Die Verwendung von Tieren zu Lehrzwecken
Historische, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Untersuchung
Thomas Cirsovius
In der Medizin, der Biologie und verwandten Wissenschaften werden Tiere zu Lehrzwecken verwendet, seit es diese Wissenschaften gibt. Wie kaum bekannt hat sich auch die Rechtswissenschaft diesem Thema seit dem 18. Jahrhundert vereinzelt angenommen, weshalb zunächst die Geschichte der Kontroverse um die Tiernutzung zu Lehrzwecken dargestellt wird. Im verfassungsrechtlichen Teil wird die noch immer aktuelle Frage behandelt, ob Studenten berechtigt sind, die Mitwirkung an Tierexperimenten aus Gewissensgründen zu verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht hält hier eine Abwägung zwischen den Grundrechten der Studenten aus Art. 4, 12 GG und denjenigen der Hochschullehrer aus Art. 5 Abs. 3 GG (Lehrfreiheit) für erforderlich. Letzteres wird kritisch hinterfragt, zumal Grundrechte bekanntlich in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat sind. Der Autor zieht hieraus wesentliche Konsequenzen hinsichtlich der Frage, wer die Darlegungslast und das Beweisrisiko trägt, wenn strittig bleibt, ob es zu Ausbildungstierexperimenten Alternativen gibt. Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts liegen inzwischen vor, Senatsentscheidungen sowie Urteile des EuGHMR stehen hingegen noch aus. Im verwaltungsrechtlichen Teil werden die einschlägigen Vorschriften des Tierschutzgesetzes kommentiert und prozessuale Probleme behandelt.