Die potenzierte Agency-Konstellation des genehmigten Kapitals in der deutschen Publikumsaktiengesellschaft
Ökonomische Analyse der Steuerung des Vorstandshandelns und des Aktionärsschutzes
Patrick Daniel Buse
Das genehmigte Kapital bietet der AG als Alternative zur ordentlichen Kapitalerhöhung größtmögliche Flexibilität bei der Eigenkapitalfinanzierung – auch hinsichtlich des Bezugsrechtsausschlusses. Dies bedeutet erhebliche finanzierungstheoretische Vorteile. Für die Corporate Finance ist das genehmigte Kapital die effizienteste Form der Eigenkapitalaufnahme. Die Aktionäre begründen mit der Schaffung genehmigten Kapitals eine über die organschaftliche Agency-Beziehung hinausgehende potenzierte Agency-Beziehung zum Vorstand, innerhalb derer der Vorstand ausschließlich auf die Wahrung des Aktionärsinteresses verpflichtet ist. Für den Vorstand besteht jedoch ein erhebliches Interesse im Rahmen verschiedener Opportunismusstrategien das Aktionärsinteresse zu vernachlässigen und eigennützig zu handeln. Er handelt vor allem risikoavers, was Opportunismusgefahren beim genehmigten Kapital auslöst. Deshalb ist eine Steuerung des Vorstandshandels zur Wahrnehmung der Aktionärsinteressen im Rahmen der Corporate Governance erforderlich. Inwieweit rechtliche und ökonomische Akteure, Institutionen und Mechanismen hinreichenden Schutz für die Aktionäre gewährleisten und das Vorstandshandeln in diesem Sinne steuern können, klärt diese Abhandlung. Dabei untersucht sie ob das genehmigte Kapital im Spannungsfeld zwischen Corporate Finance und Corporate Governance effizient funktioniert und ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.