Die Vereinbarkeit der vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta verhängten Wirtschaftssanktionen mit den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht
Lutz Oette
Die jüngste Sanktionspraxis hat die Frage nach den sich aus den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht ergebenden Grenzen des Ermessens des Sicherheitsrats aufgeworfen, die beim Einsatz von Wirtschaftssanktionen zu beachten sind. Diese Grenzen werden anhand einer praxisorientierten Auslegung der UN-Charta bestimmt. Die rechtliche Beurteilung dieser Praxis zeigt, daß vor allem die gegenüber dem Irak verhängten Sanktionen den aus den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht folgenden Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht geworden sind. Seit geraumer Zeit ist aber ein Wandel zu einer Praxis erkennbar, in der «unbeabsichtigte humanitäre Nebenwirkungen» vermieden werden sollen, besonders in Form gezielter Sanktionen. Diese Entwicklung bietet den Ansatzpunkt für ein Sanktionsregime, in dessen Rahmen die Menschenrechte und humanitären Rechte so weitgehend wie möglich gewährleistet werden.