Fachanwälte für Arbeitsrecht
Matthias Kilian, Stefanie Lange
Ein Blick auf die Entwicklungzahlen der einzelnen Fachanwaltschaften zeigt, dass die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht seit mehreren Jahren kontinuierlich die zahlenmäßig größte Gruppe unter den derzeit 20 Fachanwaltschaften ist. Nachdem die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht als eine der ersten Fachanwaltschaften in Deutschland im Jahr 1986 eingeführt wurde, hat sich eine äußerst dynamische Entwicklung innerhalb dieses Fachbereichs abgezeichnet. Gegenwärtig haben über 9.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Rechtsanwaltskammern überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nachgewiesen und somit die Befugnis erhalten, den Fachanwaltstitel für dieses Rechtsgebiet zu führen.
Der Forschungsbericht analysiert nach einer Einleitung zur Entstehung und Genese der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht ausführlich, wie sich Fachanwälte aus diesem Bereich in Fragen ihrer Demographie, ihres beruflichen Umfelds und der von ihnen betreuten Mandanten von anderen Fachanwälten unterscheiden. Ein weiterer Schwerpunkt der empirischen Studie liegt auf den Erfahrungen, die Fachanwälte für Arbeitsrecht beim Erwerb der für den Titelerwerb notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen machen. Ein dritter Teil befasst sich mit den Erwartungen und Hoffnungen, die Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich Arbeitsrecht verbinden, sowie mit den Auswirkungen des Titelerwerbs auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, die erzielten Umsätze sowie die Mandatsstruktur. Weitere Kapitel untersuchen die Vergütungspraxis von Fachanwälte für Strafrecht sowie ihr Fortbildungsverhalten. Die gewonnenen Erkenntnisse beruhen auf der Befragung von insgesamt 2500 Fachanwältinnen und Fachanwälten, darunter 541 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht.