und chinesischem Recht
Ingo Orth
Urheberrechtsverletzungen durch öffentliche Zugänglichmachung über das Internet sind ein weltweites Phänomen. Auch auf chinesischen Servern findet sich nicht selten urheberrechtlich geschütztes Material, das ohne Genehmigung des Rechtsinhabers zum Abruf bereitgestellt wird. Da eine Vollstreckung ausländischer Urteile häufig problematisch ist, stellt sich dem Rechtsinhaber die Frage, ob ein Vorgehen am Wohn- oder Geschäftssitz des Verletzers Erfolg verspricht. Vor diesem Hintergrund wendet sich das Buch an Rechtsinhaber, die eine Geltendmachung ihrer Rechte in China anstreben und sich Kenntnisse über die chinesische Rechtsordnung und ihre kulturellen Hintergründe verschaffen wollen.
Der Verfasser stellt diverse Regelungsbereiche des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung in Deutschland und China vergleichend dar und analysiert ihre Konformität mit internationalen Vorgaben. Das untersuchte Themenspektrum reicht vom Schutzbereich der öffentlichen Zugänglichmachung und den Schranken dieses Rechts über die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen bis zu Sonderregelungen für Software und Datenbanken. Eine Untersuchung der Haftung von Diensteanbietern stellt unter anderem die Möglichkeiten außergerichtlicher Rechtsklärung in China dar. Der Verfasser schließt mit einer Gegenüberstellung der jeweiligen zivil- und strafrechtlichen Durchsetzung des Urheberrechts. Für das chinesische Recht werden dabei gewisse Vollzugsdefizite konstatiert.